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Smart500

Inspektion nicht im SC, Garantie bleibt ERHALTEN! Habt ihrs gewusst???

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Hallo erstmal:

 

War kürzlich auf einer Fortbildung mit Garantie, Sachmangelhaftung und Gewährleistung (den Begriff gibts ja nicht mehr)

 

Folgendes:

 

Kundendienst im SC? (in meinem Fall schlecht und sauteuer)

Fahrt zu einer "freien" Werkstatt. (Bosch-Service; 1a; Autofit; etc...)

Wenn die Junx da einen Kundendienst nach "Herstellervorgaben" machen, dass ist es nicht nur falsch von SC die Garantie abzulehnen, sonder sogar rechtswidrig!!!

 

Quelle: Frage Nr.37 zur GVO (Gruppenfreistellungsverodnung)

 

Stellt die Junx mal auf die Probe, die werden nicht begeister sein :o :o :o :o

 

(Gilt auch bei Garantieverlängerung !!!)

 

Ich bin sie jedenfalls los mit ihren Pornopreisen

 

 

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Moin...

 

Zumindest für die Anschlußgarantie gilt das ganze nicht...

 

CarGarantie schreibt in den Bedingungen explizit die Wartung beim Verkäufer od. einer vom Hersteller anerkannten Verstragswerkstatt vor. Das wird die Tanke um die nicht sein. :cry:

 

Da das simple Vertragsbedingungen sind, gelten die ohne weiteres! Du hättest ja nicht unterschreiben müssen... ;-)

 

Hinsichtlich Werksgarantie wäre ich vorsichtig! Erst Recht, wenn die Garantie keine ist, sondern nur eine gesetzliche Gewährleistung.

 

Gruß

Chris


Chris

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Tach,

 

meiner Info nach sind solche Klauseln in der Verlängerungsgarantie nichtig. In den neuen Garantieverlängerungsunterlagen konnte ich auch keine solche Klausel mehr entdecken.

 

Die Garantie ist bei den "alten" eine Garantie bis 3J oder 40´km. Das Wort Gewähleistung gibt es nicht mehr. Sachmangelhaftung heisst es jetzt. und ich meine nur deutsche Hersteller (BMW, DB, VW, Ford Opel) hat eine solche.

Die GVO greift aber auch bei Sachmangelhaftung!

 

Wie gesagt, ist seit 1.4.03 so

 

Gruß aus MUC

 

 

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Hihoooo!

 

Und woher weiß zum Beispiel ATU bei meiner smart-Inspektion, was die Inspektion bei smart nach Herstellervorgaben beinhaltet?!

 

Die wissen ja nicht mal, wo die Batterie ist, lol

-----------------

Grüße aus dem smarten Berlin

Stahlratte & sein BOO

B-OO 678

 


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

42 Brabus Xclusive

signatur3qb3.jpg

 

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Hallo Ralf,

 

Ich spreche in erster Linie von KFZ.

Es ist richtig, dass ein Hersteller eine FREIWILLIGE Garantie gibt.

(Nur leider keine deutschen Hersteller. z.B. BMW gibt KEINE Garantie, nur Sachmangelhaftung. D.h. in den ersten 6 Monaten muss (im Falle eines Defektes) z.B. BMW nachweisen, dass ein KEIN Fehler in der PRODUKTION war (was BMW nicht kann) und nach 6 Monaten bis 2 jahre muss der Käufer z.B. BMW nachweisen, dass es ein Produktionsmangel war (was er auch nicht kann)

 

Ich weiss natürlich, dass ein Toyota z.B freiwillige Garantie gibt.

 

Thema Garantieverlängerung: Die Meinung von BOSCH ist, dass es rechtswidrig ist, eine bestimmte Markenwerkstatt aufsuchen zu lassen.

Meinung BOSCH: Eine Werkstatt, die Kundendienste nach Herstellervorgaben macht, und Ihren Stempen ins Service - Heft einfügt ist eine Meisterwerkstatt (im Sinne der GVO) und die Garantie (auch Zusatzgarantie DARF nicht verloren gehen

 

Gruß aus MUC

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Hier die Darstellung eines sachverständigen Juristen zu diesem Thema:

 

"Innerhalb der Garantiezeit garantiert der Hersteller für die Fehlerfreiheit

seines Produkts. In vielen Fällen geht die Garantie über die in Deutschland

beim Neuwagenkauf gesetzlich seit 01.01.2002 vorgeschriebene

Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren beim Verbrauchsgüterkauf hinaus (einige

Neuwagengarantien haben z.B. bereits eine Laufzeit von 36 Monaten,

Rostschutzgarantien laufen häufig sogar über sechs und mehr Jahre). Um die

Fehlerfreiheit über einen langen Zeitraum hinweg garantieren zu können und

Schadensfälle möglichst gering zu halten, ist jeder Hersteller darauf

bedacht, dem Schadensrisiko dadurch entgegenzutreten, dass er regelmäßige

Wartungen des Fahrzeugs verlangt. Fast alle Garantiebedingungen sahen in der

Vergangenheit vor, dass sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten

