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stefanjuon

Chiptuning in der Schweiz?

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Hallölchen, ich habe mich mal in Sachen Chiptuning informiert. Beim Strassenverkehrsamt bekam ich folgende Antwort:

Bei jeder Leistungsänderung ist der Motorwagen einer Nachprüfung zu unterziehen. Der Einbau von Motoren mit anderem Hubraum oder anderem Motorkennzeichen und Umbauten am Originalmotor, die eine Hubraumänderung zur Folge haben, erfordern ebenfalls eine Nachprüfung. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften über Abgase und Geräusche weiterhin eingehalten sind.

Eine Erhöhung der Leistung um mehr als 20% erfordert eine Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers (Art. 97 Abs. 3 VTS) oder gemäss Art. 41 Abs. 5 VTS eine Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom EJPD anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt.

Leistungsmessungen auf dem Rollenprüfstand dürfen nur anerkannt werden, wenn die Verlustleistung mitgemessen wird. Die Rückrechnung auf die Netto-Motorleistung hat gemäss den Vorschriften des Prüfstandherstellers zu erfolgen. Die Zulassungsstelle kann verlangen, dass ein Verkehrsexperte diese Messung überwacht. Die Ermittlung der Motorleistung nach Art. 46 VTS kann verlangt werden.

Das schreckt irgendwie ab und tönt nach diversen Kosten für dies und jenes. Hat jemand Erfahrung mit Chip-Tuning in der Schweiz...?

 


 

 

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Bei uns in der Schweiz ist alles Verboten, was nicht ausdrücklich Erlaubt ist.

Die Schweiz hat die schärfsten Lärmvorschriften in der Welt, eine tausender Honda dürfte legal in der Schweiz so 50 - 60 PS haben, mehr lässt der zugestopfte Topf nicht zu, die läuft knapp 200 und braucht 9 l/100 km und ist thermisch instabil...

Schon mal so ein Maschine in der Schweiz gesehen und vorbeihusten gehört?

Nein? tja das könnte daran liegen das ALLE Bikes in der Schweiz offen sind, die hatten nie so ein 100 PS Limit wie in Deutschland...

Wenn Du mit Deiner Kugel auf der Autobahn so bei 160 km/h von der Schmier erwischt wirst, dann hast Du andere Probleme als den Jungs zu erklären warum die Kugel 160 läuft....

Wenn Du einen Crash baust, Dich haut es in die Gegend, wer soll dann noch Dein Motorsteuergerät auslesen, um herauszubekommen das die Daten auf dem EPROM so sind das die Kugel 35% mehr Leistung hat?

Wenn Du bei 160 km/h einen Crash baust, dann hast Du sowieso andere Probleme. (ausserdem ist der Chip dann auch Matsch)

Was bei einem Chiptuning mehr interessiert ist, wie lange macht der Motor, die Kupplung und das Getriebe das mit? Wieviel Moscht braucht die Kugel? Kann man die Originaldaten zurückspielen? (die nächste MFK kommt bestimmt)

Also ob, oder ob nicht ist eine schwierige Frage, das Strassenverkehrsverhinderungsamt ist das kleinste Problem weil KEINER die Jungs fragt!

Gruss Auric

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@ auric

das ist natürlich falsch, was du da sagst, denn im ch stgb art. 1 steht ganz klar: strafbar ist nur, wer eine tat begeht, die das gesetz ausdrücklich mit strafe bedroht. folglich ist grundsätzlich alles erlaubt!

@ stefanjuon

ich hatte mich schon ende 98 um das tuning des smart bemüht. damals gab es nur brabus. anfang 99 hab ich meinen smart dann bei digit power tunen lassen. damals alles noch mit löten usw.

meinen new pulse cabrio hab ich mitte mai 2001 bei sw in wiesbaden tunen lassen, weil's über den diagnosestecker ganz schnell ging und reversibel ist. juristisch gesehen hängt da natürlich alles in der luft. aber auch in deutschland lassen nur 10% nach dem tuning einen neuen tüv machen. in der schweiz fahren dann alle ohne mfk rum, wobei es sich hierbei wohl nur um eine ordnungswidrigkeit handelt und auch der versicherungsschutz nicht grundsätzlich erlischt.

wie du richtig festgehalten hast, muss von der empa eine neue lärmmessung gemacht werden und dann das fahrzeug von der mfk in zürich neu abgenommen werden (einzelabnahme). das ist sehr zeitintensiv und es ist neben dem tuning für prüfungen und gebühren grad mit ein paar tausender zu rechnen - wenn's denn überhaupt funktioniert. es gibt aber auch die möglichkeit eine typenprüfung füe eine ganze modellreihe zu machen. so hat es z.b. brabus in der schweiz gemacht, weshalb die smart center nun das tuning einbauen und dann die neuen werte bestätigen, was nur noch von der mfk in einem sehr kurzen sichtverfahren gebührenpflichtig registriert wird.

fazit: für den einzelnen gibt es in der schweiz keine legale möglichkeit des smart tunings - ausser brabus halt.

smarter gruss, rené

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@JUCOM:

Das mit dem Strafgesetzbuch ist natürlich absolut richtig, die Einstellung der Menschen dagegen ist das was zählt! Vergleiche mal die Leute auf beiden Seiten des Röstigrabens! oder wie sieht es mit einem Vergleich von einem deutschschweizer, einen Schwob und einen anarchistischem Franzosen aus?

But let's keep the political correctness...

Gruss Auric

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