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KampfEi

Xenon in Smart Coupé (bj03)

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Hi,

 

nun joa wie die überschrift schon sagt hätte ich gerne das schöne 6500K Xenon licht im smarty... im mom fahre ich osram vison plus... so einen deutlichen unterschied zu normalen birnen merkt man nicht nu ja und was dazu kommt (viele haben gesagt ja die billig laser dinger seien schnell kaputt) ja auch ne osram hat nur ca 3 monate gehalten!!!

 

aber zurück zum thema... einbauen möchte ich einen hella nachrüstkit... mittlweile gibt es ja auch abe`s bzw tüv genehmigungen so das xenon ohne ALWR & SWRA zu betreiben ist...

 

nun ne andre frage... mein smart hat ja 2 birnelchen einmal H7 und einmal H1... die H7 abblend und die H1 fernlicht.... das heißt man müßte theortisch 2 x xenon kit einbauen? oder wie sehe ich das? damit ihr wisst von was ich rede z.b. so ein kit HIER

 

hat jemand schonmal sowas verbaut.. wie is das mit diesen adaptern

auch hier gibts natürlich hilfe bei ebay *g*

HIER 2

braucht man die oder ?

 

also mal schaun vielleicht weiß jemand rat... und bitte keine so schlauen sprüche wie "lass es..." ;o)

 

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hallo,

 

trotz deines letzten satzes... laß es ...

warum:

1. egal was der anbieter sagt, gasentladungslampen (ie. xenon) müssen IMMER mit ALWR & SWRA betrieben werden, es sei denn, das Fahrzeug wurde vor 2000 in Verkehr gebracht, also kommst du da nicht drum herum

2. gibt es sicher seriösere löungen für xenon im smart, www.parts4smarts oder vielleicht www.badcar.de

und falls du doch auf dieses angebot einsteigts, du brauchst einen xenonkit für zwei scheinwerfer, das fernlicht ist nicht xenon

 

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alles wird gut, holzauto

 

mein smart verbraucht im moment: spritmonitor.de

 


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Hallo,

 

was sollen dann diese abgeblichen ABE`s das man das nicht braucht? ja nur will ich auch keine 1500 euro für scheinwerfer hinlegen...

schon klar das ich min 2 lampen brauche...

links und rechts nur Bi-Xenon arbeitet auch mit xenon fernlicht wenn auch ein wenig anders...

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hallo,

 

ich habe mich die letzten tage auch mal schlau gemacht, weil ich ein altes coupe fahre und das ist nachts nur beleuchtet, du hast mit den neuen scheinwerfern schon ein wesentlich besseres licht.

also die firma badcar bietet einen nachrüstsatz an, für den ist sogar ein tüv eintrag möglich, wenn man nur die ALWR & SWRA nachrüstet. Jeder, der schreibt, es gibt eine ABE für den betrieb ohne, der lügt sich was zusammen, er hat vielleicht eine einzelabnahme gemacht und es irgendwie eingetragen bekommen. es ist möglich ohne auszukommen, wenn dein fahrzeug vor 2000 erstmalig in verkehr gebracht wurde...was ich nicht glaube. hier ein auszug aus der stvo, so wie er auf der seite von www.badcar.de steht:

Quote:
Das HID/Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerferen für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie.

1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeug,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die am 1 Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

bixenon bedeutet nur, das normalerweise das abblendlicht xenon ist und mit einem reduziertem lichtstrom brennt, wird dann aufgeblendet gehen die extra fernlichter an und zusätzlich wird der lichtstrom der xenonlampe voll "aufgedreht". es gibt allerdings auch xenonlampen, die alles in einem projektions-scheinwerfer können, die sind aber leider noch unverschämt teuer, weil die gerade erst auf den markt kommen...

 

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nun ja... einzelabnahme... hm*ggg*

münchen... vergiss es ;o)

 

naja die reinigung is weniger das prob... ne pumpe und 2 düsen sind gleich dran aber ne leuchtweiten regulierung und die auch noch automatisch na ja!

 

hmm sonst noch irgendjmd. tips erfahrungen?

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Also, jetzt muß ich mal ein bißchen ausholen...

