Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
EvilRon

Wie aufwenidg ist es denn nun wirklich...

Empfohlene Beiträge

die Tachobeleuchtung gegen blaue LED's zu wechseln und wo bekommt man die günstig, auf was muss man achten, ist es erlaubt??? Und das gleiche für den Schalter der Innenraumbeleuchtung. Und wer kann mir defintiv sagen ob blaue Fußraumbeleuchtung erlaubt ist???

 

Ich weiß es sind viele Fragen auf einmal aber ich hoffe auf Antworten :-D

 

Danke

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von EvilRon am 13.11.2004 um 15:54 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ja Heidewitzka das sind ja viele Fragen. Beantworte dir mal die, die ich dir mal so beantworten kann:

 

Und wer kann mir defintiv sagen ob blaue Fußraumbeleuchtung erlaubt ist???

 

Blaue Fussraumbeleuchtung ist nur dann erlaubt, wenn sie angeht wenn dein auto steht. Also es darf nichts blaues leuchten wenn du fährst.

Anbringen kannste dies zum Beispiel an dem innenbeleuchtungsschalter, da hängen meine Röhren dran. Und mit einem leichten klick gehen die auch während der Fahrt an bzw. dann an wenn die Türen nicht an sind.

Das letztere ist jedoch im STvO nicht erlaubt.

 

...Die Tachobeleuchtung gegen blaue LED's zu wechseln

 

Hier steht alles drin was du dadrüber wissen solltest

 

Nur musst du aufpassen, da bei manchen Modellen (so wie bei meinem 10/02) das blaue nicht durchkommt. Die genauen Zahlen ab wann bzw. bis wann man den Tacho blau färben kann weiß ich jedoch nicht.

 

 

So von dem Schalter an der Innenraumbeleuchtung habe ich leider keine Ahnung, würde mich aber auch mal interessieren.

 

Hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen.

 

Grüße

 

Daniel

-----------------

einzelbild.php?id=213587&quality=80&maxpixel=800&identifier=58f531ccb4einzelbild.php?id=248505&quality=80&maxpixel=800&identifier=52d6dd5215einzelbild.php?id=268337&quality=80&maxpixel=800&identifier=787f745033

tcs.jpg

 

 

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Antwort, bin aber noch nicht so ganz schlau, also das licht darf nur angehen wenn man steht und wenn man Anfährt muss es automatisch ausgehen und man darf es theoretisch nicht mit nem Schalter betätigen können??? MMMMMHHHHH, komitzsch!!!

 

Danke trotzdem, jetzt brauche ich nur noch für die restlichen Fragen eine Antwort

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

genau so ist es, es darf quasi nur eine Einstiegsbeleuchtung sein.

 

schliesst du deine Röhren oder was immer du auch anschliessen möchtest an dem Schalter für die innenbeleuchtung an, geht das Licht an wenn du dein Auto per Fernbedienung aufmachst und wenn du die Zündug anmachst geht das Licht aus.

Und wenn die Türen aufgehen während du stehst und der Motor läuft geht deine blaue beleuchtung dann auch an. Also immer wenn die Beleuchtung angeht. Und das ist auch alles legal so.

 

 

 

 

-----------------

einzelbild.php?id=213587&quality=80&maxpixel=800&identifier=58f531ccb4einzelbild.php?id=248505&quality=80&maxpixel=800&identifier=52d6dd5215einzelbild.php?id=268337&quality=80&maxpixel=800&identifier=787f745033

tcs.jpg

 

 

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Meine (eher laienhaften Vorstellungen / ich habe in Sachen "funktechnische Möglichkeiten" nicht wirkliches Fachwissen) gehen in die Richtung "keylessgorepeater" und ähnlichen Ausrüstungen (einfach mal in die Suchmaschinen eingeben...). Vielleicht kann ja ein kundiges Forenmitglied da weiterhelfen.   Evtl. meldet sich der/die Themenstarter/in nochmal und gibt an, im welcher Gegend das Fahrzeug üblicherweise abgestellt wird (die ersten 4 Ziffern der PLZ wären hilfreich, um einschätzen zu können, ob es sich um eine "üble" Gegend handeln könnte..).   Was man wohl machen kann: Nix im Fahrzeug lassen und alles im Fahrzeug "offen" lassen (Klappendeckel, Ablagen, Kofferraumabdeckungen u.ä.m.). Alarmanlage (evtl "still", um eingreifen zu können...), Kamera mit Aufzeichungsfunktion (obwohl ich mal davon ausgehe, daß die "Ordnungsmacht" reichlich Aufzeichnungen von "UT bei der Arbeit" hat und gar nicht weß, was sie zuerst machen sollen / Personalmangel / Haldenbildung bei der Abarbeitung von Fällen (da könnten Fälle von Diebstahl an/aus Kfz gaaanz weit hinten an stehen...). Oder natürlich: Fahrzeug gesichert abstellen. (Umschlossenes Privatgrundstück mit verschlossener Einzelgarage und Alarmsicherung mit sonst noch freilaufenden "scharfen Hunden" /ersatzweise eine Schar von Gänsen (die können das auch bewachen), ist nach dem 11.11. wohl auch eher Wunschdenken...)   mit detektivischen äh.. freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      151.688
    • Beiträge insgesamt
      1.587.562
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.