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smartling

Bedauerlich!

Empfohlene Beiträge

Hi, man achte auf meine Sig,mehr sag ich net.

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Keiner ist unnütz, er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.#

 

ciao Roka

 


Keiner ist unnütz, er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.#

 

ciao Roka

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Mahlzeit!

 

Guckst Du Video 1

 

Habe die Ehre: Mo.

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"Man sollte nie unterschätzen, wie berechenbar Beschränktheit ist" (Bullet-Tooth-Tony)

 


"If you tolerate this, then your children will be next" (Manic Street Preachers)

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Na ja, ich verlass mich dann doch lieber auf deutsche Wertarbeit ;-)

 

Da müssen dann eher mal in den Papieren eingetragene Leistungen durch tatsächliche Werte nach oben korrigiert werden!

 

Smart me up!

zungekl.gifSmartling aus dem wWw zungekl.gif

Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Und wenn ich dann noch allein die Anlasserleistung dieses Burschen hier ansehe...:o bringt mit 150 Amp. den Smart-Motor in nur 1,8 sek. von 0 auf 100 Umdrehungen :-D

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 26.11.2004 um 15:32 Uhr ]


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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die armen buben haben nicht mal ne vernünftige Videocam.....

sehr professionell...

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Bei dem hier wird die Mahlzeit wohl aus der Schnabeltasse kommen.

Man sollte mit sowas halt auch umgehen können :roll: .

 


Byebye vom Mischungsmicha

sig.png

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

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roger ... wenigstens hast du diesesmal die

richtige farbe genommen (nicht wie bei deinem

"alten" r129.

app. seit wann ist da die 4-rohr anlage drunter

ich meine zu wissen, das da vorher die

"originale" dran war ...

 

und recht hast du ... der hersteller steht noch

für wertarbeit (auch wenn ich mir hier im forum

mit solchen äußerungen wenig freunde mache.)

 

 


signatur.gif

...Die Zeit ist das Feuer, in dem wir alle verbrennen...

 

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ooh Mann ich hab mir mal eben die Videos von dem Hannoveraner angesehen - AUA! Mit 60 auf der linken Spur einer Autobahn rumeiern, und dann ein Beschleunigungsrennen...... ich denke der ist Stammgast auf Europas Rennstrecken, vielleich sollte der da seinen Blödsinn veranstalten, statt andere Verkehrsteilnehmer zu nerven??

 

Aber das passt ins Bild. Profi.

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schade schade....ichhab am woe nur den halben tread lesen können und wollte heute mal weiter lachen...und siehe da...da hat jemand fleisig editiert :) :)

 


CU 'N My Showroom The Smartseller of AuditownMember der...smartinlogoforum.jpg

 

Träume nicht dein Leben sondern Lebe deine Träume :) ICQ Nr. 337467404

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Für den Fall der unrechtmäßigen Übernahme von Inhalten von Websites aus dem Internet haben die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. in zwei Urteilen zusätzlich zu einem Schadensersatzanspruch auch einen eher untypischen Anspruch auf Schmerzensgeld zuerkannt.

 

In den entschiedenen Fällen hatte ein Rechtsanwalt, der auf seiner Homepage neben einem Rechtsanwaltssuchdienst eine Vielzahl von Beiträgen, Nachrichten, Informationen zum Online-Recht und auch juristische Aufsätze anbot, geklagt, weil ein anderer Rechtsanwalt diese Aufsätze übernommen und auf den Seiten seiner Rechtsanwalts- und Steuerberatungssozietät eingestellt hatte, ohne den Urheber um Erlaubnis zu fragen. Dabei übernahm dieser nicht nur die Inhalte der betreffenden Aufsätze, sondern auch das komplette Layout der Beiträge. Außerdem hatte er bei einem für eine Zeitschrift verfassten Beitrag den Namen seines Kollegen einfach gegen seinen eigenen Namen ausgetauscht. Entscheidend für die Urteile war, dass der Name des Autors entfernt und ersetzt wurde.

 

Bei der unberechtigten Einstellung der Beiträge eines fremden Autors und der Veränderung seines Namens sei ein schwer wiegender Eingriff in die Rechte des Autors anzunehmen, der nicht nachträglich durch Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf oder auf andere Weise nicht oder nicht in ausreichender Weise ausgeglichen werden könne. Vielmehr soll mit der Zahlung eines entsprechenden Schmerzensgeldes eine gewisse Genugtuung verbunden sein. (OLG Frankfurt/M., Urt. v. 4.5.2004 – 11 U 6/02 und 11 U 11/03)

(Quelle dieses Beitrags: http://www.mk-stb.de)

 

icon4.gifAuch Geisteskranke und Kleinkinder können Unternehmer sein. (Friedrich Klenk zum Umsatzsteuerrecht

 

Wo er Recht hat, hat er Recht! ;-)


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