 

Ich habe in anderen Bereichen mit Xenon schon seit 1996 recht viel Erfahrung. Ich kenne die Gesetzeslage inkl. aller seit dem durchgesetzten Änderungen. Ich weiß bei welchen Autotypen eine legale Nachrüstung möglich ist und bei welchen nicht.

 

Die automatische Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage ist bei Xenon übrigens schon seit 01.01.1998 Pflicht.

 

Alle angebotenen Lösungen für den Smart sind rechtlich nicht wasserdicht. Angebliche ABE´s sind ein Witz, oder anders gesagt eine glatte Lüge.

Eine Einzelabnahme ist theoretisch möglich, praktisch sieht das so aus, daß der TÜV-Ing. ein lichttechnisches Gutachten dafür benötigt. Ein solches Gutachten erstellt z.B. die Firma Hella in ihrem Licht-Labor, Kostenpunkt ca. EUR 2.000 bis 2.500 pro Scheinwerferseite!!!

Natürlich gibt es TÜV-Ing´s, die auch ohne ein solches Gutachten die Xenons eintragen, das ist dann eine reine Gefälligkeitsabnahme und wird bei der ersten Polizeikontrolle beanstandet. Die schicken einen dann zu einer Referenz-TÜV-Stelle und man darf zurückrüsten.

 

Michalak-Design bietet z.B. einen Xenon-Scheinwerfer für den Smart an. Allerdings zur Zeit auch ohne Zulassung! Auf der anderen Seite bemüht sich Michalak-Design um eine Zulassung, das braucht wohl nur noch etwas Zeit.

 

Wenn man auf eine Eintragung pfeift, hat das übrigens zu Konsequenz, daß der Smart keine allgemeine Betriebserlaubnis mehr besitzt. Das bedeutet, man hat keinen Versicherungsschutz mehr! Was ein Unfall, eventuell mit Personenschaden bedeutet brauch ich wohl niemandem erklären.

 

Also, daß Risiko, wenn man sich die Brenner selbst rein bastelt ist es nicht wert! Alle Polizisten in ganz Deutschland haben zu diesem Thema übrigens vor 4 Monaten ein Merkblatt dazu erhalten! Die wissen worauf sie achten müssen.

 

Bisher gibt es übrigens nur zwei Autos (A3 und VW-BUS T4), wo ein komplett legales Nachrüsten möglich ist. Dies sind komplette Scheinwerfer, die gewechselt werden. Das Wechseln nur des Leuchtmittels kann niemals legal sein.


Gruß Marc

 

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aha!

 

danke...

mal ne andre frage warum wird da eigentlich so ein großer trouble drum gemacht... also ich mein licht is licht ja nich ganzh aber nur weil das eine eine gasentladungslampe is und das andre eine normale mit faden deswegen brauch ich dann eine leuchtweitenregulierung??? bzw eine reinigungsanlage weil durch streustrahlung andre geblendet werden??? also ich weiß nich

 

wie is das eigtl mit LED-Scheinwefern? da gibts wahrscheinlich noch recht wenig gesetz oder?

 

so long

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ähm davon reden wir ja auch die ganze zeit SWRA und ALWR = ScheinWerferReinigungsAnlage und AutomatischeLeuchtWeitenRegulierung...

 

tztztz wer lesen kann ist klar im vorteil ;o) ne scherz bei seite... hat sicher wie imma alle seinen sinn...

 

aber interesante infos gibts bei hella... auch zu ebay zeug *g*

 

aber zurück zum letzten beitrag wie is das mit LED-Technik... gibt ja auch fahrzeuge der audi dieser gt-renner... hat auch schon LED-Scheinwerfer...

 

so long

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das serien pendant vom audi gt bekommt xenon scheinwerfer, weil die ledscheinwerfer nicht so leuchtstartk sind !!!

-----------------

grüsse fränky

My ICQ status

Skype username: frank-me

der smarte Club im Kölner Raum

 


Gruss der Määäh

Nutze die Zeit, es ist schon Später als du denkst!

 

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aha...

