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riderHEISSTJETZTTWIX :lol: :lol: :lol:

 

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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twixSCHOKORIEGEL :-D

 

 


Smart-Fahren wird unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt: es macht süchtig!

Viele Grüße und schönes Wetter zum Offenfahren!

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cremeDOSE

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von FloCdi am 08.09.2004 um 14:48 Uhr ]

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schüsselTEICH (platz in Lauenburg/E die Red.) :-D

 

 

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ollerSCHNÖSEL :-x

 

 


Smart-Fahren wird unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt: es macht süchtig!

Viele Grüße und schönes Wetter zum Offenfahren!

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blaseHASE (Grundi, wohnst Du da etwa??)icon21_blushie.gif

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von LGross am 09.09.2004 um 18:46 Uhr ]

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Es könnte sein, daß ich von meinen "Altvorderen" (zu) sparsam erzogen wurde oder mir das auch abgeguckt habe: Altmetalle werden hier im Haushalt schon lange nach Sorten rein getrennt gesammelt (Stahl, Edelstahl, Aluminium, Kupfer, Messing.....). Kann man auf den Wertstoffhöfen meist kostenlos abgeben, aber seit neuerem wollen die kfz-spezifischen Kram nicht mehr annehmen.   Hier im Kieler Raum gibt es gewerbliche Schrottaufkäufer, die haben (soweit mir bekannt) ein Mindestabnahmegewicht von 200 kg aufwärts / bei Selbstanlieferung (und wollen sich eher nicht mit Privatleuten abgeben...). In HH kenne ich einen Schrotthandel, der von privat ab 1kg abnimmt ("Schrott-Bär" in der Steilshooper Allee). Dort gebe ich "handelsübliche Kleinmengen" (20-30 kg) ab, wenn es passt und ich daran vorbeikomme. Erlöse sind "Tagespreise", gültigen Ausweis bitte vorhalten.   Problemstoffe werden hier auf Wertstoffhöfen und Problemstoffsammelmobilen in haushaltsüblichen Mengen (noch) kostenfrei angenommen (Öle und so).   ABER ACHTUNG: Es gibt auch hier einen "finanzamtsspezifischen" Haken: Beim Erlös von der Abgabe von Metallen gibt es eine Nichtigkeitsgrenze (weiß im Moment nicht, wo die gaaanz genau liegt, sind einige 100.- Euro pro Jahr). Darüber hinaus droht ein steuerechtliches Strafverfahren, ist KEIN WITZ, "isso" (ich kann da nix für...). Dafür haben die hiesigen Finanzverwaltungen offenbar freie Kapazitäten. Im Zweifelsfall einfach in der ohnehin zu fertigen Steuererklärung als "Sondereinnahmen" mit den Belegen zusammen angeben. (ähnlich wie bei den Erlösen für Verkäufe auf den üblichen Portalen (Bucht, Ekaz u.a.m.).   mit freundlichen Grüßen verbleibt (einer, der sich auch nach Pfandbehältnissen bückt, wenn sie am Wege liegen, vermutlich/wahrscheinlich muss man auch die Erlöse steuerrechtlich angeben, wenn sie ein gewisses Maß übersteigen sollten, aber: ich weiß es nicht).     hedwig    
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