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djfoxi

Garantie Recht?

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Tag zusammen ich hab jetzt schon im I-Net mal gegoogelt aber nichts brauchbares gefunden.

 

ALSOOO: Ich hab vor 5Tage ein bestelltes Notebook über einen Händler erhalten, das gerade dort im Angebot war.(Neugerät)

Als ich es in Betrieb nahm (der Karton war Original IBM versiegelt) stellte ich neben vielen Fingerabdrücken auf dem Display(Was ich ja noch verschmerzen kann) einen Kratzer im TFT und einen schwarzen Pixelfehler fest der sich über einen Bereich von 3x3 Pixel zieht (also 9Pixel zusammen).

Ich reklamierte und man teilte mir mit ich solle es doch bitte zum Nachbessern einschicken.

Nachbessern? Kann ich nicht auf einen Austausch bestehen da es ja nicht 3 Monate, 1/2 Jahr oder was alt ist sondern 3 Tage???

Geld zurück will ich deswegen nicht machen da ich es zu dem Preis nur sehr schwer wieder kriege...

 

danke fürs Fidbäk.

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spritmonitor.de CDI

 


spritmonitor.de CDI

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450 CDI

Baujahr 2001

 

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Sofern Du das Notebook übers Internet bei einem gewerblichen Händler gekauft hast, kannst Du es in jedem Fall ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurücksenden und Dein Geld zurückverlangen.

Bei Waren im Wert über Euro 40,-- muss er die Gebühren für den Rückversand tragen.

Schmier ihm das auf Brot & verlange den Austausch des Notebooks ;-)

 

 

 

 

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rms.gif

Mathematisch gesehen ist eine Kurve eine gekrümmte Linie. Mit dem Herzen gesehen ein Glücksmoment.

[ Diese Nachricht wurde editiert von redzed am 28.01.2005 um 13:02 Uhr ]


rms.gif

Mathematisch gesehen ist eine Kurve eine gekrümmte Linie. Mit dem Herzen gesehen ein Glücksmoment

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Informiere dich mal im Internet über "Sachmängelhaftung", diese muss dir ein Händler nämlich einräumen. Diese gilt auch föllig unabhängig von einer möglichen Herstellergarantie!

 

Wenn du es über das Internet gekauft hast, gilt zusätzlich das "Fernabsatzgesetz". Hier sind auch Rückgabefristen usw. geregelt. Hat er dich z.B. nicht über die Rückgabefrist aufgeklärt, gilt diese noch weit länger als 14 Tage.

 

Melde dich bloss schnell, damit nicht irgendwelche Fristen verstreichen.

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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Jetzt habe ich es zurückgeschickt und das sch*** DHL hat tatsächlich das Paket "verloren" ...trotz Einlieferungsbeleg etc..unauffindbar...na toll...DHL haftet natürlich wenn dann nur bis 500€...bezahlt habe ich noch gar nichts da es ja noch innerhalb der 14tage ist. Hafte ich jetzt für das Notebook oder der Händler???

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spritmonitor.de CDI

 


spritmonitor.de CDI

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450 CDI

Baujahr 2001

 

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Ich würde sagen Du haftest für das Notebook! Je nachdem was es gekostet hast musst du den Rest zu den versicherten 500€ dazubezahlen. :(

Deswegen hätte ich es lieber höher versichert als die 500€, aber nachher ist man immer schlauer :(

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spritmonitor.de SMART CDI CABRIO

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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§357 BGB

(1)...

 

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

...

 

Pech für den Verkäufer...

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smarte diem et noctem...

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spritmonitor.de

 


smarte diem et noctem...

 

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Nachdem ich bei DHL Druck gemacht habe,haben sie es rein zufällig dann doch noch gefunden...komisch komisch...

Das Notebook (IBM) ist jetzt wieder beim Händler und der meinte, das er die Fingerabdrücke und Kratzer wegputzen konnte. Die defekten Pixel seien laut IBM innerhalb der Norm, aber ich könne es gerne auf Eigenkosten reparieren lassen...

Von dieser Aussage war ich schon sehr enttäuscht.

Ich erwarte eigentlich von einem Notebook das weit über 2000? kostet bessere Qualität. Kann ich ja gleich eins von Aldi &Co kaufen, die sind dann auch nicht schlechter. Jedenfalls mache ich jetzt natürlich von meinem Rückgaberecht gebrauch, was sicherlich noch interessant, wird da der Händler bereits meinte: Dies müsse er erst prüfen".... naja bezahlt hab ich ja zum Glück noch nichts....


spritmonitor.de CDI

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450 CDI

Baujahr 2001

 

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jetzt gebe ich mal meinen Senf dazu:

ich besitze auch ein IBM Laptop T41 und habe dieses nicht auf "EBAY" Weg gekauft, sondern bei www.nofost.de. Dort können Studenten die IBM Notebooks etwas billiger einkaufen.

Wenn du ein "neues" Notebook gekauft hast, dann musst du auch ein "neues" bekommen.

Grosse Pixelfehler, und ich denke deines ist schon mehr als normal - geschehen bei falscher Lagerung, da ist er selber dran schuld.

Bei Online Bestellung hast du ein 14 tägiges Rückgaberecht, das würde ich in deinem Fall sofort machen und dann ein Notebook ausserhalb EBAYs kaufen, dann gibts auch keine Probleme mit Gewährleistung Co.

