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green

Garantieverlängerung trotz Ablauf der Garantie?

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Hi,

 

ich hab vor kurzem einen CDI gebraucht gekauft. Bald sind die 2 Jahre Garantiezeit um. Leider hat der Vorbesitzer nicht die geforderten Kilometer für die Kundendienste eingehalten.

 

Meine Frage jetzt: bringt mir da eine Garantieverlängerung noch was? bzw. kann ich diese überhaupt noch machen?

 

Danke schon mal

green

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hallo green,

 

frag doch mal dein sc

 

wenn die wartungen gemacht worden, wenn auch verspätet (10%), zeigen sich die sc eigentlich kooperativ

 

PS.: und herzlich willkommen im smart-forum :)

 

mfg

-----------------

Dieter and his Gray Dragonfly

Botschafter der Laubelaube.bmpWillst Du zur Laube - klick das Logo :)

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Dieter and his Gray Dragonfly

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btw: wenn man sieht, dass eine sache genetisch versaut ist - das kann man mit prügel allein nicht korrigieren

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Raaalf am 26.07.2004 um 21:31 Uhr ]


Grüsse

 

Ralf

 

 

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@green

 

Raaalf hat recht, das ist gar kein Problem, aber du musst eventuell damit rechnen, dass der SC bei Abschluß dieser Garantieverlängerung nochmals einen Check-up macht, bei dem festgestellt wird, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet.

 

Denke daran, das die Verlängerung möglichst im Garantiezeitraum abgeschlossen wird oder zumindest zeitnah.

 

CU

oktomega ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von oktomega am 06.02.2004 um 20:21 Uhr ]

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Hallo green

 

wenn Smart keine Anschlußgarantie mehr machen möchte, würde ich dem Händler vorschlagen eine Gebrauchtwagengarantie bei Car-Garantie

http://www.cargarantie.com/CGWEBPortal/DE/GN/de_gwg.cfm

abzuschliessen.

 

Ist nicht teurer als die Anschlußgarantien und alle wesentlichen Risiken sind abgesichert

 

Gruß

 

Werner

 


Gruß

 

W. Vomberg

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Raaalf am 26.07.2004 um 21:32 Uhr ]


Grüsse

 

Ralf

 

 

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Hallo Ralf

 

Car-Garantie bietet Gebrauchtwagengarantien über den Händler an, die nicht als Anschlußgarantie der Werksgarantie gelten.

Ich habe mich mit dem Problem schon mehrfach rumgeschlagen:

Beispiel: wir haben einen A-Klasse der über VIVA Garantie 6 Jahre Schutz hat.

Bei unserem VelSatis war die Anschlußgarantie nur bei Kauf des Fahrzeugs innerhalb des 1. Jahres möglich, deshalb hat Car-Garantie den Anschluß gebildet und zwar inklusive Tuning.

 

Es kann durchaus sein, dass Smart sich rückversichert über Car-Garantie, trotzdem ist die Garantie über den Gebrauchtwagenhändler eine völlig andere Sache.

 

Vielleicht dem Link mal folgen und lesen, lesen bildet :-D

 

Gruß

 

Werner

 


Gruß

 

W. Vomberg

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Raaalf am 26.07.2004 um 21:32 Uhr ]


Grüsse

 

Ralf

 

 

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Hallo Ralf

 

Wer soll dem KFZ Händler das Anbieten und Verkaufen einer Car-Garantie (oder anderer Anbieter) verbieten. Der Händler bindet doch so den Kunden an seine Werkstatt. So haben wir den A-Klasse bei unserem Renault Händler als Jahreswagen gekauft inkl der Garantie,die einzige Auflage ist einmal im Jahr einen Check durchführen lassen.

 

Wenn der Händler oder das SC sich weigert, einfach wechseln, angesichts der Schilderungen hier im Forum über Schäden an Motoren oder Turbos würde ich alles darnsetzten auf jeden Fall eine solche Garantie zu bekommen.

 

Gruß

 

Werner

 

 


Gruß

 

W. Vomberg

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    • Moin, sehr geehrte/r asmart, sehr geehrte Forengemeinde !   Zur "allgemeinen" (Zeit-)Wertermittlung:   Mir hat es oft geholfen, die Daten des "vorhandenen" Fahrzeuges in die Suchmaschinen / Handelsplattformen im Netz einzugeben. Dann bekommt man im besten Fall eine Vielzahl von Angeboten/Preisvorstellungen, zu denen solche Fahrzeuge angeboten/gehandelt werden. Daraus dann das arithmetische Mittel bilden und ruhig noch einmal etwas "abziehen", denn es gibt ja ein natürliches Gefälle zwischen Preisvorstellungen und tatsächlichen Verkaufserlösen. Hier gilt dann m.E.: je höher die Fallzahl, um so genauer das Ergebnis (Mathematik der Statstik).   zur Reparatur: Wenn "unverschuldet" und jemand anderes (Verursacher) versichert: Kontakt mit DER Versicherung, wenn Schadensübernahme zugesichert: Gutachter, Schadenshöhe cent-genau feststellen lassen. Dann nach eigener Entscheidung reparieren "lassen" (all in, auf Kosten der zahlungsverpflichteten Versicherung) ODER Geld auf Gutachtenbasis kassieren und mit gebrauchten Teilen selbst instandsetzen (wenn man es selbst kann, ist es nach dem Bild nicht sooo wild).   Wenn selbst schuld, dann natürlich letzteres oder bei einem Dienstleister (Reparaturbetrieb) den geforderten/ausgehandelten Preis zahlen (m.M.n. "schechteste Lösung, weil es eigenes Geld kostet).   Ich würde auf jeden Fall zeitnah "gelbes durchsichtiges Plastik" über die Blinkerbirne machen und so die sofortige Fahrbereitschaft wieder herstellen.....   Wie auch immer: Viel Erfolg wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig
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