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djfoxi

Für was sind Radwege?

Empfohlene Beiträge

Heheheh,

 

okay, jetzt wird mal hier etwas Öl ins Feuer gekippt...

 

@smartling zum Thema Nutzungspflicht für Radwege:

 

Quote:
Was ist das denn? Wer hat diese Regel denn "neu" aufgelegt, hmm? Euer Radfahrverein? Der deutsche Gesetzgeber war's jedenfalls nicht

 

Bereits am 1.10.1998 wurde die generelle Benutzungspflicht für Radwege aufgehoben! Die hier im thread vertretene Aussage, man muß prinzipiell als Biker den Radweg benutzen ist also definitiv falsch...

 

Richtig ist allerdings, dass man als Radfahrer einen Radweg benutzen muß, wenn er speziell dafür ausgewiesen ist. Dazu wurde ein Mindeststandard aufgelegt, welche weiter unten mal aufgeführt sind.

 

Zusammenfassung für mein Berlin:

 

Radwege sind in Berlin nur im AUSNAHMEFALL benutzungspflichtig: 35 Prozent oder 265 Kilometer des 753 Kilometer umfassenden Radwegenetzes in Berlin müssen benutzt werden, wenn ihr Zustand das erlaubt, die restlichen 65 Prozent der sonstigen Radwege DÜRFEN von Fahrradfahrern benutzt werden.

 

Nur wenn an JEDER Kreuzung und Einmündung ein blaues Radwegschild (Zeichen 237, 240, 241), muss dieser Abschnitt befahren werden: Ausnahme auch hier, wenn der Radweg durch geparkte Autos, Weihnachtsbäume, Laubhaufen, Schnee und Eis, Baugruben, Schlaglöcher nicht befahrbar ist.

 

Die aufgrund der StVO-Novelle 1998 eingeführte Verwaltungsvorschrift schreibt für benutzungspflichtige Radwege Mindeststandards wie eine Breite von 1,50 Meter, eine geradlinige und hindernisfreie Führung, eine ebene Oberfläche und eine gute Sichtbarkeit im Kreuzungsbereich vor - was in Berlin auch auf viele benutzungspflichtige Radwege nicht zutrifft.

 

Nach einer internen Untersuchung der Berliner Landesschutzpolizei fanden 1999-2002 81 Prozent aller schweren und tödlichen Fahrradunfälle im Kreuzungsbereich auf Radwegen statt, obwohl nur etwa 10 Prozent aller Berliner Straßen einen Radweg besitzen. Das Gefühl von Sicherheit, das manche Menschen auf dem Radweg haben, steht somit im Widerspruch zu den Unfallzahlen.

 

Noch Fragen, Kientzle?! :) :)

 

 

Übrigens, halte ich mich sehr wohl an die STVO, da ich ja nunmal auch einen Führerschein habe, an dem ich doch hänge...

 

Aber klar: die Bike-Gegner hier parken nie quer mit ihrem smart, fahren nie bei Spätgelb über eine Kreuzung, halten sich strikt an die Tempobegrenzung (übrigens 50 km/h in der Stadt!), bezahlen immer das Parkticket, haben nur TÜV-abgenommene Tuningteile am smart, usw...lol!

 

Habe ich was verpaßt, oder ist das kleinkarierte Spiessigtum wieder IN ?!

 

 

Jekyll900.gif

 

 

-----------------

Grüße aus dem smarten Berlin

Stahlratte & sein BOO

B-OO 678

[ Diese Nachricht wurde editiert von Stahlratte am 03.05.2004 um 23:36 Uhr ]


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

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... die lefty passt leider nicht zu meinen rahmen ... daher bevorzuge ich zur zeit 2,5" bei 1,8 bar !

 

:-D

 

m800.jpg

 

... oder eben das cross-fully mit parallel-forke

 

:)

ga4.jpg

 

 

 

PS ... uiii, bevor beschwerden kommen ... gemäss stvo bin ich vom zwangsweisen montierens eines dynamos befreit, da die printe doitlich unter 10 kilo wiecht... ich schleppe dafür im rucksack immer zwei latüchten mit mir herum ... :-D

 

@ratte: das mit den blauen schildern stümmt, hab ich auch eben gelesen. nur wenn die da sind, ist die benutzung dessen, was sich radweg nennt, pflicht!

 

sie nennen es radweg, wir sagen besser 'trail' dazu

 

 

 

 

 

-----------------

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[ Diese Nachricht wurde editiert von sm_art am 04.05.2004 um 00:13 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von sm_art am 04.05.2004 um 00:14 Uhr ]


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Ok, du Berliner, eat this!

