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Gerhard

"Parken verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite" - Einspruch sinnvoll??

Empfohlene Beiträge

hi,

 

ich wohne in einer seitenstrasse hier in münchen. die strasse ist keine einbahnstrasse, aber derartig eng, daß zwei fahrzeuge immer nur mit fast kompletten abbremsen aneinander vorbeikommen. man muß immer ordentlioch zielen, daß man nicht den parkenden fahrzeugen und dem entgegegenkommenden den spiegel abrasiert! in dieser strasse parkt jeder immer auf beiden seiten der strasse. ich praktizier das auch seitdem ich hier wohne (also seit fast 2 jahren). bisher hat sich daran nie auch nur irgendwer gestört; jetzt hab ich den ersten strafzettel bekommen (verwarnung über 15,- ), wegen "parken verbotswidrig auf der linken fahrbahseite". ich denke mal, daß es sich hier um den §4 StVo handelt. :-x

 

meine frage nun: hat es sinn hier einspruch zu erheben? die strasse ist so eng, daß jeder stehenbleiben muß, wenn ich aus der parklücke raus will, auch der gegenverkehr! somit hat für mich dann dieser §4 keinen sinn und der zettel ist eine reine schikane! :-x

 

wer hat hier erfahrung und kann mir tipps gegen!

 

danke und gruß aus MUC

gerhard

 

-----------------

cu @ Gumball3000

 

Mein smart-w³

 

Mein bike-w³

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Gerhard am 26.03.2004 um 09:43 Uhr ]


Mein bike-w³

 

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Einspruch macht keinen Sinn ..... !!!!

 

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Tja, München braucht offensichtlich Geld.

 

Anders kann ich die wahre Strafzettelflut, die mir in den letzten Wochen widerfahren ist nicht verstehen....

 

Bei mir in der Strasse wo ich parke (kleine Nebenstrasse der Leonrodstr.) läuft JEDEN TAG eine Politesse entlang und verteilt an Falschparker Knöllchen.

 

BISHER wurden jedoch nur die Falschparker aufgeschrieben, die wirklich durch ihr Falschparken behindert haben.

 

Ich habe beispielsweise NIE fürs Querparken einen Strafzettel bekommen, wenn ich mit den Hinterrädern auf den ca. 1,5 m breiten Grünstreifen hochgefahren bin.

 

Letztens plötzlich auf einmal doch.

 

Oder dass die GENAU die 5 m abmessen, die man vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten Abstand halten muss, ist auch absolut neu, bisher war alles im grünen Bereich, solange man nicht am abgesenkten Bordstein (ca. 1 m vom Schnittpunkt entfernt) geparkt hat.

 

Ich werde mich sobald ich wieder in München bin bei der entsprechenden Polizeinspektion beschweren, denn es kann doch net sein, dass PLÖTZLICH so heftig durchgegriffen wird - noch dazu an Stellen, wos einfach NUR Geldeintreiberei ist...

 

Üüüühh!!!

Matze

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Auto: river silver/silberner 2001er smart & pulse CDI

+ streamgreen/silbernes 2001er smart& pulse cabrio

Hifi: Alpine, Andrian Audio, Zapco, Eton und Atomic

dB-Drag: Deutscher Vizemeister Street 2002 & 2003

 

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And damn proud member of brut.gif

 


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...sorry...

Auch wenn's hart klingt - ich wäre dafür, das Fahrzeuge, die in auf der falschen Seite stehen (Fahrtrichtungtechnisch) sofort abgeschleppt werden.

Es ist doch wirklich nicht zuviel verlangt ein Auto(chen) zu wenden und richtig einzuparken. *kopfschüttel*

 

Ich wohne auch in einer ähnlich engen Strasse und beobachte dieses falschparken auch immer wieder. Und diese Vorschrift macht sogar Sinn! -> Und zwar: wenn man abends fährt und jemand gerade losfährt (falsch-herum-Parker), wird man fies geblendet und irritiert weil man das auf der rechten Seite einfach nicht erwartet, sondern sich eher an der Seite orientiert (schon wegen eventuell unvorsichtigen Fußgängern, usw.).

 

Ausserdem macht man es sich damit selbst auch nicht leichter, schließlich haben wir Linkslenker... - können also, wenn wir in Fahrtrichtung links parken, beim losfahren so gut wie nichts sehen (zumindest was von vorne kommt).

