In der ersten Ausführung des Gutachtens von 2002 stehen als Auflagen noch K01 und K05 bzw. K02 und K06 statt heute K41 und K45 bzw. K42 und K46 drin. Der entscheidende Unterschied im Wortlaut ist jeweils ein "ggf.".
Ich behaupte mal, dass am Cabrio eine Abnahme der Kombination 175/195 ohne Distanzscheiben ohne jegliche Änderung möglich ist. Falls das nicht klappt, liegt das eher am Sachverständigen als an der technischen Notwendigkeit.
Das Coupe ist hinten etwas schmaler, da könnte es hinsichtlich Radabdeckung etwas eng werden. Das kann ich aber nicht aus eigner Erfahrung sagen, da ich kein Coupe habe.
Die andere Frage ist jedoch, ob ohne Distanzscheiben überhaupt eine Abnahme nötig ist. Für den Fall, dass die 175/195er Reifen in der Zulassungsbescheinigung oder im CoC bereits genannt sind, gibt es ja eine ABE.
Eine Abnahme nach §19(3) mit Teilegutachten kostet zwischen 35 und 70€.
Die Kosten für eine Abnahme nach §21 in Verbindung mit §19(2) (Einzelabnahme) bei z.B. kombinierter Abnahme von Sonderrädern und Distanzscheiben, wird nach Aufwand abgerechnet. Da liegt man in jedem Fall über 100€ eher sogar bei 150€+
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