 

www.berlinonline.de

 

"Von Anfang Januar bis Ende Juli (2003) zählte die Polizei 3 516 Unfälle mit Radfahrern - im selben Zeitraum des vergangenen Jahres waren es 182 weniger. Insgesamt starben seit Anfang Januar 20 Radler bei Verkehrsunfällen in Berlin - mehr als im gesamten vergangenen Jahr, in dem 18 Radfahrer tödlich verunglückt waren.

 

Die jüngste Entwicklung bereitet der Polizei Sorgen. Ungefähr die Hälfte aller Fahrradfahrer seien Schuld daran, dass sie verunglücken - sie gelten als Hauptverursacher, sagt Zeilbeck. Am häufigsten kracht es, weil Radler auf der falschen Straßenseite, auf dem Gehweg oder in der entgegengesetzten Richtung durch Einbahnstraßen fahren. An zweiter Stelle in dieser Ursachenstatistik stehen ungenügender Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen, an dritter Stelle eine zu hohe Geschwindigkeit."

 

Und noch ein paar Denkanstöße....

Folgende Kommentare fand ich auf einer Seite des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club).

Mit solchen Kommentaren rechtfertigen Radfahrer ihr Fehlverhalten!

 

- Radwege selbst dienen hauptsächlich dazu, Radfahrer von der Straße zu bekommen. Bestätigt wird dieser Eindruck durch die Radwegebenutzungspflicht. Denn wären Radwege wirklich die geeignetste Form der Radverkehrsführung, würden die Radfahrer diese freiwillig benutzen.

 

- In vielen Fällen kann man sogar sagen, dass regelwidriges Verhalten für Radfahrer sicherer ist (Fahren auf der Fahrbahn statt Benutzung eines nicht fahrradgerechten Radweges), vor allem aber ein schnelleres (und nicht unbedingt unsichereres) Vorankommen zur Folge hat. Eine Untersuchung aus Lüneburg zeigt, dass "bedingte Verkehrsregelinakzeptanz" (z.B. Fahren gegen die Einbahnstraße, Ignorieren von Abbiegeverboten) zu einer etwa 12% höheren Durchschnittsgeschwindigkeit führt, die sonst nur durch höheren physischen Einsatz oder durch eine Gangschaltung erreicht werden kann.

 

- Über 60% Prozent der Radfahrer halten beim Rechtsabbiegen ihren Arm nicht raus. Damit liegt dieser Regelverstoß an Nummer Eins der Regelverstöße durch Radfahrer. In der Statistik der Unfallursachen taucht dieser Regelverstoß aber nur unter "ferner liefen" auf; ein klassisches Beispiel dafür, dass regelgerechtes Verhalten und Verkehrssicherheit nicht unbedingt voneinander abhängig sind, regelwidriges Verhalten sogar zur Verkehrssicherheit beitragen kann.

 

- Die Schaltung der Ampeln – nicht nur in Oldenburg – wird von Radfahrern als ungerechtfertigte Benachteiligung gegenüber dem Autoverkehr und damit als Schikane empfunden. Vor diesem Hintergrund ist die Rotlichtakzeptanz noch als erstaunlich hoch zu bewerten.

 

- Reparaturen an der Lichtanlage sind nicht immer einfach, der Gang zum Fahrradhändler ist aber mit Aufwand und Kosten verbunden. Außerdem sind die meisten Fahrräder aufgrund des Zulassungsverfahrens lediglich mit schönwetter- oder kurzstreckentauglichen Lichtanlagen ausgestattet.

 

- Vereinfacht gesagt: Wer auch mit Licht ständig übersehen wird, der kann auch ohne fahren. Hinzu kommt, dass für die aktive Sicherheit – d.h. für das aktive Sehen des Radfahrers – eine Beleuchtung aufgrund der hell erleuchteten Straßen nicht notwendig ist.

 

 

Ich lass das mal kommentarlos stehen....aber ich möchte mal einen Autofahrer sehen, der so argumentieren darf, ohne zur MPU geschickt zu werden und den Füherschein auf Lebzeit zu verlieren!

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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@DarkSoul: Kannst auch mit dem Rad einen vorhandenen Führerschein verlieren (bspw. Alkoholdelikt)! Kann dir sogar auch als Fußgänger passieren (bspw. bei Unfallflucht).