Wenn ich bei EBAY überhaupt was von IBM kaufen würde, dann bei high-end-systems, das ist ein Powerseller und gleichzeitig z.b. das

 

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Gruss aus Hessen

Stefanie

Zu meinen Fotos

Benziner: spritmonitor.de

Du siehst Dinge und fragst "Warum?",

doch ich träume von Dingen und sage "Warum nicht?"

 


Gruss

Stefanie

Mein Smartiermslogo.gifBenziner: spritmonitor.de

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Danke für den Tip es war nicht von ebay.

Es war ein normaler Händler. Der es für Siemens-Mitarbeiter günstiger im Internet offerierte.

 

Gestern bekam ich eine Stellungnahme er schrieb folgendes:

"Das Fernabsatzgesetz gilt nur bei Onlinebestellungen.

Uns liegt aber eine schriftliche Bestellung Ihrerseits mit rechtsgültiger Unterschrift vor."

 

 

Ich habe allerdings ausschließlich per email, bzw. Telefax kommuniziert und im BGB steht dazu folgendes:

"(1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden

 

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste. "

 

 

Ich sehe mich somit auf der Seite die im Recht ist... Wie seht ihr das???

 

 

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spritmonitor.de CDI

 


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Baujahr 2001

 

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So ist es. Hast Du ne Rechtsschutz? Wenn ja, laß Deinen Anwalt nen Brief schreiben...

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smarte diem et noctem...

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spritmonitor.de

 


smarte diem et noctem...

 

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Der Fernabsatzvertrag wird zwischen einem Unternehmer und einen Verbraucher unter auschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen.(so steht es im BGB)

 

Bei Versendung der Kaufsache geht die Gefahr erst mit der Übergabe auf den Verbraucher über.

 

Die Verjährungsfrist für Sachmängel liegt bei 2 Jahren kann bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr reduziert werden.

 

Zeigt sich innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel, muss der Käufer nicht beweisen dass die Sache einen Mangel hatte.(Beweislastumkehr)

 

Der Käufer hat das Recht auf Nacherfüllung und zwar wahlweise:

 

Beseitigung des Mangels(Nachbesserung)

Lieferung einer Mängelfreien Sache (Nachlieferung)

 

Der Käufer muss alle anfallenden Kosten tragen (z.B. Transportkosten)

 

Desweiteren ist folgendes für dich ganz interessant.

 

Sichert der Verkäufer im Kaufvertrag die Übernahme eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Kaufsache,haftet der Verkäufer auch ohne eigenes Verschulden.

 

Und er hat dir ja ein "neues" Gerät zugesichert.

 

also lass dich nicht verarschen und bestehe auf dein Recht

 

Martin

 

P.S.

Es bewährt sich ja mal doch was, was man so als angehender Bürokaufmann lernt. :lol:

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clever.jpgspritmonitor.de

 


In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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Nachdem ja die Firma seit 2 1/2 Wochen das Notebook zurück hat, und mir den Erhalt außerdem bestätigt hat, ich sie auf mein Rückgaberecht hinwies (per email & per Fax) und außerdem um Stellungnahme bat, flattert mir jetzt von dieser Firma eine Mahnung ins Haus...also Firmen gibt es ... *grummel*

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Baujahr 2001

 

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Wenn die Firma in erreichbarer Naehe ist wuerde ich an Deiner Stelle mal vorbeischauen und die Sache direkt vor Ort klaeren.

Rechtsstreitigkeiten dauern ewig und gehen boese auf den Magen!

So manche Stunde denkt man an die evtl. Folgen und an die Gedanken der Gegenseite, die Gerichtskosten und und und..

 

Ansonsten ist es ratsam persoenlich mit dem Chef dieser Firma am Tf abzuklaeren und so die "Kuh vom Eis" zu holen.

 

(ehrlich: Diese Herstellerfirma ist auch nicht mehr was sie mal war... aber so richtig vorstellen kann ich mir Pixelfehler und Fingerabdruecke bei einem Neugeraet nicht.. bestimmt war das Siegel schon mal "kunstgestopft" oder es ist ein Ruecklaeufer..)

 

:cry:

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icon23_smile_ani.gif

Verbrauch des Pulse z.Zt. 5,5Ltr/100km

icon23_smile_ani.gif

www.plaetzchenwolf.de

 

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Schreib doch auch 'ne Mahnung! Und berechne gleich auch Mahngebühren und Zinsen!

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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    • Unter deinen komplizierten Umständen, die Schweizer haben echt Probleme, würde ich an deiner Stelle tatsächlich die Bremsen gut säubern und die Backen von deinem Teilespender einbauen. Das könnte dann ein paar Wochen gutgehen. Risiko ist, daß die anderen Backen schon mal das gleiche Problem hatten und das Ergebnis das gleiche ist. Doof ist außerdem daß es doppelte Arbeit ist. Danach kannst du nach Lieferung des Bremsensets immer noch alles neu machen.   So ganz unschuldig bist du an der Situation aber nicht. Bei 20 Jahre alten Bremsen sind undichte Zylinder sehr verbreitet und relativ einfach zu kontrollieren. Das hast du versäumt und bist fahrlässig ins Messer gelaufen. Gerade unter den strengen Bedingungen in der Schweiz ist es doppelt und dreifach ratsam, alles relevante schon vor dem Besuch beim "TÜV-CH" zu kontrollieren und zu reparieren. Dann wäre auch mehr Zeit für Teilebestellungen usw. gewesen.
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