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ELCHFAN_EMANUEL

Unfall mit Fahrerflucht, was tun?

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Am 16.03.2004 um 08:45 Uhr hat Dio geschrieben:


Allerdings habe ich den Führerschein in Österreich gemacht.

 

Na Bingo, schön dass du das dann auch schon mal erwähnst! Ich dachte im Übrigen, es handele sich bei dem "München", das Elchfan Eingangs beschrieb, um das, welches hier in Deutschland liegt und dass wir hier vom Deutschen Straßenverkehrsrecht sprechen. So kann man sich täuschen, hmm? ;-)

 

EDIT: Der § 7 wurde zwar "kürzlich" geändert, aber nur was den Zeitpunkt des Einfädelns angeht.

 

Mit Wirkung zum 1.2.2001 trat eine gesetzliche Klarstellung des sogenannten Reißverschlussverfahrens in Kraft. Das bereits in § 7 Abs. 4 StVO festgeschriebene Reißverschlussverfahren wurde von vielen Verkehrsteilnehmern falsch angewandt, da zu früh auf den weiterführenden Fahrstreifen gewechselt wurde. Die Vorschrift wurde deshalb um den Zusatz ergänzt, dass der Übergang vom endenden Fahrstreifen auf den durchgängig befahrbaren Fahrstreifen erst "unmittelbar vor Beginn der Verengung" erfolgen darf.

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 16.03.2004 um 10:43 Uhr ]


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"Allerdings habe ich den Führerschein in

Österreich gemacht. "

 

Immer diese Bergvölker :-D

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CIAO Thorsten

 

 

***jeder hat ein Recht auf meine Meinung***

 

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Immer diese Bergvölker :-D

 

Ja - das sind die, wo die Ampeln grün blinken, man auch gegen die Fahrtrichtung parken darf und die elektronische LKW-Maut auf Anhieb funktioniert. ;-)


 

 

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Ja - das sind die, wo die Ampeln grün blinken, man auch gegen die Fahrtrichtung parken darf und die elektronische LKW-Maut auf Anhieb funktioniert.

 

Ja, genau die sind das! Das sind auch die, bei denen auch PKW auf der Autobahn kräftig abgerippt werden, und die, die es lange nicht kapieren konnten, dass auch die grauen Führerscheine gem. der EU-Fahrerlaubnis-Richtlinie weiter anzuerkennen sind.

 

Aber was wollen wir mit so nem bescheurten Mautsystem? 8-) Alles Tarnung! Die paar Euro Maut können wir notfalls auch, wie bisher, streckenunabhängig mittels Vignette erheben. WIR haben aber dafür nun das modernste System der Welt zur Mobilitätsdatenerfassung und Kriminalitäts- und Terrorismus-Bekämpfung...direkt mit dem KBA vernetzt....und keiner hat's gemerkt ;-) :-P


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Das sind auch die, bei denen auch PKW auf der Autobahn kräftig abgerippt werden

 

Und das ist auch gut so - wer das hochrangige Straßennetz benützt, muss auch einen Beitrag zu seiner Erhaltung leisten, die mehr kostet als die Erhaltung normaler Straßen (die ist bereits über die Mineralölsteuer abgedeckt). Und die 72 Euro im Jahr kann man sich allemal noch leisten. Wer nicht will, kann ja Landstraße fahren, das kann in Österreich je nach Gebiet sehr reizvoll sein. ;-)

 

Ab 2008 kommt das elektronische Mautsystem in Österreich übrigens auch für PKW.

 

 

Quote:
dass auch die grauen Führerscheine gem. der EU-Fahrerlaubnis-Richtlinie weiter anzuerkennen sind

 

Das wiederum liegt möglicherweise daran, dass es in Österreich die grauen Führerscheine nie gab (wir haben seit 1945 die rosaroten im Kleinformat) - auch die Klassen hießen bei uns immer schon A, B, C, D usw. Da der österreichische Polizist sich - wie die Ordnungshüter anderer Staaten auch - mitunter gerne nach dem Motto "was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht" verhält, kann es durchaus sein, dass ein Kieberer nichts mit einem grauen Führerschein anfangen kann.

