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Mola

Beifahrer schlägt Tür an... Wer zahlt?

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Hallo!

 

Meiner Freundin ist gestern folgendes passiert:

 

Beifahrerin macht Tür auf und schlägt sie am Nachbarauto an. Beide Autos haben ne nicht kleine Delle. War wohl ordentlich Kraft dahinter. :-x

Wer löhnt jetzt den Schaden? Haftplicht der Beifahrerin(bzw Eltern, sie ist 16....)? Eigne Kfz-Haftpflicht? Muss man dann Selbstbeteiligung bezahlen?

 

Wie regelt man das am besten?

 

Danke schon mal für die Tipps!

 

Gruß,

 

Mola


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Auch ganz schönes Auto :-)

 

 

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Zahlen muss die Haftpflicht des Fahrzeuges des Verursachers.

 

Damit geht dann der SFR flöten und daher ist es meist sinvoller den Schaden aus der eigenen Tasche zu zahlen.

 

Zahlen muss somit Deine Versicherung, wenn es Dein Auto war.

 

 

-----------------

spritmonitor.de

 

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Sobald du in irgendeiner Weise etwas machst, das in Verbindung steht mit dem Auto, zahlt den Schaden die KFZ-Versicherung. Du bastelst an deinem Auto, hast nen Werkzeug in der Hand, damit schmeißt du eine Vase um, selbst das zahlt die KFZ Versicherung. Ich meine ich hätte da sowas gehört ? Hammer auf Flise ? :lol:

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Lieben Gruß

Lena

 

ICQ: 275590495

 

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Hab ich auch schon gehört (von der Flise) :lol: :lol:

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...wer schreibfehler findet darf sie behalten...

Alle unsere Streitigkeiten entstehen daraus, daß einer dem anderen seine Meinung aufzwingen will.

( Mahatma Gandhi, ind. Politiker, 1869-1948 )

spritmonitor.de

 

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Mir ist da mal was in Verbindung mit Bastelei am Wagen passiert und ich wollte das über die private Haftpflicht laufen lassen. Die haben dann mal schnell die Vertragsunterlagen gezückt und da stand drin, dass alles was in Verbindung mit der Benutzung des Fahrzeuges passiert Sache der Kfz-Haftpflicht ist. Und benutzen wird von denen sehr weit definiert...

-Auto waschen

-am Auto basteln

-....

und man wird es nicht glauben:

FAHREN zählt da auch zu!

 

Also sieht eher schlecht aus. Würde ich unter Umständen aus der eigenen Tasche bezahlen...

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Gruß. Der Mirco

 

OWL Smarties

spritmonitor.deICQ: 333184923

 

 

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Das war an Torti gerichtet, ich sage nur Fliese :lol: :lol:

-----------------

Lieben Gruß

Lena

 

ICQ: 275590495

 

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:-P :-P :-P

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Lieben Gruß

Lena

 

ICQ: 275590495

 

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Danke für die Infos Leute!

 

Mal schaun was wir machen...

 

 

 

-----------------

 

Kamil Toupal Eishockey-Gott

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mola am 16.04.2004 um 08:29 Uhr ]


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Auch ganz schönes Auto :-)

 

 

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Ich denke folgendes:

 

Die Privathaftpflicht zahlt nicht (da Ausschluß!)

Die Kfz-Haftpflicht zahlt, aber Schwachsinn wg. SFR ...

 

Da der Versicherungsausschluß der Privathaftpflicht aber nichts mit der Haftung zu tun hat, müßtest du normalerweise das Geld von deiner Beifahrerin erstattet bekommen, denn sie hat den Schaden ursächlich verursacht, und nur weil in der Privathaftpflicht ein Ausschluß für Kfz vorhanden ist, heißt das ja noch nicht, daß sie nicht haftet! Verstanden?

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Jo verstanden! Danke!

 

Aber wie was holen wo scheinbar nix is...Schon gar nicht freiwillig wie's ausschaut. Rechtschutz bräuchte man(oder KFZ-Rechtschutz?!)

 

Bin mal gespannt was da bei rauskommt.

 

 

 

 

-----------------

 

#69 Kamil Toupal Eishockey-Gott

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mola am 16.04.2004 um 11:22 Uhr ]


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Auch ganz schönes Auto :-)

 

 

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Hi Mola,

 

dazu braucht ihr keine Rechtsschutz. Wenn die Freundschaft drauf gehen darf und die Freundin deiner Freundin sich weigert freiwillig zu zahlen, dann gehe einfach zum Anwalt deines Vertrauens (aber nicht zur Rechtsberatung vom ADAC). Der wird dir/euch helfen und die Kosten wird wohl auch die Freu-Freundin übernehmen dürfen...

 

Immer ärgerlich sowas. Vor allem der fremde Schaden, der auf jeden Fall ersetzt werden muss. Von wem, das weißt du...

-----------------

 

Ciao, Gustav

 [ meine Userpage · A 170 CDI ]

 


 

Ciao, Gustav [ meine Userpage · A 170 CDI ]

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Auf Grund welcher Tatsache "muß" die Beifahrerin denn bezahlen???

Das BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) sagt im § 823 " wer vorsätzlich oder fahrlässig.........

So, die Schlaumeier, dann mal rann und weist Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit nach.

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von RoteClara am 16.04.2004 um 18:20 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von RoteClara am 16.04.2004 um 18:23 Uhr ]

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Hallo Mola,

 

schau Dir mal meinen Beitrag an, vielleicht kann man die Schäden auf diese Art kostengünstig in Stand setzen?

 

Grüße aus dem Taunus

 

Harald


Rechtschreibfehler? Erklärung hier!

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