 

@M@rc: Radfahrer dürfen auch dann zu zweit nebeneinander her fahren, wenn diese mit mindestens 15 Fahrrädern einen sog. geschlossenen Verband gem. § 27 StVO bilden (Arschlochalarm!!!! :-D) und auch im Geltungsbereich des Zeichens 244 (Radfahrstraße)

 

@Stahlratte: Tja, ich denke mal, dass zum Einen auch unausgesprochen Einigkeit darüber herrscht, dass, wenn hier die Rede von "Radwegen" ist, solche mit entsprechender Gebotsbeschilderung (Zchn. 237, 240, 241, [244]) gemeint sind. Denn der klare Bezug auf die StVO erfolgte bereits mehrfach. Zum Anderen ist ein Weg ohne die oben genannte Beschilderung nach der seit 1.10.98 geltenden Neufassung des § 2 der StVO formaljuristisch ja auch kein "Radweg" mehr im Sinne dieser Verordnung, sondern ein sog. "Anderer rechter Radweg"! :-D Die Beschilderung mit Gebotszeichen setzt ferner voraus, dass die Behörde die bauliche Eignung als Sonderweg sowie die Erfordernis und Verhältnismäßigkeit einer Benutzungspflicht geprüft und bejaht hat. Also: :-P :-D (Prinzipiell hast du aber natürlich Recht ;-) :))

 

Achso, was ich noch sagen wollte:

Quote:
Übrigens, ich fahre prinzipiell nicht mit dem Bike bei "rot", da ich keinen Bock auf Flensburger Punkte habe...

 

Schisser! :-D :lol: :-D

 

 

@Sheriff: Von wegen "nur" Geschwindigkeitsverstöße...:( Beliebte Machenschaften tangieren in diesem "Segment" u.a. die StVZO (insbesondere Schalldämpferanlage, Lenker, Gabel, hochgeknicktes Kennzeichen, Schaltung der vorderen Scheinwerfer, Radabdeckungen, Fußrasten...), das Fahren tagsüber mit Fernlicht anstatt Abblendlicht, Überholverbote in jeglicher Form, egal ob im Stau, an der Ampel oder im sonstigen fließenden Verkehr, das Kurvenschneiden und ganz herb natürlich die Vollcross-Rotzkocher ohne auch nur den Hauch einer StVZO-Konformität. Aber, ich will dann die Motorradbiker für heute mal in Ruhe lassen :-D

 

@Gunnar: Ich! ;-)

 

@Waldschrat: Die Ausbildung ist bei den Kurzen sicher äußerst dienlich, was Verkehrssicherheit und Unfallverhütung angeht. Aber von den hier angesprochenen 'Rowdies' wird sich wohl 99,9 % über die Widerrechtlichkeit seines Handels bewusst sein. Da hilft auch keine Schulung.

 

Aber ich bin auch gerade vorhin von der fast täglichen Radrunde zurückgekehrt und muss ganz dringend eine weitere Gruppierung ins Spiel bringen: die Reiter :-D Frechheit: kommen einem unvermittelt aufm Radweg - obendrein zu zweit nebeneinander - entgegen, obwohl das Reiten auf gebotsbeschilderten Radwegen und auch dort wo das Zeichen 250 (mit Reitersinnbild) steht, schlichtweg verboten ist. Resultat: Alles voller Pferdekacke :evil: :-D *gottverdammtescheißenochmal* :lol: Kennzeichen also auch für Reiter!!! :-P (Hätt ich doch besser nicht auf die Montage der nach StVO vorgeschriebenen Beleuchtungsanlage verzichten sollen :lol: ---- Näh näh, *jk*, hab natürlich alles dran, hinten aus Furcht vor unbemerktem Ausfall sogar 'n "Backup-Lämpchen" 8-))

-----------------

 

Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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@smartling: Das Beispiel habe ich selber genannt... ;-)

 

@Sheriff: 100% agree!


Renault Megane II Exception (Zukunft): spritmonitor.de Diesel

Smart Coupe Passion (Vergangenheit): spritmonitor.de Diesel

Astra (bald Vergangenheit): spritmonitor.de Super

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Hihoooo,

 

also irgendwie scheint die Diskussion über das Radweg-Thema etwas Eigendynamik zu entwickeln. Die entsprechenden Gründe, warum ein Biker eben vielleicht nicht auf einem vermeintlichen Radweg fährt, ist ja auch hinreichend erklärt worden.

 

Aber es ist doch schön, wenn man als smart-Fahrer mit einem "gedrosseltem" Fahrzeug endlich einen schwächeren Verkehrsteilnehmer findet: den gemeinen und anarchischen Biker...

 

Letztendlich bin ich etwas verwundert über die teilweise dummen Vorurteile / Pauschalisierungen...

 

Gestern ist mir auf der Autobahn bei Tempo 210 ein smart auf die linke Spur gehuscht, und ich mußte fett auf 140 km/h runter - wäre dem fast hinten reingebrettert! Hinter mir war alles frei, gesehen hat er mich auch sicher, hatte auch Xenon an ...

