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la_kritz

Übergabe eines Fahrzeugs nach einem Vergleich

Empfohlene Beiträge

Zunächst: Dieses stellt keine Anfrage einer Rechtsberatung dar, sondern ich frage andere Forumsteilnehmer nach deren Erfahrungen in solche einem Fall.

 

 

Im kurzen:

 

Ich hatte einen Rechtsstreit mit dem gewerblichen Autoverkäufer meines Vorgängerwagens (hat also mit meinem jetzigen Smart nichts zu tun).

 

Nach einigen Terminen vor Gericht steht jetzt ein Vergleich, bei dem der Verkäufer mir 2000,- Euro für den Wagen zurückzahlen muss, und er wieder den Wagen übernehmen muss.

 

Er hatte bis zum 27.7 (!) Zeit um dem Vergleich zu widersprechen, was er aber offenkundig nicht tat. Da Wochenlang kein Beschluß vom Gericht ankam, fragte ich schriftlich meinen Anwalt, wie denn jetzt vorgegangen werden soll. Eigentlich dachte ich, dass mein Anwalt alles in die Wege leitet, jetzt wo wir erfolgreich waren und es eigentlich nur noch das Geld einzusammeln gilt.

 

Heute schreibt mein Anwalt mir, dass ich mich selbst um die Übergabe kümmern soll und den Verkäufer kontaktieren. Er rät mir, den Wagen erst nach der Geldübergabe/Überweisung auszuhändigen. Toll.

 

 

Also eigentlich habe ich mir das schon anders vorgestellt. Ich dachte eigentlich, dass ich eine Kopie des Beschlußes/Urteils empfange und das mein Anwalt dann den Kontakt zum Verkäufer aufnimmt und ihn vorschlägt, wie der Wagen Zug-um-Zug übergeben wird und ihm gleichzeitig eine Frist setzt wegen der Zahlung der ersten Rate. Ich fühle mich etwas alleine gelassen. Zumal mir mein Anwalt erst jetzt auf Nachfragen von mir geantwortet hat. Hätte ich noch einen Monat gewartet, wäre wohl auch nichts zwischenzeitlich von ihm gekommen.

 

 

Ist sowas normal? Muss man den Rest selbst erledigen? Und wenn ja, wie hat das der eine oder andere hier in die Wege geleitet? Ich hab mir das so vorgestellt:

 

Einschreiben an den Verkäufer, mit der Bitte/Aufforderung, die ersten 1000,- Euro innerhalb von 7 Tagen auf mein Konto zu überweisen. Falls das geschieht, nenne ich ihm den Ort wo ER den Wagen mit einem Hänger abholen kann vom Grundstück einen anderen. Nachdem das geschehen ist, die anderen 1000,- Euro, damit er den Fahrzeugbrief/schein bekommt.

 

 

 

 

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Anwälte (insbesondere bei Rechtsschutzversicherungssachen) machen nicht mehr als unbedingt nötig, besonders bei kleinen Streitsummen, da ist nix zu verdienen.

 

Also selbst in die Hand nehmen. Nicht lange Briefe schreiben, sondern telefonieren, das beschleunigt die Sache i.d.R. ungemein.

 

Ablauf könnte sein:

 

Du schickst den Brief erst an den gegnerischen Anwalt ZU TREUEN HÄNDEN, mit der Maßgabe, diesen erst auszuhändigen, wenn der Gegner gezahlt hat.

 

Dein Prozessgegner zahlt dann die Gesamtsumme ZU TREUEN HÄNDEN an Deinen Anwalt, mit der Bedingung, die Summe erst an Dich auszukehren, wenn er das Fz erhalten hat.

 

Fahrzeug- und Schlüsselübergabe quittieren lassen, Zeugen mitnehmen (man weiss ja nie) und Auto vorher Fotografieren (keine Digipix, sondern richtige).

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cu Leif

 

radio42 - Music for Lounge-Lovers.

 

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Grundsätzlich *zustimm*

 

Aber ich würde mich beim nächsten Mal definitiv für einen anderen Anwalt entscheiden! Die Sache ist ja irgendwie überhaupt nicht zuende gebracht worden, zumindest ein Brief deines Anwalts mit einer Aufforderung und Terminsetzung an den Gegner gehört doch dazu und kostet ihn kaum 5 Minuten. Außerdem bin ich schon der Meinung, dass er dich über den Stand der Dinge bzw. deine weitere Vorgehensweise hätte informieren müssen.

 

Gruß

Mark

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"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

___________________________________________

Arthur_Dent 25.gif --> einfach weil er immer an mich denkt! 7.gif11.gif

 


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Hi Mark, einen richtig guten und engagierten Anwalt zu finden ist wie ein 6er im Lotto. Ich hab bisher noch keinen gehabt, mit dem ich richtig zufrieden war.

 

 

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Naja, magst recht haben. Meiner hat aber bisher immer für 'ne kleine Mark mal 'nen wichtig aussehenden Brief geschrieben, wenn's drauf ankam..... 8-)

 

Gruß

Mark

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leider, leider, leider bin ich schon einige Male über das "wichtige-Briefe-Stadium" hinaus gekommen, mit recht wechselhaftem Erfolg :roll: :roll: :roll:

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cu Leif

 

radio42 - Music for Lounge-Lovers.