 

 

Quote:
WIR haben aber dafür nun das modernste System der Welt zur Mobilitätsdatenerfassung und Kriminalitäts- und Terrorismus-Bekämpfung...direkt mit dem KBA vernetzt....und keiner hat's gemerkt

 

Jetzt weiß ich, warum ich am Rasthof Würzburg schon dreimal erfolglos auf Drogen durchsucht wurde. :lol:


 

 

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reissverschluss.jpg

 

 

Hallo,

 

den Ausschnitt finde ich ja recht interessant, mich würde aber zusätzlich interessieren wie der Text weiter geht.

 

Ansonsten, sieht mein Anwalt gute Chancen das für mich alles positiv läuft. Der einzige Wermutstropfen könnte evtl. eine geringe Mithaftung meinerseits sein, so erklärte er mir das.

 

Hm, sonst geht da alles offensichtlich seinen üblichen Gang. Unfallwert lt. KVA nur bei den sichtbaren Teilen 1500 €, mit, lt KVA, hoher Wahrscheinlichkeit, das die Achsen noch einen zusätzlichen Schaden, und damit die Kosten erhöhen, haben.

-----------------

Smarte & Elchige Grüße

 

Emanuel

 

 

 

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Hey, keine Kritik! Auch Tipp- & Rechtschreibfehler haben eine Berechtigung.

 

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den Ausschnitt finde ich ja recht interessant, mich würde aber zusätzlich interessieren wie der Text weiter geht.

 

Was soll da weitergehen? Der Text ist abgeschlossen und endet mit einem Verweis auf ein diesbezügliches Urteil.

 

Quote:
Der einzige Wermutstropfen könnte evtl. eine geringe Mithaftung meinerseits sein, so erklärte er mir das.

 

Tja, das schrieb ich ja bereits ;-)

(ist halt nun eine Frage der Qualität der Zeugen)

 

Und 'ne Haftpflichtversicherung hat die gegnerische Karre wohl, oder? Wurde das schon festgestellt?

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 21.03.2004 um 00:11 Uhr ]


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Am 21.03.2004 um 00:02 Uhr hat smartling geschrieben:

 

 

Quote:

Was soll da weitergehen? Der Text ist abgeschlossen und endet mit einem Verweis auf ein diesbezügliches Urteil.

 

Hm, ich dachte es würde sich da um einen Ausschnitt handeln, aber ist ja auch egal...

 

 

Quote:

(ist halt nun eine Frage der Qualität der Zeugen)

 

Zeugen gibt es ja keine.....

 

Quote:

Und 'ne Haftpflichtversicherung hat die gegnerische Karre wohl, oder? Wurde das schon festgestellt?
[/qoute]

Jepp, hat sie zum Glück! HDI-Versichert ist er. Da wollen wir mal hoffen, das der Haftpflicht Veband der Deutschen Industrie auch seinem Werbespruch gerecht wird; Hilft Dir Immer.....

-----------------
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[ Diese Nachricht wurde editiert von ELCHFAN_EMANUEL am 21.03.2004 um 02:35 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von ELCHFAN_EMANUEL am 21.03.2004 um 02:39 Uhr ]


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Hm, jetzt hab ich ein Schreiben der gegnerischen Versicherung bekommen. Die schreiben dort, das sie auf eine Begutachtung meines Wagens durch einen Gutachter verzichten und nur Bilder von meinem Schaden haben wollen. Ferner holen sie noch eine Schadensanzeige (Stellungnahme) ihres Versicherungsnehmers ein. -Was wohl normal ist.

 

Was mich aber etws verwundert ist die Tatsache, dass sie auf eine Begutachtung meines Fahrzeugs verzichten. Heißt dies, dass es für mich positiv aussieht und ich meinen Sachaden ersetzt bekomme? :-? :-? :-?

 

 

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hi emanuel,

 

die wollen halt kosten sparen.

 

warte mal ab, ob die dir eine kostenübernahme

zu sagen.

 

sollte das der fall sein

dann nix nur mit bildern, sondern -da du im

haftpflichtfalle- anspruch auf einen schadens-

gutachter deiner wahl hast, lässt du dir ein

gutachten erstellen, das ist auf jedenfall mit

fotos beweiskräftiger als ein KVA von einer

werkstatt.

weil nur hier wird auch die -wertminderung in euro ausgewiesen, sowie die

reparaturdauer .solltest du keinen

leihwagen benötigen, kannst du nutzungs-

ausfall geltend machen.

die gutachter kosten gehen zu lasten der

regulierenden versicherung.