 

Somit müßte ich vergleichsweise hier jetzt die These aufstellen, smartfahrer fahren prinzipiell rücksichtslos mit 130 auf der Autobahn -scheren aus, wie sie möchten und behindern den Verkehr....Ich plädiere für ein abolutes Autobahn-Fahrverbot von Pkw´s mit weniger als 800ccm Hubraum! Der Sicherheit wegen...

 

Es gibt immer irgendwelche "Anarchos", welche bewußt als Radfahrer verkehrswidrig fahren - aber vielleicht sollte man nicht so Verallgemeinern! 70% der smarts, welche hier in Berlin rumfahren, behindern nämlich auch den Verkehr, weil sie lahm fahren (gerade die Werbe-smarts)....das betrifft aber eben nicht ALLE smart-Fahrer....

 

@smartling:

Quote:
Schisser!

 

...Wenn ich so eine Schwuchtel-Klingel am Bike hätte wie Du, würde ich es mir auch nicht trauen, an der Ampel zu halten! :lol: :lol: :lol:

 

 

-----------------

Grüße aus dem smarten Berlin

Stahlratte & sein BOO

B-OO 678

 


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

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huiii ... das geht ja ganz schön ab hier ...

 

 

wo soll ich anfangen ???

soll ich erwähnen, das ich lkw fahre (18m

hängerzug) ... oder soll ich sagen, das ich

MTB'ler bin (mal zum

protzen GT mit Rock Shox)

nichts dergleichen werde ich tun

 

ein kurzes statemet von mir:

als lkw fahrer finde ich es jedesmal zum kotzen,

wenn ich so einen aushilfs-ullrich mit seinen

hautengen ganzkörperkondom vor mir habe

und wg. ihm die ca. 30.000 kilo masse, auf

der ich sitze auf ca. 30-40 abbremsen muß,

bis ich zum überholen ansetzen darf.

innerorts (gerade in FFM ist es wohl

leider einvolkssport geworden sich mit den

derbsten verstößen der stvo zu brüsten:

dort werden grundsätzlich rote ampeln

mißachtet, rechts überholt usw.)

jedesmal frage ich mich, ob diese leute

(meistens junge männer so um die 30)

eigentlich lebensmüde oder einfach nur

bekloppt sind?

wissen solche leute eigentlich, was wir

(als lkw) für inen toten winkel haben ???

wohl kaum ... wenn es mal passier ist, dann

ist das geschrei groß - dann hat wieder der

"böse" lkw die schuld ...

zum glück sind nicht alle radfahrer so:

ich lasse gerne radfahrer rein, wenn sie

sich irgendwo vernünftig einordnen

(sind eher die älteren herren mit anzug)

 

wie sieht die sache aus meiner sicht als

radler aus??

 

hm, schlechte radwege sind ein graus, stimmt.

ich bin ebenfalls über jeden meter heilen

radweg froh ... stimmt auch

...ich wurde auch schon von pkw'S und lkw's

auf straßen mit kaum abstand überholt

und habe mich darüber geärgert.

 

was tun ???

in erster linie: kommunizieren !!!

den anderen verkersteilnehmer mitteilen,

was man vorhat.

dann:

sich an die verkerhrsregeln halten (auch

wenn's schwer fällt) ... anders läuft

das nicht !!!

und um gottes willen den auto's/lkw's

zeigen wollen, das man mit dem rad schneller

durch die frankfurter city kommt.

(unter mißachtung sämtlicher verkehrsregeln)

 

ich habe nichts gegen die radfahrer, die

auf normalen straßen fahren - selber mache

ich es auch. allerdings halte ich mich zu

90% an die verkehrsregeln.

 

by the way:

sm-art ... ist auf dem deich rund um dem

werdersee das radeln nicht verboten ???

...das da die sk8ter rummachen wußte ich,

aber ich dachte, das da (zumindest teilweise)

nur das "zufußgehen" erlaubt ist

(zumindest im bereich des weserwehrs)

 

...

 

 

 

-----------------

Smarte Grüße

~ Andree ~

 

smart.jpg

random-img.cgi

 

 


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...Die Zeit ist das Feuer, in dem wir alle verbrennen...

 

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Quote:

Am 04.05.2004 um 19:21 Uhr hat Stroker geschrieben:

by the way:

sm-art ... ist auf dem deich rund um dem

werdersee das radeln nicht verboten ???

...das da die sk8ter rummachen wußte ich,

aber ich dachte, das da (zumindest teilweise)

nur das "zufußgehen" erlaubt ist

(zumindest im bereich des weserwehrs)



 

nee, die ecke meide ich mit dem radl eigentlich, die ist mir nur im rahmen von kohlfahrtsveranstaltungen n begriff :-D

 

mein 'revier' zum trainieren ist mehr so blockland, teufelsmoor, beverstedt, also die 'andere' seite.