 

und sonst... an sich is ja LED-Technik fürs auto ganz gut.. weil 1. unempfindlicher 2. höherer wirkungsgrad / weniger stromverbrauch 3. halten sie länger (ok für die werkstätten usw schlecht*g*)

 

aber das wäre mal was.. aber dafür ne einzelabnahme... und wenn sowas ca 2000 euro kostet.. naja *gg* schöne idee *g*

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es kostet EUR 4.000... EUR 2.000 pro Scheinwerferseite. ;-)

 

Der Hintergrund, warum es so strenge Gesetzesvorlagen für Xenon-Scheinwerfer gibt ist die erhöhte Leuchtkraft, 6500K wie Du selbst festgestellt hast.

Wenn diese Leuchtkraft falsch eingestellt ist, oder durch dreckige/falsche Streuscheiben leuchtet wird das Licht falsch gebrochen und blendet wie Sau. Das ist deutlich nerviger, als von einem normalen Halogen-Scheinwerfer das Licht in die Augen zu bekommen...

-----------------

Gruß Marc

 

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Gruß Marc

 

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Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen

 

 

 

Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.

 

Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß

 

der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"

§ 50 Abs. 10 StVZO).

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

 

Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.

 

Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.

 

Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.

 


 

SMART CDI Cabrio ´03

Zusatzteile:
K&N Luftfilter, Carbon Akzentteile, Brabus Schaltknauf + Handbremse + Pedale + Brabus Monoblock V 4x 195er + 4 Brabus Federn -30mm , Brabus Auspuff mit Lochblech von Brabus und Lufteinlass + Tankdeckel
Anlage:
Smart Navigationsradio APS 30, Lotus 16 er MT im Armaturenbrett und HT an der A Säule, Xetec USC, 2X Raptor 6" im 16,5 Liter Baßreflex Gehäuse von MHP ( Speakon Stecker), Xetec Gravity 5G900 MKII Endstufe, 3 x3fach geschirmtes Chinch Kabel + 25mm² Stromkabel, 200A Hauptsicherung, 1F Alfatec Kondensator
anim1.gifbrabus.jpg

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na ja...

 

ok stimmt schon aber man könnte ja für smarts ne ausnahme machen ;o)

 

aber das is der mist... für 3er bmw und golf gibts nachrüstkits wie sand am meer...

 

für smart gelegentlich aber dann für gute 1500 euro! und mal ganz ehrlich...

 

ne reinigungsanlage... (pumpe, schlauch und düsen) und na ja ok leuchtweitengegulierung...

könnte man beim smart evtl echt weglassen... da ja keine zuladung bzw keine merkliche zuladung möglich ist.. müßte man halt einmal einstellen... wie das mit der streuung usw mit normalen scheinwerfern ist weiß ich nicht...

bräuchte man nen bekannten beim tüv oder ing der das kostenlos prüft*gg*

 

also ich denke xenon beim smart ist möglich... die frage ist nur was aufwand und kosten angeht... ob sich das lohnt... müßten sich mal ein paar smarties zusammen tun... oder so

 

 

so long!

 

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hallo marc,

 

du hast nicht ganz recht... michalak bietet nachrüst xenons an und die sogar mit zulassung. aber hierfür wird eben der komplette scheinwerfer durch projektionsscheinwerfer für abblendlicht (xenon) und fernlicht (halogen) getrennt, das sind übrigens genau die lampen, die hella in seinen nachrüstsätzen für den golf, astra, a3 etc anbietet.

woran im moment wohl noch gefeilt wird, ist die zulassung der nachrüst dualxenon scheinwerfer, die sowohl abblend- als auch fernlich aus der selben xenonquelle beziehen. wohlgemerkt, die nachrüstvariante wird derzeit von hella noch entwickelt, für serienfahrzeuge gibt es das schon (audi a8 6.0 L und lamborghini gallardo). diese haben einen projektionsscheinwerfer für beides, der audi hat zusätzlich ein tagfahrlich auf led-basis.

 

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joa irgendwo hab ich sowas schonmal gesehen umrüst kit für smart lag aber bei 1500 euro.. doch einiges...

 

am schönsten wäre schon ein schöner bix xenon mit linse usw. als reinigungsanlage mercedes style (das teil das ausfährt) und joa LED`s müßte man als tagfahrlicht bestimmt durchbekommen... aber alles andre hmhmhm

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