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Gommel

Chiptuning Versicherung

Empfohlene Beiträge

Sag mal wenn ich meinen Smart cdi tunen lasse steig ich dann in der Versicherung rauf????

Könnt sich dazu bitte jemand äußern??

 

 

Gruß Gommel

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Kommt auf deine Versicherung an... frag doch einfach mal nach!

 

Üüüühh!!1

Matze

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Auto: river silver/silberner 2001er smart & pulse CDI

+ streamgreen/silbernes 2004er smart& pulse cabrio

Hifi: Alpine, Andrian Audio, Zapco und Atomic

dB-Drag: Deutscher Vizemeister Street 2002 & 2003 & ESPL 2004

Deutscher Meister Street A 2004

 

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Hifi-Music.de - der kompetente CarHifi-Shop mit allem rund um den SMART

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bei mir hatte es nix ausgemacht.

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gruß Utzle :D:D

 

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gruß Utzle :-D:-D

 

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Ich habe mir vor etwa einem Jahr die gleiche Frage gestellt.......

Ich habe bei verschiedenen Versicherungen angerufen und habe über die Stiftung Warentest zusätzlich die günstigsten Versicherer raussuchen lassen.

 

Fazit: Sobald das Stichwort "Tuning" fällt, wird's teurer !!!!!!

Bei jeder Versicherung........hier mehr , dort weniger........

Teilweise waren die Aufschläge echt krass !!!

 

Habe mich daraufhin gegen ein Chiptuning entschieden.....

Alles in allem zu teuer:

:cry: Tuning

:cry:Tachoänderung

:cry:Tüv

:cry:höhere Versicherung

:cry:Mehrverbrauch

:overringerte Lebensdauer des Motors

 

Wer's schneller braucht, sollte eben keinen Smart kaufen/fahren !!! :-P


 

0l.gif0u.gif0r.gif0c.gif0h.gif

 

seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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    • Die Vorschriften sagen aber auch, das dein Rücklicht ein E Prüfzeichen haben muss.  Dieses E Prüfzeichen wird mit den entsprechenden Leuchtmitteln erteilt.  Desweiteren stehen auf der Streuscheibe deiner Rücklichter Kürzel was in der Rückleuchte verbaut ist und mit welchem Leuchtmittel sie zu betreiben sind.  Auch das Kürzel AR fehlt deinem Rücklicht.  Natürlich ist es gut möglich, dass der Tüv das nicht bemerkt oder es deinem Prüfer schlicht egal ist.  Legalisieren kann man sowas nur mit einem Lichtgutachten im Labor welches tausende Euro kosten würde.    Deswegen..... ja witzig aber trotzdem vollkommen nicht legal. Da ist vollkommen egal ob grundsätzlich die Gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Ohne Prüfzeichen welches gültig ist (deines ist, solange die falschen Leuchtmittel verbaut sind, in jedem Fall erloschen) keine Zulassung/Betriebserlaubnis.      Gängige Kürzel sind :    A: Begrenzungslicht (auch Standlicht genannt). B  Abblendlicht. R: Fernlicht. RL: Tagfahrlicht (Running Light). B: Nebellicht. F: Nebelschlussleuchte. AR: Rückfahrscheinwerfer. S1: Bremsleuchte. 1a, 1b, 2a: Blinkleuchten (vorn oder hinten).   Kombinationen und Lampentypen: HCR: Abblendlicht und Fernlicht können gleichzeitig eingeschaltet werden.    HC/R: Abblendlicht oder Fernlicht (kann nicht gleichzeitig eingeschaltet werden).    X: Für AFS-Scheinwerfer (Advanced Frontlight System), die ihre Ausleuchtung je nach Geschwindigkeit und Lenkeinschlag anpassen.    DC: Xenon-Abblendlicht.    DR: Xenon-Fernlicht.    D (z.B. D1, D2, D3, D4): Steht für Entladung (Discharge) und bezeichnet die verschiedenen Entwicklungsversionen von Xenonlampen.    H (z.B. H4, H7): Zeigt den Typ einer Halogenlampe an, wie sie früher in den Scheinwerfern verwendet wurden. 
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