 

gruss

 

-----------------

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Da hab ich noch nen coolen Spruch gefunden:

 

- Sportlich fahren können Sie nur mit dem Fahrrad!! Autofahren und Sport schließen sich gegenseitig grundsätzlich aus.

 

...da ist irgendwie was dran.


spritmonitor.de CDI

smartexternal.gif

450 CDI

Baujahr 2001

 

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Ich finde Radar"fallen" und Blitzampeln super! So wird sichergestellt, dass sich jeder an die Verkehrsregeln hält *freu*

 

So, und jetzt geh ich raus, Falschparker aufschreiben.

 

Grüße,

-----------------

NIEHELTZ >>> formerly known als nbruech

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Zwei Fast Vier You!

 


NIEHELTZ >>> formerly known als nbruech

Zwei Fast Vier You!

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@Nieheltz:

Kauf Dir erstmal wieder nen smart (respektive nen Auto) bevor Du hier mitredest.

 

Bist Du jetzt so ein radikaler Fahrradfahrer?

 

*SCNR* :-D :lol:

 

 

P.S.

Und wenn schon klingel, dann wenigstens Air Zound:

 

Air Zound II

Ideal im urbanen Kampf gegen motorisierte, schwerhörige und ignorierende Gegner: Air Zound besteht aus einem an Lenkstangen montierbaren Hupenkörper (mit integriertem Schrader-Ventil) und einer 500 ml großen PET-Flasche, die via 75 cm langem Verbindungsschlauch als ultraleichter Drucklufttank dient: Das System lässt sich via Luftpumpe oder Kompressor schnell und simpel aufladen (max. 5 bar) und ist in der Lautstärke von ca. 30 bis 115 dB regulierbar. Für Lenkstangen von 25 bis 26,2 mm Ø. Den Maximalpegel bitte nur überlegt und nicht gegen Fußgänger einsetzen (ersetzt keine freundliche Klingel)! Nach StVZO nicht zugelassen. Nur 100 g!

ex3500101.jpg

Und das das Ding nach StVZO nicht zugelassen ist, juckt uns gemeinen Fahrradfahrer doch nicht, oder ;-)

 

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rms2.gif

Proud Member of brut.gif

 

Never mess with a geocacher,

they all know the best places to hide a body!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von AJCrowley am 05.05.2004 um 18:42 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von AJCrowley am 05.05.2004 um 18:44 Uhr ]

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@djfoxi : fahr mal als untrainierter ne stunde Kart und sag mir am nächsten Tag was das mit Sport zu tun haben könnte

 

@nieheltz : gegen Ampelblitzen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Geschwindigkeitskontrollen an echten Gefahrenpunkten sind auch OK, und Falschparker die einfach nur zu faul sind 500m zu laufen und/oder arschgemütlich die 2.Reihe zuparken sollten wie Radfahrrambos ebenfalls am besten mit der Singapur-Methode sanktioniert werden :-x

 

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Na gut... dann geh ich jetzt Radfahrer ohne Kennzeichen umnieten (um mal aufs Ursprungsposting zurückzukommen)

 

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@AJCrowley:

 

Mann, das AirZound ist schon geil, aber leider zu schwer! Bin doch gerade mal froh, dass mein Bike so knapp 11,5 kg wiegt...

 

Wenn ich nicht so aufs Bike-Gewicht achten würde, dann hätte ich aber schon 2 Stck. am Lenker gekoppelt....

 

So bleibe ich bei meiner leichten "Billy"-Glocke, lol.....

 

nowayrey.jpg

 

8-)

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STAHLRATTE

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Quote:

Am 05.05.2004 um 18:46 Uhr hat M@rc geschrieben:
@djfoxi : fahr mal als untrainierter ne stunde Kart und sag mir am nächsten Tag was das mit Sport zu tun haben könnte

 

echt unglaublich ... hatte ich letzten samstag:

10 runden quali, 20 runden rennen, ca. 35 minuten, auf der bb-kartbahn in HB

 

ergebnis:

2 prellungen, 2 blutergüsse, einen vollgeschwitzten overall und vollkommen aus der puste.

 

:-D

 

 

und ich dachte, die drehen nur am lenkrad...

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headshok.jpg

 


double-d.jpg

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Um zurück zum Topic zu kommen, hier ein Artikel aus der online-Ausgabe der LVZ:

Quote:

Bagger rollte in Elbe - Fahrer wollte Radler ausweichen

Dresden (dpa/sn) - Weil er einem Radler ausweichen wollte,
ist am Mittwoch ein Baggerfahrer in Dresden in die Elbe
gerollt. Verletzt wurde niemand, wie die Landespolizei
mitteilte. Der Bagger fuhr auf Grund von Bauarbeiten an der
Autobahnbrücke Dresden auf einem Radweg. Der Koloss brach
durch das Geländer und rollte drei Meter ins Wasser. Da eine
Bergung vom Ufer aus nicht möglich ist, sollte der Bagger
noch in den Abendstunden durch einen Schiffskran geborgen
werden. Gegen den Radfahrer wurde Anzeige erstattet.

 

Alles klar?

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rms2.gif

Proud Member of brut.gif

 

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Quote:
Alles klar?

 

Nö. Gegen den Radfahrer wurde Anzeige erstattet, weil der Bagger auf dem Radweg gefahren ist?!?


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Das hat auch bei mir für einige Verwirrung gesorgt. Für eine Anzeige wird es doch eine sinnvolle Erklärung geben, oder? (nicht ganz ernst gemeint ;-) )

 

1. Der Radfahrer fuhr auf dem Radweg in die verkehrte Richtung.

2. Es war dunkel und der Radfahrer fuhr ohne Licht. Der Bagger sah ihn zu spät und nur durch ein beherztes Ausweichmanöver gelang es ihm sein eigenes Leben zu retten. Unfälle zwischen Fahrrad und motorisierten Fahrzeugen enden ja meistens tötlich ;-)

3. Na gängiger Praxis musste der Baggerfahrer davon ausgehen, das er den Radweg für sich alleine hat, da die Radfahrer grundsätzlich nur auf der Straße fahren. Ergebnis siehe Punkt 2.

4. Die Anzeige erhält der Radfahrer wegen Verunreingung von Schiffahrtsstraßen. Da der Bagger ohne Kennzeichen fuhr, der Fahrer sich anschliessend aus dem Staub machte und nicht mehr zu ermitteln war, muß der Biker haften.

 

Such Dir was aus. Nähere Infos hab ich darüber nicht gefunden.

 

kopfschüttelnde Grüße

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Ich kann es mir so richtig gut vorstellen:

In einem anderen (Auto)-Forum regen sich noch tollere Typen über diese ätzenden kleinen lahmen Smarts auf....WAS SUCHT EIN SMART AUF DER AUTOBAHN.... :lol:

 

Hey Leute- peinliche Diskussion!

 

Entspannt euch...... hat jemand "Mädchen-Mädchen" gesehen? Mit einem Fahrrad kann man tolle Sachen anstellen :lol: :lol: :roll:

 

Viele Grüße,

Maike *diesichbeimlesenbissifüreinigegeschämthat*


b9nx1.jpg

In Farbe uuund buuunt

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Ja, ich habe "Mädchen-Mädchen" gesehen, aber ich persönlich halte Radfahren nicht für besonders befriedigend...:)

Ist halt die einfachste Möglichkeit, einmal im Jahr mit dickem Kopf morgens um sechs vom Schützenfest nach Hause zu kommen. :-D

Allerdings möchte auch ich hier meinen Senf dazu geben und mich -trotz etwas Bremer Lokalpatriotismus- eher der Meinung Sheriffs als unserem Bremer "Radfanatiker" :lol: anschließen. Gerade hier im Umland einer Stadt nerven sehr oft diese "Gummiärsche" mit ihrer ständigen Präsenz auf den Straßen. Auch ich ärgere mich jedes mal, wenn ich wegen so einem Hirni in eine Situation komme, die auch für den Jan U. auf dem einspurigen Vehikel (Fahrrad nenne ich so etwas nicht, die Dinger haben ja noch nicht mal eine Beleuchtung nach STVO und Speichenreflektoren) schnell bedrohlich werden kann.

Sicher, auch Traktoren sind Verkehrshindernisse, aber ich habe beim überholen dieser Fahrzeuge 1. ein Fahrzeug vor mir, das unverzichtbar ist 2. ein Fahrzeug, dessen Größe und Geschwindigkeit ziemlich gut einzuschätzen ist. Gerade bei Radlern vertut man sich oft und denkt sich "och, das passt ja locker", aber dann ist meist irgend ein Gefälle und der "Sportler" auf seiner Asphaltflex legt wieder einen Zahn zu-und schon wirds wieder knapp und nervenaufreibend, wenn jemand von vorne kommt.

Es tut mir leid, aber meistens kann ich mich dann nicht beherrschen und bremse dann so weit runter, dass ich ihm wenigstens seinen Schnitt versaut habe :-P

Also daher meine unverrückbare Meinung: ein RAD gehört auf den RADweg. Punkt!

Ich hätte auch selbst als Radfahrer Angst so schutzlos auf Bundesstraßen zu fahren-man weiss ja nie, was von hinten auf einen zukommt (die Dinger haben ja keinen Rückspiegel wie z.B. Mofas). Mich würde es aus lauter Angst jedenfalls nicht lange auf meinem Sattel in Zäpfchenform aus der Jan Ullrich-Kollektion halten.

