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Gerald

Quer einparken

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Hi, wie sieht es bei euch mit quer einparken aus?

Ich habe heute quer geparkt (an der FH-Darmstadt) und hatte einen Strafzettel :classic_mellow: !!

Ich kenne zwar die StVO nicht so genau aber ich dachte das ein Auto max. 2.5m breit sein darf... und da ich mit den Hinterraedrn direkt am Bordstein war, war ich max. 2.4m "breit" - lang ...

... also habt Ihr schon Strafzettel fuers Querparken bekommen???

Gruss Gerald

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Hab gerade genauso wie Du einen Strafzettel (Verwarnungsgeld 20DM) auf meinen Tisch. Ich bin momentan nur am Überlegen einer Formulierung, wie ich die eifrigen Ordnungshüter in einem Einspruch überreden könnte.

Wäre also auch an einer offiziellen Stellungnahme interessiert und das was bei smart.com steht hilft mir da momentan auch nicht weiter.

be smart

Hendrik

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quote:

Hi, wie sieht es bei euch mit quer einparken aus?

Noch gar nicht, der Smart ist noch nicht da, und mein Motorrad ist laenger als 2.5m. ;-)

quote:

Ich habe heute quer geparkt (an der FH-Darmstadt) und hatte einen Strafzettel :( !!

Als Ordnungswidrigkeit kenne ich nur "Parken _entgegen_ der Fahrtrichtung". Querparken war imho geduldet; vielleicht ist da nur jemand, neidisch, der normalerweise keinen Parkplatz findet.

 



Schoene Gruesse...


Bjoern

bschumacher@gmx.degoodbye &passion, welcome &passion cdi... ;-)

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moin moin,

das sieht ja nach einer richtigen Verwarnungsoffensive aus. Zumal meine Verwarnung von der Polizie kam und nicht von den Parkwächtern, die sonst Tickets verteilen.

Offensichtlich haben unsere grünen Freunde nix besseres zu tun...

Mich würde auch interessieren, wie es un genau mit der Rechtslage aussieht. Ich dachte immer querparken würde toleriert, wenn keine Behinderung des fahrenden Verkehrs und kein vorwärts in die Lücke fahren.

Gruss

Marc

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Wo hast Du denn genau an der FH geparkt?. Ich habe an der FH und auch an der TH schon öfter quergeparkt und bisher kein Ticket kassiert.

Grüße aus Riedstadt

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quote:

Original erstellt von AJCrowley:

Wo hast Du denn genau an der FH geparkt?.

Hy AJCrowley

ich habe in der Strasse zwischen Hh und der Bibliothek gepark (... da wo kein Parkverbot ist) ab und zu parke ich auch quer vor dem Arbeitsamt ... gegenüber vom Copyshop ... da habe ich noch nie eine Strafzettel bekommen

cu Gerald

Ich habe an der FH und auch an der TH schon öfter quergeparkt und bisher kein Ticket kassiert.

Grüße aus Riedstadt

 

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Hallo Leute,

Ich hab hier vor mir eine Kundeninformation zum Querparken, da steht wie folgt:

[...]

"Die deutsche Strassenverkehrsordnung enthält kein ausdrückliches Verbot des Querparkens. Sie verlangt vielmehr ausdrücklich, platzsparend zu parken. Querparken mit dem Smart kann daher im Einzelfall rechtlich zulässig sein, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Parkraumknappheit

- keine Behinderung des fliessenden Verkehrs durch Querparken

- keine Gefährdung des fliessenden Verkehrs insbesondere beim Ein- und Ausparken

[...]

Sollten sie mal Ärger mit der StVb haben oder ein "Knöllchen" bekommen, kann ihnen die Information "Querparken - Rechtslage" als Argumentation dienen."

Wer diese Information "Querparken - Rechtslage" haben will, kann mir einfach ne e-mail schicken [hab im Moment nämlich keine Zeit die ins Netz zu stellen, aber nach nächster Woche Mittwoch...].

Ich hoffe ich konnte euch damit was helfen...

 

Markus

------------------

OKC-HOMEPAGE

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hai

habs auch schon mal probiert unter rücksichtnahme, daß genüg platz frei ist usw.... allerdings mit bauchweh und auf die gefahr hin, ein ticket zu bekommen, obwohl die baustelle genausobreit war wie mein smart. gut ist gegangen nix is geschehen...hab aber schon 2 mal andere querparken gesehen. allerdings würd ich mich nie auf ner schienenstraße (straßenbahn) das trauen, denn da hab ich sicher eins, auch wenn noch genügend platz wär...

das steht auf der smart-homepage: http://www.smart.com/IVOSmartmove.asp?void=IVOSmartmove_Europe&part=3

gruß aus vie

axor

http://more.at/smart


Gruß aus Wien

Jochen

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Ich weiß nur, daß mcc damals, als der Smart eingeführt wurde, versucht hat, eine modellspezifische Sondergenehmigung zu bekommen, damit man mit dem Smart auch generel (unter Beachtung der StVO) querparken darf. Der Antrag wurde abgelehnt.