 

da die bis zu diesem schreiben nur von dir eine

stellungsnahme haben und noch nicht von ihrem VN, kommt es halt darauf an, was der

denen schildert.:( :(

 

ich hoffe mal für dich, das es gut aus geht.

 

;-) ;-)

dieter

-----------------

rms.gif

64.gif

 

 


rms2.gif

 

 

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Am 27.03.2004 um 21:59 Uhr hat SMARTIPERCY geschrieben:
...da die bis zu diesem schreiben nur von dir eine stellungsnahme haben und noch nicht von ihrem VN, kommt es halt darauf an, was der denen schildert.:( :( ich hoffe mal für dich, das es gut aus geht.

 

Was der Schildert kann ich mir eigentlich schon denken, wenn der VN auch tatsächlich der Fahrer war (was ich bezweifle). Der Fahrer hat ja an der Unfallstelle schon behauptet ich hätte mich in "seine" Lücke gedrängt, was definitiv nicht der Fall war (da ich mich parallel neben ihm befand).

 

Wahrscheinlich wird erst mit der Aussage des VN die Sache richtig interessant ;-)

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Tja, die HDI wird Ihrem Werbespruch in meinem Fall nun wirklich nicht gerecht.

 

Statt Hilft Dir Immer, verschleiert und verzögert soweit es nur geht. Selbst einen Vergleich den ich denen über meinen Anwalt zähneknischend Angeboten habe, nur um Zügiger an etwas Kohle zum Reparieren zu kommen, haben die unbeantwortet gelassen.

 

- Und das trotz Androhung einer Klage.

 

Tja, jetzt wird wohl oder übel geklagt. Was rauskommt kann mir jetzt schon denken, eine 50/50 Vergleich. Das allerdings mit höheren Folgekosten für beide Seiten und viel sinnlos verstrichener Zeit. Mein Anwalt warf einen Zeitraum von rund 2,5 bis 3 Jahren in Raum.

 

Abgesehen davon, dass ich den Wagen bis dahin eh nicht mehr habe, frage ich mich doch sehr warum so von der Versicherung auf Zeit gespielt wird.

 

Wahrscheinlich denken die sich, das der wohl Aufgibt oder sie über Zinsen die Kosten, falls sie Zahlen müssen, schon im Sack haben.

 

Ist auch egal. In zwei Wochen besorge ich mir die Ersatzteile und der Wagen wird in Eigenregie Repariert. Denn der Zitternde Außenspiegel und das laute Rauschen an der partiell undichten Fahrertüre geht mir schon ziemlich auf den Keks. Zum glück habe ich die Türe zuvor provisorisch so einstellen können, dass sie bei Regen dicht ist, so konnte ich damit noch eine Zeit lang leben.

 

Dann fahre ich den Wagen noch gut 6 Monate und dann übernehme ich den Wagen von meinem Vater. :-D

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hi emanuel,

 

sind ja jetzt über 4 monate her, scheiß spiel.

ich denke auch das es wie du schilderst auf einen vergleich raus läuft, und das per

gericht zu klären kann dauern.

konnte denn dein anwalt akten-einsicht des

polizeiprotokolls machen ? ist doch wichtig

wie die das sehn.

 

ich wünsch dir viel erfolg.

;-) ;-)

dieter

 

PS:

hast du die sache mit dem lenkrad auf

halb acht schon machen lassen? denn du

erwähnst nur die tür und spiegel.


rms2.gif

 

 

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Danke Dir, den Erfolg kann ich gebrauchen, ob wohl viel Hoffnung habe ich nicht.

Andererseits habe ich 9 Monate nach dem Bruch meines linken Bremssattels nachträglich die Kosten des Materials von Smart als KULANZ per Verrechnungsscheck zurückbekommen. - Und das bei einem damaligen Km-Stand von 75000 und einer um 5000 Km überzogenen Inspektion.

 

Tja, wäre echt schön gewesen wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte die Grünröcke zu rufen. Leider hatte ich kein Handy dabei und es lies sich auch kein Telefon in der nähe erreichen. Denn der Kerl hat es verweigert die Polizei mit seinem Handy zu rufen.

 

Demnach gibt es also auch kein Polizeiprotokoll, sondern nur meine Anzeige mit Zeugenaussage, sowie die Zuegenaussagen des Gegerners und seiner Beifahrerin. Die beide erst nach mehrfacher Aufforderung der Staatsanwaltschaft abgegeben haben. Ebenso haben sich beide sehr schwer getan ihrer Versicherung (HDI) eine Aufklärung des Sachverhalts zu geben, dies klappte auch erst nach mehrfacher Aufforderung

 

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Der Verlauf zeigt mir, dass ich mit meiner Vorab-Einschätzung auf Seite 1 doch nicht ganz so falsch lag...