(unabhängig vom Garantiefall, also auch Inspektionen und Unfallreparaturen)

in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden mussten, um den

Garantieanspruch nicht zu verlieren. Diese Verknüpfung wurde den Herstellern

und Importeuren EU-weit durch die neue Gruppenfreistellungsverordnung

(GVO), die den Automobilvertrieb neu regelt, untersagt, damit auch die

freien Werkstätten bei diesen Arbeiten mit den Vertragswerkstätten in

Wettbewerb treten können. Die in einer freien Werkstatt durchgeführten

Inspektionen müssen aber den im Serviceheft abgedruckten Vorgaben des

Herstellers für die Wartungen entsprechen.

 

Wer vor der Wahl steht, eine herstellergebundene oder eine freie Werkstatt

mit Arbeiten zu beauftragen, sollte aber bedenken, dass viele Hersteller

auch nach Ablauf der Sachmängelhaftungs- oder Garantiefrist für einen

gewissen Zeitraum noch auf freiwilliger Basis die Reparaturkosten bei

Mängeln ganz oder teilweise übernehmen (sog. Kulanzleistungen). Diese

Kulanzleistungen werden nur gewährt, wenn der Kunde durch ein lückenlos

geführtes Serviceheft nachweisen kann, dass sämtliche Arbeiten in einer

Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Der Hersteller darf also nach der

neuen GVO zwar bei Wartungen in Fremdwerkstätten die vertraglichen

Garantieleistungen bzw. Leistungen aus gesetzlichen Sachmängelhaftung nicht

verweigern, Kulanzzahlungen nach Ablauf der Garantiefrist könnte er aber mit

dieser Begründung ablehnen."

 

Hoffe, das schafft etwas Klarheit!

 

Grüße, Kristin

[ Diese Nachricht wurde editiert von kristin am 17.12.2003 um 08:32 Uhr ]

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Moin...

 

Naja, dann möge es "Sachmangelhaftung" heissen, der Punkt ist aber, wie bereits erwähnt die Garantie ist eine freiwillige Leistung. Diese kann und darf mit Bedingungen verbunden werden!

 

Die Anschlussgarantie ist lediglich eine Versicherung. Und Versicherungsbedingungen fallen eher nicht unter die GVO... ;-) Ich habe übrigens diese Woche ein Heft mit den aktuellen Bedingungen bekommen, da steht genau das o.g. drin.

 

Im übrigen wirst Du immer schlechte KArten mit eienr nicht-Vertragswerkstatt haben, da Du bei smart die original Werkstatt-Unterlagen nicht kaufen kannst. smart wird immer sagen, Deine Werkstatt hätte irgendetwas übersehen... und "Meister" alleine reicht nicht wirklich.

Als "Bosch" würde ich natürlich auch sowas erzählen, dann kämen ja mehr Kunden zu mir, hinterher hätte ich ja nicht den Ärger, streiten müssten die sich ja mit dem Garantie-/Versicherungsgeber. :-P

 

Das mit der Kulanz kommt noch dazu...

 

Im Ergebnis: Ohne Garantie/Versicherung, geh hin wo Du willst. Mit, lass es bleiben! Es ist nur eine "Abrede"/ein Vertrag zwischen Dir u. smart/der Versicherung. Und da kann vereinbart werden, was will, solange es nicht sittenwidrig ist...

 

Gruß

Chris

 

der die Preise im sC auch für zu hoch hält...


Chris

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Hallo zusammen,

 

die Punkte so wie Sie Kristin geschrieben hat,

sind von unserm Anwalt auch bestätigt wurden.

Allerdings sagte er auch, auf Kulanz hat man wie sicherlich jeder weiß kein Anrecht.

Und so wie ich es selbst bei Smart mitbekommen habe "Thread Smart hat gebrannt" sind die nochned mal bereit Garantiereparaturne ohne Diskussion zu übernehmen. Auf ne Kulanz hofft man dann bestimmt vergebens.

 

greetz Honky


greetz Honky

Wer später bremst fährt länger schnell

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klar sind die sc inspektionspreise völlig überzogen, aber

 

1. haben freie werkstätten die entsprechenden diagnosesysteme und aktuelle software.

 

2. ist doch klar wie ein sc reagiert wenn nur atu, bosch etc. stempel drinnen sind. wie sie reagieren müssen lt. gesetz und was schlußendlich dabei rüberkommt dürfte auch klar sein.

 

oder man nimmt zu jedem termin im sc einen anwalt und einen sachverständigen mit. was in manchen südlicher gelegenen sc`s jetzt schon ratsam ist.

 

gruß aus muc

 

 

-----------------

smart_mini.jpg

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von fridolin am 18.12.2003 um 16:47 Uhr ]


smart_mini.jpg

 

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