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Leifistunterwegs

Hilfe: Brauche einen Tip wegen Werkstattbeschiss

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off topic deswegen, weil es nicht um den schmart geht sondern um einen Land Rover.

 

Vor 2 Jahren hatte mein Bruder mit einem TD5 nach ca. 60 tkm einen Motorschaden, wahrscheinlich einen Lagerschaden, so genau konnte das die Werkstatt (BMW Autohaus Hansa, Kiel) das nicht sagen, weil es damals im Zuge des Verkaufs von LR an Ford drunter und drüber ging. Der Schaden wurde zu 4/5tel von LR auf Kulanz übernommen, zähneknirschend hat er den Rest bezahlt, und das Auto 'as is' verkauft.

 

Ein halbes Jahr später kam Hansa angewackelt, und wollte noch 1550 EUR für den kaputten Turbolader haben. Hat er natürlich verweigert, weil bis dato keine schlüssige Erklärung über die Schadenursache, und weil ich keinen Zusammenhang zwischen Lager und TL Schaden sehen kann, da is zum Schluss Öldruck und -menge OK waren. Vermutlich haben die den Lader beim Umbauen vermurkst.

 

Lange Rede, kurze Frage: Gab es nicht kürzlich ein Grundsatzurteil, dass Werkstätten ausgebaute Altteile aufzuheben und auf Velangen auszuhändigen haben? Ich find da nix im i-net :-?

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cu Leif

 


cu Leif

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Hat Dein Bruder keinen privaten Rechtschutz und kann dadurch mal zum Anwalt latschen?

Außerdem ist die erste Auskunft (die oft auch schon weiter hilft ...) beim Anwalt kostenfrei.

 

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Bis denne Euer Chaoti

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Quote:
(...) ? was hier im Forum teilweise für ein Schwachsinn verbreitet wird...

 

Das kann ich uneingeschränkt unterschreiben! ;-)

 

Denn in Wirklichkeit gilt Folgendes:

 

Das Honorar des Rechtsanwalts ist grundsätzlich einheitlich und verbindlich in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Bestimmungen der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) gelten nur noch für die vor dem 01.07.2004 bereits erteilten Mandate.

 

Die Gebühr für die Erstberatung nach Nr. 2102 RVG-VV ist sehr wohl abhängig vom Gegenstandswert und auch vom Aufwand (Faktor 0,1 bis 1,0). Es existiert überdies (allerdings nur hinsichtlich der Erstberatung!) eine Kappungsgrenze, die jedoch (um genau zu sein) nicht bei 180 Euro liegt, sondern bei 190 € plus Schreibauslagen zzgl. gesetzl. MwSt., also 243,60 Euro MAXIMAL für die Erstberatung. Außerdem sind in gewissem Rahmen auch Individual-Honorar-Vereinbarungen gestattet.

 

Das Vorbeschriebene gilt sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, wovon ich in Leifs Fall ausgehe. Bei Beratung von Unternehmern oder Freiberuflern etc. glit die Kappungsgrenze m.W. nicht.

 

@Leif: Die Altteile stehen in Deinem Eigentum! Sie sind selbstverständlich (und unaufgefordert) vorzuhalten und dem Kunden zur Herausgabe anzubieten (Ausführung des Auftrags=Bringschuld des Auftragnehmers; Forderungseinzug=Holschuld des Auftragnehmers/Gläubigers). Allerdings Möglichkeit des sog. Faustpfandes, das so lange greift, bis die Forderung vollständig beglichen ist. Bei Barzahlung also kein Thema.

 

Übrigens: Der Lader kann durchaus eine Spätfolge des voraus gegangenen Lagerschadens sein, und wenn die Rover-Karre obendrein 'ne Nebenstromfilterung besitzt (was ich nicht weiß), braucht man sich gleich gar nicht wundern. Ich für meinen Teil, hätte den Lader bei nem Lagerschaden eh gleich mitgewechselt! Dies nicht zu tun, ist schon fast ein "Kunstfehler". ;-)

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Soory, man kann sich ja auch mal irren .......

 

Mein Eindruck rührt vielleicht daher, dass eine Ex-Freundin und mehrer alte Bekannte allesamt Recht studiert haben und mittlerweile alle als Anwalt / Rechtsanwalt tätig sind und da kostet mich auch die zweite und dritte Auskunft nichts ...

 

So vor 10 oder mehr Jahren habe ich aber tatsächlich mal bei einer kurzen Anfrage bei einem mir nicht vorher bekannten und befreundeten Anwalt eine Auskunft ausgeholt und nichts dafür bezahlt. Liegt denke ich mal auch generell im Ermessen des jeweiligen Anwalts ......