Gruß

cruiser

...der noch immer einen Platten seit letztem Herbst auf seinem Kalkhoff hat :roll:

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Hihoooo,

 

ich weiß garnicht, was Ihr immer mit der fehlenden Bike-Beleuchtung habt: mein Bike ist ein reines Sportgerät, welches ich ausschließlich am Tag für Touren benutze! Ich kann das nicht mal irgendwo anschließen, sonst ist das ratzfatz ausgeschlachtet hier in Berlin, lol...

 

Und wenn ich im Winter bei angehender Dunkelheit bike, dann habe ich vorne eine 20Lux-Beleuchtung / hinten Dioden - aber da wird dann wohl gemeckert, weil ich Euch blende...hehehe

 

Zudem gibt es eine sogenannte 11kg-Regel für Rennräder: wiegt ein Rennrad unter 11kg, braucht keine Beleuchtungsanlage fest installiert sein. Gute Rennräder wiegen so 7 kg ...;-)

 

Quote:
Ist halt die einfachste Möglichkeit, einmal im Jahr mit dickem Kopf morgens um sechs vom Schützenfest nach Hause zu kommen.

 

...Joo, besoffen Rad fahren - aber meckern, wenn ein Rennrad keine Speichenreflektoren hat... Aber als Biker bist Du laut StVO erst ab 1,6 Promille fahruntüchtig..:-D

 

Übrigens, gibt es unter den Bikern auch verschiedene Gruppierungen: ich als MTB´ler kann zum Beispiel die grauhaarigen Rennradfahrer mit ihren papageifarbenen, körperbetonten Trikots nicht ausstehen...

 

8-) 8-) 8-) 8-)

 

 

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Grüße aus dem smarten Berlin

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Grüße aus dem smarten Berlin

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Also das ganze geht hier ein wenig am Thema vorbei:

 

Es stört sich hier doch niemand an Radfahrern an sich, sondern an dem Verhalten, das viele von ihnen an den Tag legen.Deshalb ist der Vergleich mit welchen, die sich über Smarts aufregen, unsinnig. Radfahrer haben meinen persönlichen Segen, sich so viel und so oft fortzubewegen, wie und wo sie wollen, solange sie sich an einige grundlegende Regeln halten - das gleiche gilt natürlich auch für Smart-, BMW- oder Sonstwasfahrer. Wenn Smartfahrer unbeleuchtet durch die Gegend führen, die linke Spur mit 130 blockierten, über Radwege oder durch die Fußgängerzone führen, würden sich die anderen ZURECHT darüber beschweren - und nichts anderes passiert hier mit Radfahrern, weil die Erfahrung einfach zeigt, dass diese sich besonders häufig und besonders dreist über alle Regeln hinwegsetzen. Dass dieses so ist, steht übrigens außer Frage, da gibt es auch offizielle Beobachtungen zu - leider bisher ohne tiefgreifende Konsequenzen.

 

@ Stahlratte

Ob du tagsüber Lampen montiert hast, ist mir doch letztlich - sorry - scheissegal! Es geht doch darum, dass viele Radfahrer NACHTS unbeleuchtet durch die Gegend fahren, und zwar aus reiner Bequemlichkeit und in dem Irrglauben, sie würden schon rechtzeitig gesehen werden. Ich würde auch Sprit sparen, wenn ich die Lampen ausmachte - jetzt rate mal, warum ich das nicht tue! Ich nehme an aus dem gleichen Grund, aus dem du nachts Lampen montierst.

 

Gruß

Mark

 

 

 

 

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"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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Quote:
Aber als Biker bist Du laut StVO erst ab 1,6 Promille fahruntüchtig..

 

Da ich eh nie "tanken" würde, wenn ich ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewege (und sei es nur ne Handkarre ;-)), weiß ich es nicht 100%-ig genau, aber das oben Gesagte stimmt IMHO so nicht. Die StVO sagt bei Radfahreren über einen nominalen Wert gar nichts aus. Es geht vielmehr um die Definition der Fahruntüchtigkeit, die durch die Rechtsprechung vorgenommen wurde. Bei Auffälligkeit (hier typisch: Unfall oder Schlangenlinie) reichen schon wesentlich weniger Promillos ;-) (wie beim Kraftfahrzeug auch - dort sind es bspw. 0,3 %o) Was allerdings richtig ist: bei 1,6 %o gilt man stets fahruntüchtig. Wird man mit 1,6 %o beim Radfahren im öff. Straßenverkehr erwischt oder bei einer Prügelei in der Disko und ist zufällig Berufskraftfahrer mit Personenbeförderung (Busfahrer, Taxi, Rettungsdienst etc.) oder Inhaber einer WBK (Waffenbesitzkarte), dann ist der Lappen futsch und eine MPU fällig! Denn man geht dabei davon aus, dass nur ein Alkoholkranker diesen Wert erreichen und sich dann noch bewegen kann.

