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Ray

StVO-Änderung vom 1.04.2004

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Darf man jetzt querparken?

denn in §12 Abs. $ steht nix mehr vonwegen Fahrtrichtung, aber in Abs. 6 steht immernoch "platzsparend parken"!!!!! Also dürfen wir es jetzt doch, oder immernoch net??

 

übrigens, §12 Abs. 4b wurde aufgehoben, weiß vielleicht jemand, was da mal drin stand??

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ups, sorry..... das dollar-zeichen sollte eigendlich 'n "Abs. 4 " werden

 

 

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Jemand 'ne Ahnung? - auchneugierigbin. :-?

 

 


mfG Ralph | 2001er cdi

Verbrauch (seit 11/2001 | ~140.000 km | ~95% Stadt | digitaler Gasfuß) ca. spritmonitor.de

Ich komme aus Ironien. Das liegt an der sarkastischen Grenze...

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Vergiss das Querparken die StVo macht da keine

Ausnahme ( nur weil der Smart ein kleines Auto ist)Sollten die Knollenschreiber vorbei kommen ist das Ihr goodwill ob Knolle oder nicht.

Die StVo sagt aus der PKW ist IN Fahrtrichtung zu Parken

P.S. sollte ich so arg täuschen dann

( Duck + weg)

 

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@ Felgenbeisser:

Wer weiss das schon? - Vielleicht hat sich ja doch etwas zum positiven gewendet? - Genau das war ja die Einstiegsfrage! *g*

 

Also: kennt sich jemand aus, oder bzw. hat die alte und neue Regelung zum Vergleich vorliegen?!


mfG Ralph | 2001er cdi

Verbrauch (seit 11/2001 | ~140.000 km | ~95% Stadt | digitaler Gasfuß) ca. spritmonitor.de

Ich komme aus Ironien. Das liegt an der sarkastischen Grenze...

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Quote:
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

(4b) (aufgehoben)

(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

 

Da §12 Abs 4b mit Wirkung zum 1. April 2004 gestrichen wurden und in diesem das Parken bzw. Halten in Fahrtrichtung vorgeschrieben wurde dürfte das Querparken nun erlaubt sein.

So ist mein Verständniss.

Ich werde aber mal schauen das ich eins zwei Mails schreibe ob dieses wirklich so ist :).

 

 

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byby vom MischungsMicha

Die Sig ist hier!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von MischungsMicha am 14.06.2004 um 01:38 Uhr ]


Byebye vom Mischungsmicha

sig.png

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

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das ist ja mal ne schöne Nachricht!

 

aber ganz so einfach wird´s wohl nicht werden, weil der Smart bei den meisten Lücken dann entweder in die Straße reinragt, oder auf dem Bürgersteig steht :(

 

egal, lässt mich hoffen

 

Gruß

 

Martin


einmal SMART, immer SMART ;)

 

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Ratet mal, warum ein Kfz im Normalfall hinten Reflektoren hat ....

Damit man in der Dunkelheit bei einer unbeleuchteten Strasse erkennen kann, dass hier ein Kfz steht. Genau dies ist nicht der Fall, wenn man quer eingeparkt hat. Nur leider breufen sich einige der Parkraumüberwacher auf diese ungeschriebenen Satzungen und verhängen deshalb eine OWi ....

 

Mit dem Parken auf Grünflächen verhält es sich ja auch so, es ist nicht in der StVO ausdrücklich verboten wird aber bestraft.

 

In Amerika wäre dies anders, dort ist alles erlaubt, was nicht verboten ist ..... siehe Bedienungsanleitungen diverse Haushaltsgeräte ...


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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smartianer,

 

Querparken ist nicht grundsätzlich verboten. Es ist aber klar, dass die Behörden damit Geld verdienen, wenn sie Knollen schreiben.

 

Ich selbst habe gegen eine solche Knolle erfolgreich Widerspruch eingelegt. Das Amtsgericht Duisburg hat den Fall zwar nicht in einem Urteil entschieden, aber immerhin das Verfahren zu meinen Gunsten eingestellt.

 

Querparken ist generell nur dann möglich, wenn der smart vollständig auf den Parkstreifen passt. Ragen Teile von Heck oder Front noch in die Fahrbahn oder den Gehweg, habt Ihr rechtlich keine Chance.

 

Die Behörden können / konnten sich beim Querparken nur auf die "Behinderung" beziehen. Ein ausdrückliches Querparkverbot gab es noch nie.

 

In Köln, Düsseldorf und anderen Städten wird Querparken übrigens akzeptiert, wenn andere nicht behindert werden.



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Hei Smarties! :-D

 

Nur so eine Anmerkung der sorgenvollen Art:

In Wien hatte ich mit dem Querparken noch nie Probleme, allerdings jedoch eine Sorge: Wenn der Smart quer steht, ist er breiter als ein S-Klasse Mercedes. Dh für andere Rückwärtsparker - und davon gibt es leider mehr schlechte als gute - ist das Reinschieben schwerer und die Wahrscheinlichkeit steigt unheimlich, daß der Einparkende mit seiner Stoßstange die des Smarts trifft. :(

 

Außerdem will ich gar nicht wissen, wie gerade jetzt in der Sommerzeit eine Anhängerkupplung im Seitenpanel aussieht. :(

 

Nur so Gedanken....

 

Euer Cowboy 8-)


[b]Mit dem Smart in den Sonnenuntergang...[/b] [img]http://www.ajmajewski.com/smartforum/sunset.jpg[/img] [b]"Dare mighty things"[/b] Theodore Roosevelt

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so, da bin ich ma wieder...

 

...also ich hab ja noch nie fürs querparken n knöllchen kassiert, und ich park immer in frankfurt. ich park ja auch immer quer, wenn ich keine andere möglichkeit hab, aber halt immer mit nem halb-mulmigen gefühl.

 

Da ich beim Querparken ja nicht die fahrbahn behindern will, park ich immer mit den hinterreifen auf dem gehweg (so ca. 50 cm auf dem gehweg) und da normalerweise noch massig platz für fußgänger und kinderwagen, sowie rollstuhlfahrer platz ist, denk ich auch nicht dass ich da irgendjemanden irgendwie mal behindert hätte oder behindern könnte.

 

wollt halt nur mal sehn, ob Abs. 4b durch die aufhebung jetzt das querparken erlaubt.

 

....muß ich da das ordnungsamt anrufen oder wen? um des mal heraus zu finden....

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...das befahren/beparken des Gehweges ist grundsätzlich verboten, es ist ein GEHweg. Es sei denn, es ist ein Zusatzschild an einem Parken-Schild angebracht, daß man auf dem Gehweg halb, oder ganz zu parken hat, dort ist es nun wieder Pflicht dies zu tun...

 

Die Aufhebung des §12, Art. 4b bedeutet allerdings sehrwohl, daß man in, entgegen oder quer zur Fahrtrichtung parken kann. Quer aber auch nur, wenn man wirklich kein Hindernis ist und das ist oftmals leider nicht gegeben, es sei denn man parkt zwischen 2 LKW oder Ami-Schlitten :)

 

-----------------

Grüße aus Dresden,

Tom

 

Der Tom

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