 

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Achja: Mir fällt erst jetzt auf, dass der Beitrag ins falsche Forum gefallen ist. Er sollte eigentlich bei *small-talk/off-topic* landen, da es sich ja hier nicht um einen Vorfall mit einen Smart handelt. Vielleicht kann ein Mod ja mal das Ding verschieben.

 

 

So, zurück zum Thema:

 

Ich habe dem Verkäufer einen freundlichen Brief geschrieben und um die Überweisung der 2000,- Euro auf mein Konto gebeten und ihm eine 14-tägige Frist gesetzt. Das dann per Einschreiben mit (nach ein paar Tagen hier wieder angekommennen) Rückantwortschein verschickt.

 

Die Frist ist abgelaufen, und es ist nicht ein müder Euro auf dem Konto angekommen. Keine Reaktion. Der Verkäufer hat die Frist für die Zahlung der vor Gericht im Vergleich erreichten 2000,- Euro verstreichen lassen.

 

Toll. Also Brief an meinen Anwalt am Montag abgeschickt und gefragt, was denn jetzt passieren soll.

 

Heute haben wir Sonnabend und bisher keine Antwort von meinem Anwalt. Noch toller. Fälle wie meiner scheinen ja so dermaßen unrentabel zu sein, dass dort auf Klienten wie mich kein Pfifferling gegeben wird. So umsorgt komme ich mir vor.

 

 

Was meint ihr, was denn mein Anwalt mir antworten wird? Die Rechtslage ist ja klar in solch einem Fall: Wir haben einen vor Gericht erzielten Vergleich, aber der Verkäufer zahlt nicht. Was jetzt? Pfändung? Gerichtsvollzieher? Nochmal vor Gericht?

 

Ich mache mir ja keine großen Sorgen darum, OB ich das Geld bekomme, nur es wäre schön, wenn das hier trotzdem mal abgewickelt wäre für alle Zeiten.

 

 

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ruhig blut ...

 

Hast PM :-D

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Elchige Grüße

~ Andree ~

 

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...Die Zeit ist das Feuer, in dem wir alle verbrennen...

 

 


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...Die Zeit ist das Feuer, in dem wir alle verbrennen...

 

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ein Vergleich ist eine Einigung zwischen den Prozessbeteiligten ohne gerichtliche Urteilsfindung, dass heisst in Deinem Fall hast Du keine Möglichkeit, bei Nichteinhaltung der Vereinbarung direkt die Zwangsvollstreckung (z.B. Kontenpfändung etc.) zu betreiben. Wenn sich der Gegner nicht an den Vergleich hält, darfts Du munter weiterprozessieren - wenn auch mit besseren Aussichten, den Fall zu gewinnen. Richter sehen es nämlich äußerst ungern, dass ihre Vergleichsvorschläge erst angenommen und dann nicht eingehalten werden.

 

Wie ich schon oben angemerkt habe: Das mit dem Briefeschreiben (auch an Deinen Anwalt) ist ja schön und gut, aber Du musst den Leuten näher auf den Pelz rücken, sonst kommen die nicht aus dem Quark. Danach kann man ja noch immer zur Formwahrung und Beweissicherung was schreiben.

 

Aber was rede ich, wenn Du die Tips doch nicht berücksichtigts :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:

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Quote:


[ ... ]

Aber was rede ich, wenn Du die Tips doch nicht berücksichtigts :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:


 

Wenn es denn so wäre, dass das "auf den Pelz rücken" beim Verkäufer für mich etwas bringen würde, hätte ich es ja getan. Telefonieren hat keinen Sinn, das habe ich früher schon versucht, bevor ich zum Anwalt ging: Der Mann hat seine eigenen Vorstellungen von Recht und Gesetz, und leugnet und verklärt die Angelegenheit. Das brauche ich mir nicht schon wieder am Telefon anhören, davon sehe ich mein Geld garantiert keinen Tag früher.

 

Trotzdem Danke für Deinen Beitrag! Jetzt weiss ich zumindest, warum all die Zeit kein Urteil über den Vergleich hier ankam und ich das Eintreiben mittels Zwangsvollstreckung vergessen kann.

 

 

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So, mein Anwalt hat sich tatsächlich nach 7 Tagen dazu erbarmt, mir eine Antwort zu schicken. Folgender Brief ging an den Anwalt der Gegenseite:

 

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Sehr geehrter Herr Kollege Y,

 

in obiger Angelegenheit hat mein Mandant Ihrem Mandanten ergebnislos eine Frist zur Fahrzeugübergabe und Entgegennahme des Geldes gesetzt.

 

Namens und in Vollmacht meines Mandanten gebe ich Ihrem Mandanten letztmalig die Gelegenheit bis zum 19. Oktober 2004 nach vorheriger Terminabsprache mit unserem Mandanten das Fahrzeug, Zug um Zug gegen Zahlung der 2000.- Euro entgegenzunehmen. Anderenfalls werden wir ohne weitere Ankündigung die Zwangsvollstreckung betreiben. Die vollstreckbare Ausfertigung liegt vor.

 

Grussphrase, Anwalt X

 

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Falls einem etwas ähnliches passiert, kann man sich wohl an diesem Fortgang orientieren.

 

 

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ahaaaa, also doch etwas mehr als ein normaler Vergleich: Wenn dieser direkt vollstreckbar ist, hat der Anwalt wohl doch keinen so schlechten Job gemacht.

 

Viel Glueck

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cu Leif

 


cu Leif

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