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MadMike

Wagen löschen oder ausbrennen lassen?

Empfohlene Beiträge

@AndyOhneSmart

 

In einem Punkt hast Du Recht, die Rechnung kommt von der Stadt/Gemeinde.

 

Hab nochmal schnell nachgeschaut wie das mit den Kosten geregelt ist. Diese stehen in der Gebührenverordnung und somit ist das Gemeindesache.

Bei uns z.B. bekommst du generell eine Rechnung wenn deine Kiste abfackelt.

Bei einem Unfall werden KEINE kosten erhoben, auch gegenüber dem Verursacher nicht.

Dafür ist eine Firma mit einer Brandmeldeanlage gleich mal 900 Taler los wenn die einen Fehlalarm verursacht (das seit dem diese Gebür erhoben wird die Fehlalarme um 90% zurück gegangen sind brauch ich nicht zu sagen?:))

 

Quote:
Das Löschen von brennenden Autos kann durchaus Sinn machen. Oft sind noch persönliche Sachen oder wichtige Papiere im Auto die im ersten Schreck vergessen wurden.

 

Solche Papiere gehören definitiv nicht ins Auro. Wenn dir das Auto geklaut wird sind die auch weg!

 

Quote:
Und auch wenn man es mit dem kleinen Autofeuerlöscher nicht schaffen sollte, kann man das Feuer erheblich an der Ausbreitung hindern, bis die Feuerwehr eintrifft.

 

Da kommt es schon drauf an wo das Auto steht und was rundherum so brennen kann.

Selbst im Tunnel würde ich nicht lange Löschversuche unternehmen. Ist sehr Ungesund was da aus dem Auto rausqualmt.

 

Mit dem Tip der Meldung hast du übrigens Recht. Bei uns ist zum Glück bisher nur das gegenteil passiert. Nen Ossi hat nen Heckenbrand melden wollen. Bei denen sagt man halt Busch und der auf der Leitstelle versand Bus :). Zum Glück haben es nur wenig mitbekommen das sich zwei Löschzüge, acht RTW, zwei Notärzte und ein Hubschrauber um einen brennenden Strauch prügelten :-D

 

BTW: eines sollte man auf alle Fälle machen wenn das Auto anfängt zu brennen, vor allem Dieselfaher. Gang raus und Handbremse anziehen. Macht der Feuerwehr keinen Spaß dem brennenden Auto hinterherzurennen.

 

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byby vom MischungsMicha

Die Sig ist hier!

 


Byebye vom Mischungsmicha

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Die Frage nach dem Ob einer Kostenerstattungspflicht von Leistungen der Feuerwehr bestimmt sich hier in Hessen nach § 61 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) Vom 17. Dezember 1998 GVBl. I S. 530

 

Die Gemeinde als Träger bestimmt lediglich die Höhe der Gebühren und zwar ausschließlich für die Fälle, die das HBKG ausdrücklich zulässt.

 

Quote:
Solche Papiere gehören definitiv nicht ins Auro. Wenn dir das Auto geklaut wird sind die auch weg!

 

1. Wer wird mir wohl während der Fahrt meine Auto klauen? ;-)

 

2. Wo gehören, deiner Meinung nach, Papiere und persönliche Dinge während der Fahrt denn bitteschön denn hin, wenn nicht ins Auto? Getrennt mit der Post verschicken vielleicht? :-D

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Gruß vom Smartling aus dem wWw (windigen Westerwald)

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Quote:
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Quote:
Die Gemeinde als Träger bestimmt lediglich die Höhe der Gebühren und zwar ausschließlich für die Fälle, die das HBKG ausdrücklich zulässt.

 

Wobei es also wieder der Gemeinde obliegt ob sie eine Gebühr erhebt.

 

Quote:

§ 61

Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehren


(1) Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist bei Bränden und im Falle einer Katastrophe infolge von Naturereignissen für den Geschädigten gebührenfrei. Dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 2.


(2) Die Gemeinde ist berechtigt, Ersatz der durch den Einsatz der Feuerwehr entstandenen Kosten zu verlangen

1. von der Brandstifterin oder dem Brandstifter, die oder der nicht selbst Geschädigte oder Geschädigter ist,

2. von der Geschädigten oder dem Geschädigten, wenn sie oder er den Einsatz der Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat,

3. von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter, wenn der Brand beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist,

4. von der Betreiberin oder dem Betreiber, wenn der Einsatz der Feuerwehr bei einer Anlage mit besonderem Gefahrenpotential erforderlich geworden ist,

5. von der Person, die wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert,

6. von den Eigentümerinnen oder Eigentümern oder Besitzerinnen oder Besitzern einer Brandmeldeanlage, wenn diese Anlage einen Fehlalarm auslöst

 

 

Quote:
1. Wer wird mir wohl während der Fahrt meine Auto klauen?

 

Sowas soll es schon gegeben haben, Carnapping nennt es der Kriminalist meine ich.

 


2. Wo gehören, deiner Meinung nach, Papiere und persönliche Dinge während der Fahrt denn bitteschön denn hin, wenn nicht ins Auto? Getrennt mit der Post verschicken vielleicht?


 

Ich bezog das eigendlich auf dauerhaft im Fahrzeug liegende Papiere nicht diejenigen die Du immer bei DIR hast.

Die liegen denke ich eh Griffbereit oder?

Auch wenn die im Kofferraum deponiert sein sollte, um die zu holen ist meistens noch Zeit.

 

 

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byby vom MischungsMicha

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Auf jeden Fall nur löschen wenn Leben in Gefahr ist. Ansonsten vom Auto entfernen und 112 rufen. Denn sollte man das Feuer wirklich noch in den griff kriegen, dann steht man hinterher wirklich dumm da. Ein Gutachter der Versicherung der ggf. geschickt wird, schaut sich den Schaden an und du bekommst nur das Geld was den Schaden auch ausmacht. Sprich, wenn der Wagen kein Totalschaden ist, könntest du den Smartie reparieren. Ob das so super ist, nach nem Feuer, fragwürdig. Mich würde der Brandgeruch schon stören. Ist der Smart ausgebrannt dann schlägst du sicher mehr Geld heraus, was je nach Alter und Ausstattung schon bald für einen neuen Smartie vor der Haustür reichen könnte ;-)

 

mfg

 

firesmart

 

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Feuerwehr Dillenburg

Mercedes Bald Siegen

 

think clever, be SMART!!! ;-)

 


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Smart ForTwo CDI (451)Spritmonitor.de

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Danke für eure Argumente. Ihr habt mich derart überzeugt, dass ich morgen meinen Smart anzünden werde. :-D

Nee, im Ernst: Wenn (m)ein Leben in Gefahr ist, wird gelöscht. Ansonsten, wie schon gesagt: "Burn, Baby, burn!"


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