 

 


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Jaja, ich weiß, mien eAntwort kommt ca. drei Jahre zu spät...

 

Ich war immer der Meinung, es kann einem nichts besseres passieren als Fahrerflucht, solange man das gegnerische Kennzeichen hat, weil das jede Versicherung und erst Recht jedes Gericht als Schuldanerkennung wertet.

 

Stimmt das nicht mehr?

 

Wie ging es denn jetzt genau aus (JETZT sollte es ja wirklich ausgestanden sein...)?

 

Grüße von der Neckar-ALb, Micha

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Grundsätzlich richtig, doch ist heute nicht mehr unbedingt gewährleistet, dass der Gegner auch Versicherungsschutz genießt.

 

 


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hiho,

 

hab ja ein ähnliches prob, siehe hier Page Title

 

du hast es schon besser geregelt als ich und bsit gleich zur polizei!

 

wünsch dir viel glück bei der sache!

 

ich muss meinen schaden nun erstmal lassen, wie er is, bis das geklärt ist :evil:

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Boah, überhaupt sollte man Fahrerflucht mit Vierteilen bestrafen!!

Oder 100 Jahre Smart fahren auf der AB mit den alten Blattfedern! ;-)

 

Ne, mal ehrlich, hatte letztens auch das Vergnügen: komme zu meinem Smartie und da sind große Kratzspuren im Heckpanel! Hat doch einer beim Ausparken mein Auto mitgenommen. Natürlich weit und breit nix vom Verursacher! Beid er Polizei angezeigt, aber was soll man schon erwarten?

 

 

-----------------

smart1bkh8.th.jpg

 

199665.png

Benziner

 

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Quote:

Am 03.11.2007 um 23:41 Uhr hat Feensmart geschrieben:
du hast deine FE in österreich erworben? besitzt aber ne deutsche FE, oder?

 

Wen meintest Du damit, Nadine?

 

Ich hab meine ja von Neckermann! :-D


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Na ja bei soetwas gilt immer:

 

Ab zur Polizei

Ab zum Gutachter(Suuuuuperwichtig)

3 monate warten, nachdem die nix finden wird meistens die ermittlung eingestellt

Wenn das Gutachten zu Gunsten unsereins fällt, bezahlt auch die Versicherung

 

Mir ist mal 1998 jemand in mein parkendes Fahrzeug gefahren und ist einfach abgehauen, den lackspuren nach soll es ein weisser VW Transporter gewesen sein.

 

Nach einer weile hab ich dann die kohle von meiner Versicherung bekommen da ein Eigenverschulden definitiv nicht Möglich war 8-)

 

p.s. Rechtschutz ist das beste was man machen kann,, 120€ im Jahr und man bekommt immer recht, bzw. Kohle(Nobelkanzlei Vorrausgesetzt) ;-)

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1. arbeitet eine "Nobelkanzlei" i.a.R. nicht ohne "Zuzahlung"!

2. zahlt die eigene Versicherung nur dann, sofern es dabei um eine Sachversicherung handelt (Kasko).

3. zahlt die gegnerische Versicherung (bei festgestellter Mit-/Haftung) nur sofern ein Versicherungsverhältnis tatsächlich besteht oder der Schaden innerhalb der sog. Nachhaftungsfrist entsteht.


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Bitte um fundierte Korrektur, wenn ich falsch liege:

 

a) Ein in D nicht haftpflicht-versichertes Fahrzeug muss (MUSS) die Polizei im Auftrag der letzten HP-Versicherung stilllegen.

 

b) Emanuel (bist Du noch im Forum???) kannte das Kennzeichen des Verursachers (meine Meinung!) -> Zentralruf und fertig.

 

Damit {b)} meine ich jetzt nicht, dass er die Anzeige wegen Fahrerflucht nciht hätte machen sollen. Erstens ist es Ehrensache, seinen Schaden in Ordnung zu bringen und zweitens festigt die Anzeige seine Stellung gegenüber der gegnerischen Versicherung.

 

Sachliche und fundierte Einwände bitte anschließen!

 

Danke und schöne Grüße von der nebeligen Neckar-Alb, Micha

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