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HKS92

PIXUM AG macht Schmu... ein aktueller Fall

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Hallo Leute.

 

Wie ich sehe habe einige von euch einen eigenen Pixum-Account bei der Pixum AG.

 

Hier will ich euch mal kurz erzählen was mir passiert ist:

 

Ich hatte im letzten Jahr, im Nov. mit einem Gutschein Fotos im Wert von 2,75 € (WOW, so viel Geld!) bestellt, die auch geliefert wurden.

Ausweislich der Rechnung und meines damaligen Vertragsabschlusses mit Pixum sollte der Betrag vom Konto abgebucht werden.

Vielleicht liegt der Fehler bei mir, aber ich hatte seinerzeit nicht meine Kontoauszüge durchwühlt um zu sehen ob Pixum die 2,75 € abgebucht hat...

nunja...

 

Jetzt im Januar bekomme ich eine Nachricht von einem Inkassobüro. Aus 2,75 € sind schwuppdiwupp mit Mahnspesen und Inkassokosten plus Zinsen und allem Schnokus mal eben (bitte hinsetzen!) 37,99 € geworden.

WOW das ist ja mal ein guter Schnitt.

Ob Pixum nicht abgebucht hat, und wenn nein warum nicht, das muss ich jetzt erstmal recherchieren.

Der Hammer: Ich hab keine Rechnung / Mahnung oder sonstige bekommen!!

Unglaublich!

Werde die Sache jetzt erstmal an meinen Anwalt weiterleiten und dann wieder berichten falls es euch interessiert...

 

Greez

HKS92

 

achja, mich würde interessieren, ob euch sowas auch schonmal passiert ist... ?!

 

oh, sorry, webmaster, habe gerade gesehen, dass das garnicht in dieses forum gehört. könntest du das bitte ins "off topic" verschieben?

danke!

[ Diese Nachricht wurde editiert von HKS92 am 02.02.2004 um 09:32 Uhr ]

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Quote:

Am 31.01.2004 um 12:41 Uhr hat HKS92 geschrieben:
>Der Hammer: Ich hab keine Rechnung / Mahnung oder sonstige bekommen!!

 

Hallo,

 

wieseo "Hammer"? Man braucht keine Mahnung zu schreiben, nach 30 Tagen bist Du im Verzug und man kann die Angelegenheit entweder direkt per Mahnbescheid erledigen oder auch an ein Inkassobüro weitergeben.

 

Und Rechnung: Hhmm, hast Du sie vielleicht als Werbung entsorgt?

 

Grüße aus Offenbach

Onkel Fungus

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Nicht ganz richtig, Onkelchen!

 

Wenn keine Rechnung da ist, dann beginnt die Frist zum einen schon mal gar nicht zu laufen. Zum anderen muss auf der Rechnung an Verbraucher bereits ein ausdrücklicher Hinweis zu finden sein, der auf diese negativen Folgen (Verzug) hinweist, ansonsten zusätzliche Erinnerung mit diesem Hinweis erforderlich.

 

Elektronisch übermittelte Rechnungen außerdem nur gültig mit entsprechender zertifizierter Signatur!

 

Außerdem Nachweis über den Erhalt der Rechnung obliegt dem Aussteller.

 

Ferner gilt: Die Mahnaktion hat nach dem Opportunitätsprinzip zu erfolgen. Also nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.

 

Also....so einfach isses nu doch nicht!

 

PS. Oben Gesagtes gilt jedoch nur bei Geschäften mit Verbrauchern (biste ja, oder?)

 

 

Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)

Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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nunja, aber es geht doch darum, dass der Betrag abgebucht werden sollte.

Ich meine: Wozu gibt man eine Einzugsermächtigung, wenn die dann nicht genutzt wird?! :evil:

Sinn der Einzugsermächtigung ist doch, dass man sich um diesen Überweisungskram nicht kümmern muss...

oder sehe ich das falsch?

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Nun, die Verbindlichkeit aus einer Rechnung ist eine Bringschuld! Es obliegt daher Dir, nachzuweisen, dass die Einzugsermächtigung Pixum auch tatsächlich zugegangen ist. Kannst Du das?

 

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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