 

@gunnar:

Wie sieht's denn mit der folgenden Variante aus? Der Radweg war wegen Bauarbeiten mit rot-weißen Barken und Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt und der Radfahrer hat sich schlichtweg 'nen blanken Sch***dreck drum geschert, mhh? 8-)


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@smartiling:

 

..."Das Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt nicht nur für Autos sondern für Fahrzeuge aller Art, also auch für Fahrräder. Der Führerschein kann also nicht nur Trunkenheit am Steuer, sondern auch bei Trunkenheit am Fahrradlenker weg sein. Immerhin gelten aber für Radfahrer etwas großzügigere Promillewerte. Als Autofahrer ist man ja ab 1.1 Promille absolut fahruntüchtig und ist, unabhängig davon, ob man einen Unfall baut oder nicht, seinen Schein los. Auf dem Fahrrad gilt das erst ab 1,6 Promille. Und die Grenzen von 0,5 und 0,8 Promille gelten überhaupt nur für Autofahrer und nicht für Radler.

Aber ein großer Vorteil ist das bei genauer Überlegung leider auch nicht. Denn sobald man unter Alkohol einen Unfall baut, reichen auch auf dem Fahrrad genauso wie am Steuer eines Autos schon 0,3 Promille aus, und der Schein ist weg. Nun sagen sich viele: Naja - wird schon nix passieren, aber seien wir mal ehrlich. Mit mit drei halben Bier Fahrrad fahren - das sind zwar nur etwa 0,8 bis 1 Promille, aber wer's nicht gewohnt ist, der braucht die ganze Fahrbahnbreite, um nach Hause zu kommen, und dann ist ein Unfall geradezu vorprogrammiert.

Und obwohl ein Fahrrad viel langsamer ist als ein Auto und viel weniger Wucht hat, kann ein Fahrradunfall doch heftige Folgen haben. Wenn z.B. ein entgegenkommender Tanklastzug einem betrunkenem Radler ausweichen muß und in ein vollbesetztes Straßencafé hineinrast, umkippt, In Brand gerät..."

 

Quelle: http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/promille/fahrrad.htm

 

Also besoffen Fahrradfahren unter den nominalen 1.6 Promille scheint ohne Folgen zu sein- es sei denn, man schlägt betrunken auf einer Tankstelle hin, das Feuerzeig fällt aus der Hose und entzündet eine Benzinlache, welche wiederrum ein gerade tankendes Auto in Brand setzt...lol

 

Naja, was die Unterscheidung da zwischen Auto bzw. Bike soll, verstehe ich auch nicht...

 

Einzige Lösung: besoffen auf dem Bürgersteig mit Inline-Skatern fahren.... :-D :-D

 

 

-----------------

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@rattus ferrum 8-)

 

Nichts Anderes hab ich gesagt, oder? Ab 1,6 stets fahruntüchtig! Und nochmals: Die StVO sagt in Sachen Alkoholfahrt bei Radfahrern nichts aus (Tatbestand ist ergo auch nicht unmittelbar im Bußgeldkatalog enthalten), somit auch nichts zur Fahruntüchtigkeitsgrenze (1,6 %o).

 

Die Herleitung dieses Wertes erfolgt vielmehr über die Rechtsprechung und im Bereich zwischen 0,3 bis 1,6 %o über die individuelle Klärung der Frage, ob ein alkoholtypischer Fahrfehler vorliegt. Dass beim Biken ein Promillewert unterhalb von 1,6 %o quasi grundsätzlich sanktionsfrei/folgenlos bleibt, ist also so nicht zutreffend.

 

Einschlägig ist das Strafgesetzbuch:

 

StGB § 316 Trunkenheit im Verkehr

 

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

 

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

 

Sofern bei einer Trunkenheitsfahrt Leben, Gesundheit oder Vermögen von nicht unbedeutendem Wert gefährdet wird (Beispiel mit der Tanklastzug, Straßencafé...) kann darüber hinaus auch eine Anklage wegen Verkehrsgefährdung § 315c StGB in Betracht kommen.

 

Man unterscheidet zudem die Haftung des Trunkenheitsfahrers nach Zivilrecht einerseits und nach dem Strafrecht andererseits. Beides ist selbstverständlich parallel möglich.

 

Hier übrigens noch ein paar Argumente gegen die Benutzung von Radwegen :-D


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