TheBlueSky Geschrieben am 24. Juni 2004 Hallo zusammen! Frage:Mein smart hat nun 108Tkm auf dem Buckel (2000er Pulse Edition Blackbeat), Klima, softouch, und eine nachträglich vom Fachmann installierte Audio System 600W-Komplettanlage mit Sony-MP3-Headunit.Nun meine Frage hierzu:Getsern kamen 2 Griechen, haben sich den Wagen angeschaut, sind nicht mal nen Meter mit gefahren (!!!), nur Motor angemacht, Tür auf /zu, und sagten mit nach 10 Minuten: "Wolle Auto kaufe!!!" Wir haben uns dann auf nen Preis von 4.500.- € geeinigt incl. Anlage! Was mich stutzig macht, als Privatmann (Student) haben sie mir gegenüber nur Gewährleistungsanspruch wenn ich ihnen arglistige Mängel verschweige (Unfall usw.). Da ich aber ein braver (?) Student bin, kein Gewerbe betreibe und denen alles sage was das Auto hat (die interessiert des ja gar net), können ide mir , selbst wenn der Motor nach 500km hops geht, nix machen, oder? Mich macht das ganze nur so stutzig, die zahlen 1000.- Euro über Marktwert (gut, Anlage lass ich drin) und die sind net mal nen Meter gefahren...unglaublich oder?Und die hatten kurz mal 10.000.- Euro in der Hosentasche....*kopfschüttel* Der hammer! Heute kommen sie um das Auto abzuholen. Eure Meinung bitte. Danke euch, Christoph-----------------Blackbeat rulez!!!! Blackbeat rulez!!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
torti Geschrieben am 24. Juni 2004 guter preis, und weg damit, sag den doch da iss noch wer der nen smart abgeben muss am ende des jahres. Dein Smart geht zu 110% ins ausland weil die da für den Smart noch mehr bekommen. :-D -----------------Copyright © 2004 by Torti. ...wer Schreibfehler findet darf sie behalten...Alle unsere Streitigkeiten entstehen daraus, dass einer dem anderen seine Meinung aufzwingen will.( Mahatma Gandhi, ind. Politiker, 1869-1948 ) mfg Torti http://www.best-of-bangkok.com Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Sheriff Geschrieben am 24. Juni 2004 Wenn du nichts gegenteiliges im Vertrag vermerkt hast, gibst du automatisch eine einjährige Sachmängelhaftung. Deshalb sollten auch alle Mängel im Vertrag stehen, diese sind dann nämlich ausgenommen. Diese gilt beim Kauf von privat an privat, kann aber vertraglich ausgeschlossen werden. Ist der Käufer ein Händler (sollte auch im Vertrag stehen), gilt dieses nicht. Ich kann nicht oft genug betonen, dass ihr euch langsam alle mal mit den EU-Richtlinien auseinanderstezen müsst! Irgendwann erwischt es euch! Da hilft euch auch keiner mehr raus: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! GrußMark "Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht." (Francois Duc de La Rochefoucauld) "Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Raaalf Geschrieben am 24. Juni 2004 [ Diese Nachricht wurde editiert von Raaalf am 18.07.2004 um 11:35 Uhr ] Grüsse Ralf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Sheriff Geschrieben am 24. Juni 2004 Quote:Am 24.06.2004 um 18:43 Uhr hat Raaalf geschrieben:Hallo Mark,> Ist der Käufer ein Händler (sollte auch im > Vertrag stehen), gilt dieses nicht. Du meinst Verkäufer? Nee, nee, das war schon richtig: Wenn man an einen Händler/ ein Gewerbe verkauft, muss man keine Sachmängelhaftung geben. Umgekehrt muss ein Händler oder Gewerbe beim Verkauf von Gebrauchtwagen mind. 1 Jahr Sachmängelhaftung einräumen. Wenn's nicht beschränkt wird, gilt sie automatisch 2 Jahre. Ausschluss bei Verkauf an privat nicht möglich - egal, wie sie sich winden! GrußMark "Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht." (Francois Duc de La Rochefoucauld) "Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen