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dany79

20% Mehrleistung ohne TÜV Eintrag u. Versicherungsmeldung????

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

habe gehört,dass man eine Leistungssteigerung um 20% ohne TÜV Eintrag und Versicherungsmeldung legal durchführen lassen kann? Ist das nur ein Gerücht oder ist da etwas dran? :roll:

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hallo,

 

das ist nur ein gerücht...

bis 20% leistungssteigerung braucht man keine änderungen an bremse oder fahrwerk machen, darüber kann es schon passieren, daß der tüv das fordert. angeben bei der versicherung und beim tüv muß man das tuning immer...

 

-----------------

alles wird gut, holzauto

 

smart-Club Schleswig-Holstein e.V. mein smart verbraucht im moment: spritmonitor.de

 


alles wird gut, holzauto

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soweit ich weiss, ist bis 5% legal. aber wenn du verschiedene bauteile mit einander kombinierst, die jeweils unter 5 bleiben, insg. aber drüber gehen, dann isses auch wieder eintragungsplichtig.

 

 

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Stimmt auch nicht! Jede Veränderung muss eingetragen werden. Allenfalls diese Dinge wie Sportluftfilter, die ja i.d.R. nur im Kopf eine Leistungssteigerung bringen, sind eintragungsfrei, sofern eine ABE beiliegt oder diese nicht mal notwendig ist, a es sich lediglich um einen Filtereinsatz handelt.

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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Am 22.02.2005 um 23:20 Uhr hat Sheriff geschrieben:
Stimmt auch nicht! Jede Veränderung muss eingetragen werden. Allenfalls diese Dinge wie Sportluftfilter, die ja i.d.R. nur im Kopf eine Leistungssteigerung bringen, sind eintragungsfrei, sofern eine ABE beiliegt oder diese nicht mal notwendig ist, a es sich lediglich um einen Filtereinsatz handelt.



Gruß

Mark



 

ich dachte mehr an solche dinge, wie zb nen neuen auspuff. da isses zumindest so, dass es die dinger mit abe gibt, aber eben nur, wenn die resultierende mehrleistung unter 5% liegt.

 

im übrigen bin ich nciht der meinung, das sportluftfilter nix bringen, aber das ist ein anderes thema ;-)

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Wenn du dir einen neuen Auspuff drunter schraubst soll es Angeblich legal bleiben wenn er die Leistung nicht mehr als 5% steigert.

 

Für das neue Auspuffteil brauch man trotzdem ne ABE oder EG-Genehmigung.


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Am 23.02.2005 um 17:08 Uhr hat RPGamer geschrieben:
Wenn du dir einen neuen Auspuff drunter schraubst soll es Angeblich legal bleiben wenn er die Leistung nicht mehr als 5% steigert.



Für das neue Auspuffteil brauch man trotzdem ne ABE oder EG-Genehmigung.



 

ei habsch doch gesacht :)

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Am 23.02.2005 um 18:02 Uhr hat deepblack geschrieben:

ei habsch doch gesacht :)



 

Scheiss mal nicht klug, ich hatte auch schon nix anderes gesagt!

:-D :-D :-D :-D


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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Am 23.02.2005 um 20:50 Uhr hat Sheriff geschrieben:
Quote:


Am 23.02.2005 um 18:02 Uhr hat deepblack geschrieben:


ei habsch doch gesacht :)






 

 

 

Scheiss mal nicht klug, ich hatte auch schon nix anderes gesagt!

 

:-D :-D :-D :-D

 

 


 

jaja, jetzt, wos geklärt ist, kommst du wieder un reklamierst für dich ;-)

nix gibts, isch habs gesacht :-D :-D

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Der Bundesgerichtshof hat neulich ein interessantes Urteil gefällt, das so auch auf nicht TÜV abgenommene Tunings und die damit abgeschlossenen Versicherungsverträge (Tuning-Garant etc.) zutreffen könnte.

 

Im Grundsatz wurde bestätigt, dass wer Defektes kauft, Pech gehabt hat.

 

Der Erwerb eines Radarwarngerätes ist in Deutschland sittenwidrig. Deshalb kann ein Käufer das Gerät bei Mängeln nicht zurückgeben und den Preis einfordern (......)

 

Daraus folgert der BGH, dass schon der Kauf eines Warngeräts letztlich auf ein verbotenes und zudem riskantes Verhalten im Straßenverkehr gerichtet ist und deshalb gegen die "guten Sitten" verstößt. Die rechtliche Konsequenz: Solche Verträge sind nichtig und können nicht rückabgewickelt werden. (.....)

 

M.E. ist der Verkauf eines Tunings für ein strassenzugelassenen Fahrzeug, für dass keine TÜV Zulassung erhältlich ist, ebenfalls sittenwidrig, und die o.a. Grundsätze müssten auch hier für das Tuning und die damit verbundene Garantie gelten.

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cu Leifdancer.gif

 

radio42 - Music for Lounge-Lovers.

 

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