 


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Hab mich nicht klar genug ausgedrückt:

 

Mit Lagerschaden meinte ich Grundlagerschaden. Das dann Späne im Öl sind ist klar. Aber wie sollen die zum Lader kommen und den zerstören? Die Pumpe saugt über einen ggf. Magnet, Sieb und Kühler an, und fördert durch den Ölfilter u.a. zum Lader. Was soll da passieren? Einen Nebenstromfilter hat der Motor nicht.

Ausserdem wurde der Motor ja nicht stundenlang mit den Schaden weiterbetrieben, sondern war innerhalb kürzester Zeit (Sekunden) fest. (übrigens Öldruckwarnleuchte ging nicht an)

Oda hab ich da was vergessen?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von LGross am 31.10.2004 um 08:00 Uhr ]

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Na ja, ich habe auch schon mal sowas bei 'nem Anwalt erlebt - Bin direkt hin und wurde vorgelassen, eigentlich habe nur ich gesprochen. Habe kurz den Fall geschildert, habe gefragt, was mich das kostet wenn der Anwalt tätig wird, habe eine Antwort auf die Kostenfrage bekommen, und dann hat mir der Fraggle sein Honorar für DIESE Auskunft mitgeteilt. Da konnte ich ihm dann erfolgreich klarmachen, dass ich das nicht zahlen muss. Ansonsten gilt wie für fast alles - umsonst ist nix im Leben... :(

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von desi am 31.10.2004 um 09:22 Uhr ]

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Axo, Leif, das ging aus Deinem Ursprungsposting natürlich nicht hervor, dass der Lader sofort nach Zusammenbau die Biege gemacht hat. Dachte, das sei erst nach 6 Monaten passiert.

 

OK, das riecht dann dennoch stark nach "Kunstfehler". Beispiel 1: Motor neu -Ölkanäle leer - Lader ausgebaut -auch dessen Ölvorrat ausgelaufen - dadurch beim Starten zahlreiche Sekunden Trockenlauf des Laders - das kann schon ausreichen.

 

Normalerweise: Lader zuvor mit Frischöl anschütten bzw. Motor nur mittels Anlasser bei Anlassdrehzahl (Zündung abgeklemmt oder per Motor-Stop-Stellung) bis zum Erreichen des Öldrucks drehen lassen und erst dann starten.

 

Beispiel 2: Lader während der Reparatur nicht sauber (fussel- und staubfrei!) aufbewahrt. Den Rest kann man sich denken.

 

@chaoti: Ist klar, wenn man 'nen Anwalt im Bekanntenkreis hat... ;-) Oder wenn man ohnehin regelmäßig mit einem zusammenarbeitet... oder man selbst Jurist ist..., dann wird nicht für jeden Killefitz gleich 'ne Kostennote geschrieben. Macht ja schließlich auch Aufwand die ganze Schreiberei. :-D Verpflichtung zur Kostenerhebung besteht zwar. Aber wie immer gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. ;-)

 

Kenne aber auch die andere Seite: 1 Minute und 43 Sekunden per Handy (Dauer war exakt nachvollziehbar anhand des EVN) 'ne klare Frage gestellt, deren Antwort ich eigentlich ja schon kannte und auch nannte und somit selbige nur auf Richtigkeit prüfen lassen wollte, verursachte einen Aufwand in Höhe von 170 Euro zzgl. MwSt., was durchaus geeignet war, meinen Unmut hervorzurufen ;-) Man hat sich dann auf 100 Euro verglichen (weil man ja weiterhin Geschäfte miteinander machen wollte) und gut war's 8-). Aber egal, Notariatsgebühren sind in der Regel noch weniger nachvollziehbar. ;-)

 

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Ist zwar schon ne Weile her, aber der Vollständigkeit halber:

 

Nachdem Autohaus Hansa (wer auch immer einen BMW in Kiel und Lübeck fährt, mache besser einen grossen Bogen um diesen Laden, das ist eine Sammelstelle für die dümmesten und unfähigsten Autoschrauber die jemals über die Erdkruste geschlurft sind) das LR Geschäft aufgegeben hat, haben sich die Monteure in alle Richtungen verstreut ... und siehe da, einen davon neulich wieder entdeckt: Die 5 EUR für die Kafeekasse damals haben sich offenbar gelohnt, der gute Mann konnte sich genau an den Fall erinnern: Genau wie von Roger vermutet: Sein Meister hat damals vergessen den TL mit Öl anzugiessen und hat die Karre gleich beim Probelauf gehimmelt....... :roll: :roll: :roll:

 

Naja, die Rechnung liegt immer noch unbezahlt hier rum, und Mahnungen kommen auch net mehr.

 

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cu Leif

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Leifistunterwegs am 13.05.2005 um 00:10 Uhr ]


cu Leif

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Tja, wieso ich das wohl wieder geahnt hab... :-D

 

Vielleicht bin ich ja selbst Jahre lang so einer der dümmesten und unfähigsten Autoschrauber die jemals über die Erdkruste geschlurft sind gewesen?! :lol:


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