Daraus folgere ich, daß das Querparken (auch mit dem Smart) verboten ist.

[Diese Nachricht wurde von Chris Benjamin am 13. Oktober 2000 editiert.]


sig-swe.jpg

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quote:

Original erstellt von Gerald:

Ich habe heute quer geparkt (an der FH-Darmstadt) und hatte einen Strafzettel
:classic_mellow:
!!


Was stand denn genau als Verwarngrund drauf ? Evtl. kannst Du mal beim zustaendigen Ordnungsamt nach einer genaueren Begruendung fragen; auch ein Anruf bei der oertlichen Polizei koennte etwas Licht ins Dunkel bringen.

Schoene Gruesse...

 

Bjoern "deramdienstagseinenpassionkriegt" Schumacher



Schoene Gruesse...


Bjoern

bschumacher@gmx.degoodbye &passion, welcome &passion cdi... ;-)

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quote:

Original erstellt von bscon:

Evtl. kannst Du mal beim zustaendigen Ordnungsamt nach einer genaueren Begruendung fragen;


Eine Anfrage beim Ordnungsamt DA kann man getrost vergessen, da dort ein Herr K. sein Unwesen treibt und es den kleinen Leuten schwer macht. Spreche da aus eigener Erfahrung.

 

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In Österreich ist die rechtliche Lage so, daß jedes KFZ (ausgenommen einspuriger Fahrzeuge) entsprechend der vorgegebenen(?)Richtung zu Parken/Halten hat. "Vorgegeben" wird nicht näher definiert, aber es sind wohl Längs- und Querparkplätze (paralell und schräg/normal zur Fahrbahn) gemeint. Ausgewiesenermaßen verboten ist es nicht!

Trotzdem ich oft quer parke, habe ich noch nie eine rechtliche Beanstandung bekommen. Offensichtlich sind sich da unsere Ordnungsorgane auch nicht so sicher - kann uns ösi-smarties nur recht sein!

So long,

Lamy

------------------

Form follows Funktion!


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Also soviel ich weiss gilt auch in Deutschland die Regel in Fahrtrichtung zu parken, wenn nichts anderes durch Schild vorgeschrieben ist!

Somit gilt das leider auch für den Samrt!!!

Grüße

Hacki

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Stimmt,

in Fahrtrichtung parken soll man.

Wenn ich in falscher Richtung parke weil

ich zu bequem bin um zu drehen bekomme ich ja auch einen STrafzettel.

So long

magnum

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Hallo Querparker!

Um etwas Licht in die Angelegenheit zu bringen und rein interessehalber habe ich beim ADAC nachgefragt, wie das so mit dem Querparken ist.

Hier die Antwort vom ADAC:

In der Tat verhält es sich so, dass Querparken mit Ihrem Smart in der von

Ihnen angesprochenen Art und Weise nicht erlaubt ist.

Dies wird aus § 12 IV 1 StVO gefolgert, in dem das Parken (Parallelparken)

am rechten Fahrbahnrand gefordert wird (in Fahrtrichtung rechts mit Ausnahme

bei Einbahnstrassen oder wenn auf der rechten Seite Schienen liegen).

Das Schräg- oder Querparken ist nur ausnahmsweise erlaubt, z.B. auf breiten

Strassen zur besseren Parkraumausnutzung, und auf breiten Parkstreifen ohne

Hineinragen in die Fahrbahn unter Beachtung etwa vorhandener

Aufstellmarkierungen.

Bei einem Verstoss gegen § 12 IV StVO ist mit einem Verwarnungsgeld von

40,-- DM zu rechnen.

 

Ich hoffe, daß hat uns etwas geholfen und die Strafzettel nehmen wieder ab.

------------------

mfg

Alex

Allzeit Gute Fahrt

DD - DA 812


 

mfg

Alex

Allzeit Gute Fahrt

 

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Also ich parke ziemlich oft quer und hatte noch nie Probleme mit Ordnungshüten. Letztlich sass ich in meiner quer geparkten Tigerente und da kam ein ganzer Pulk Politessen vorbei, die fleissig Knollen verteilten - aber bei mir haben sie nix gesagt... Vielleicht sieht man das im Grossraum Köln nicht ganz so eng?

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