 

---

 

Was allerdings Matze schrieb:

 

Zitat: "Ich habe beispielsweise NIE fürs Querparken einen Strafzettel bekommen, wenn ich mit den Hinterrädern auf den ca. 1,5 m breiten Grünstreifen hochgefahren bin. - Letztens plötzlich auf einmal doch."

 

Finde ich auch dreist, dafür ein Ticket zu erhalten... (zumal es ja auch heisst: wenn der Parkraum sehr begrenzt ist, soll auch Querparken geduldet werden) - und da würde ich auch schriftlich Einspruch erheben. - Denn es steht meist nirgendwo geschrieben, das der Grünstreifen nicht be-parkt werden darf!

 

...allgemein würde ich es aber begrüssen, wenn die 'grün/weissen-Aufschreiber' endlich mal Tickets an 'Parkraumverschwender' verteilen würden! - Denn genau die provozieren ja sowas. :-x *grummel*

 

*seufz*

 

 

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smart04_110x84.JPG mfG Ralph (smartpulse[at]web.de) | Smart-Club SH e.V. #100

cdi, Bj. 11/01, softtouch, Brabus-Dach, Ashtraylight, Medion 40600 Navi

Verbrauch (Mittelwert/gute 2 Jahre/41.000 km):spritmonitor.de :roll:zwinker.gif

sfn #070 | sc-hh #0027 | center: KI/HL, HH

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mfG Ralph | 2001er cdi

Verbrauch (seit 11/2001 | ~140.000 km | ~95% Stadt | digitaler Gasfuß) ca. spritmonitor.de

Ich komme aus Ironien. Das liegt an der sarkastischen Grenze...

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Das Hauptproblem der Polizei und Parkraumüberwachungseinheiten beim "Falschherumparken" ist die Tatsache, dass ein verkehrt herum stehendes Auto im Dunkeln als solches nicht erkennbar ist, da keine roten Reflektoren (auch Katzenaugen genannt) an der Vorderseite des Kfz angebracht sind.

Dieser Umstand trifft in der Regel auch die Querparker bei Parklücken unter 2,5m. Seitwärts dürfen Reflektoren nur in orange angebracht werden und auch somit ist bei Dunkelheit nicht erkennbar, was und wie herum das da steht ....

 

PS: Auszug aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog:

"... Halten und Parken - § 12 Abs. 4 StVO

- Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat ---> Kosten = 15,00 € ..."

Noch teurer wird es, wenn Dir noch eine Verkehrsbehinderung oder eine Parkzeit von mehr als einer Stunde angehängt wird, dann biste jeweils gleich 25,00 € los.

Axo, der 454 seitige Katalog ist ab dem 01.04.2004 gültig und kann direkt auf der HP des KBA heruntergeladen werden. Hier der Link dazu: www.kba.de. Einfach bei der Suchfunktion "Tatbestandskatalog" eingeben und dann bei den Ergebnissen das rtf.Dokument öffnen (mit Word).

Hier findet man jeden Tatbestand welcher in Deutschland geahndet werden kann und wird ....

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Bis denne Euer Chaoti

ICQ: 236618632 online?icq=236618632&img=9

Mein Kleiner verbraucht gerade: img.cgi?fahrzeug=100503active Member of:logo3weiss.jpg

 


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die linksparkerei stört mich nicht im geringsten. auch wenn ich noch nicht den fall hatte, das nachts vor mir einer ausparkt und mich dabei blendet. in meinem kleinen kaff am ortsrand von münchen, parkt jeder wie´s grad kommt. auch gegen die fahrtrichtung. allerdings haben die da nen parkscheibentick. wenn man auch nur 10 min. die zeit überzieht, dann gibts nen zettl. a witz is des.

 

aber nen einspruch kannst vergessen........verboten is halt in der deutschen demokratie verboten....... :evil: .

alles immer ein wohlwollen der "grünen".

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ciao Heiko :)

 

spritmonitor.de

 


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tja, danke erst einmal für eure antworten!

 

ich habe meinen führerschein for x jahren in österreich gemacht und dort ist es grundsätzlich nicht verboten gegen die fahrtrichtung zu parken! :-D aber leider schützt ja unwissenheit vor strafe nicht!

 

naja, dann werd ich den schmarrn bezahlen und den typen des nächtens auflauern und ihn - im urlaubsfall - bis an die österreichische grenze verfolgen und dort dann - falls er kein "pickerl" hat - den örtlichen gendarmen ausliefern! :-D :-D ;-) "dann ist er nämlich in zivil und da ist er nicht viel" (frei nach wolfgang ambros)!

 

einen kopschüttelnden gruß aus MUC

gerhard

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