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ELCHFAN_EMANUEL

Unfall mit Fahrerflucht, was tun?

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Quote:

Am 04.11.2007 um 15:48 Uhr hat Kugel-Michael geschrieben:

b) Emanuel (bist Du noch im Forum???)


 

Hmmm....

 

Quote:


Die letzten 10 von ELCHFAN_EMANUEL gestarteten Forums-Beiträge:
# Frage zu Auspuff; Dringend!
# Was wäre mein Kugel denn noch wert?
# Rohkarosserie...
.....


 

Quote:

Am 24.12.2004 um 14:49 Uhr hat ELCHFAN_EMANUEL geschrieben:

ich will meine Kugel binnen des nächsten viertel Jahres los werden und mir etwas Reisetauglicheres (Autobahntauglicher)

Mich interessiert nun was Ihr denkt, was ich für meine Kugel verlangen kann. Ich will den Wagen Privat veräußern, da der MB Dealer kaum was für das Wägelchen gibt.


 

Fürchte nicht...

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Am 04.11.2007 um 15:48 Uhr hat Kugel-Michael geschrieben:
Bitte um fundierte Korrektur, wenn ich falsch liege:



a) Ein in D nicht haftpflicht-versichertes Fahrzeug muss (MUSS) die Polizei im Auftrag der letzten HP-Versicherung stilllegen.

 

Es ist so: Erhält die zuständige Verkehrsbehörde Kenntnis (wie auch immer) Kenntnis vom fehlenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz, so wird sie versuchen die/das Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs entweder selbst zu entstempeln oder im Wege der Vollzugshilfe (Ordnungsamt, Vollzugspolizei) entstempeln zu lassen.

 

Insoweit muss die Polizei zwar tätig werden, sofern sie dazu ersucht wird. Und jetzt kommt's:

Die Versicherung hingegen ist ihrerseits nicht verpflichtet, die Verkehrsbehörde über den alsbald entfallenden oder bereits weggefallenen Versicherungsschutz zu informieren! Gleiches gilt selbst dann, wenn die Nachhaftungsfrist bereits abgelaufen ist. Ist zwar kaum zu begreifen, aber die Möglichkeit der Entstempelung wurde in allererster Linie auf Druck der Versicherer eingeführt und nicht etwa zum Schutze des Versicherten (Fahrer) oder eventueller Geschädigter.

 

Der HPV-Schutz kann bekanntlich durch unterschiedliche Umstände entfallen, so in aller Regel durch Kündigung einer der Parteien oder Kennzeichenmissbrauch. Außerdem muss die Polizei zwecks Entstempelungsmaßnahme ihrerseits das Fahrzeug erst einmal ausfindig machen.

 

Daher kommt es inzwischen häufiger vor, dass ein Fahrzeug zwar gestempelte Kennzeichen trägt, Versicherungsschutz aber dennoch nicht vorliegt. Dafür ist außer Fahrer und ggf. Halter, falls nicht personell identisch, dann niemand haftbar, weder der letzte Versicherer noch die Behörde (sofern sie nach Kenntniserhalt nicht schuldhaft zögert).


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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