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agilus

Querparken

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Hey smarties,

 

meine mal gehört zu haben, als die Frage bei Einführung des smart auftauchte, dass es im Ermessen der Kommunen liegt, ob sie Querparken erlauben oder nicht.

Eine landes- oder gar bundesweite Regelung gibt es meines Wissens nach nicht...

 

Generell ist Querparken nicht unbedingt nötig aber auf jeden Fall gehört es zum "smart-way-of-life"! :-D


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Herzlich Willkommen im Forum agilus,

 

guck mal das wurde schon oft diskutiert :)

 

Thread 1

 

und Thread nr2

 

Da sollte eigentlich alles drin stehen.

 

Viel Spaß noch.

 

Daniel

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ICQ Nr. 116871864

 

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Vielen Dank!

 

Ich hab`s auch gleich zu Anfang kräftig verbummelt: Wollte eigentlich in den bestehenden thread antworten, tja, so geht`s als Neuling :)


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Quote:
dass es im Ermessen der Kommunen liegt, ob sie Querparken erlauben oder nicht.

 

Seit wann ist die StVo denn sache der Komunen?

 

 

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Naja, wer stellt den die Verwarnungsgelder aus, wenn man falsch parkt?? Genau, die Gemeinde (hab ich am eigenen Leib erfahren) :-D

 

 


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Na und? Du kennst den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative??

 

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Klar kenn ich den Unterschied. Aber es ist nunmal die Exekutive, die Dir das Verwarnungsgeld aufbrummt, also ist das doch das Entscheidende.

Wie ja schon in den anderen Threads stand, gibt es keine eindeutige Regelung aus der StVo sondern es ist orts- und situationsabhängig; also im Endeffekt eine Duldung... das hängt also von der Gemeinde ab!


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Mit dem Querparken hat auch was mit der zuständigen Politesse zu schaffen, besteht keine andere Möglichkeit zum parken liegt es am bemessen der Politesse iwe sie es handhabt, steht aber auc auf der Smart HP ;-)

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Hat jemand von Euch mal nen Knollen wegen Querparken bekommen? Wenn ja schaut doch mal was da steht, bei jedem Verwarnungs bzw. Bußgeld steht der Paragraph gegen den Ihr verstoßen habt.

Bei mir stand damals eben dieser &12 Abs 4b.

 

Wenn Ihr keinen behindert ist da auch nichts mit Ermessensfrage. Es ist nur dieses Behindern das einen Knollen einbringen kann.

 

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Nee, hab z.Glück noch keinen deswegen bekommen, obwohl ich recht oft so parke.

 

Zu §12 Abs 4b hab ich gefunden, dass dieser Absatz aufgehoben wurde:

 

www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

 

Ist das mit dem Knöllchen bei Dir schon länger her? Und was besagte dieser Abs 4b??? überhaupt?


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In dem anderen Threads steht der ganze Blödsinn nochmal. Ist zwei Jahre her und in $12 Abs 4b stand das man in Fahrtrichtung parken muß.

 

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Ok, alles klar, danke!

 

Naja, ich glaub es gibt keine aumfassende Anwort auf das Thema...

 

Aber ich werd`s weiterhin so machen, wenn`s von der Situation her passt

 

Wahrscheinlich denke ich nach dem ersten Knöllchen anders darüber :)


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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Ich führe meine "Befürchtungen" mal kurz aus:   Meine Erfahrungen aus der Vergangenheit bzgl. der aus der EU-Bürokratie kommenden Regelungen ist die, daß diese was "Verschlimmerungen", Gängelungen bis hin zu kleinteiligsten Vorschriften angeht (und natürlich damit verbundene Kosten für den Verbraucher), sofort und angeblich "alternativlos" und natürlich auf Kosten den hiesigen Endverbrauchers umzusetzen sind (Floskel dazu: EU-Recht geht vor / bzw. bricht das hiesige Bundes- bzw- Landesrecht.....). Scheint derzeitige Handlungspraxis der Politik zu sein.   Das führt dann z.B. dazu, daß mir als Endverbraucher bindende Vorschriften gemacht werden, welche Art von Leuchtmitteln ich in meine Fassungen zu setzen habe.....oder wieviel Leistung der Motor meines Trocken-Staubsaugers maximal haben darf.....oder daß ich als (zumindest körperlich z.Zt.) nicht-eingeränkter Mensch Schwierigkeiten habe, Schraubverschlüsse von Getränkeflaschen abzuschrauben, da diese ja unbedingt da dranbleiben müssen.....kein "Problem" scheint geringfügig/kleinteilig genug, als daß sich 1000de Bürokraten der EU nicht darum zu unser aller "Wohle" kümmern würden.   Wenn es denn mal um eventuelle Vorteile gehen könnte...... (z.B. EU-weite TÜV-Prüfungen, EU-weiter Strom- und anderer Energie-Einkauf, EU-weite Möglichkeiten, Führerscheine und andere Berechtigungen /z.B. Bootsführerscheine, Angelscheine, Waffenscheine u.v.a.m. zu machen), dann geht das plötzlich alles nicht, weil lokale Gesetze doch irgendwie vorgehen.....(muß man (ich) das verstehen ?)   Und die Auswirkungen auf die hiesigen "Fahrerlaubnisse", insbesondere bei lebensälteren Menschen ? Die anderen Forenteilnehmer haben das Prozedere hinsichtlich der Berechtigungen für schwere LKW schon aufgeführt. Ich befürchte, daß solche Systeme auf die Fahrerlaubnisse für normale Pkw und Kräder über kurz oder lang "mit Druck aus der EU" übertragen werden könnten. Und zwar als "Bringeschuld" des Bürgers: Wenn er die kleinteiligen und kurzfristigen Prüfungsnachweise (z.B. Gesundheit, Reaktionsvermögern, aktuelle Kenntnisse des Verkehrsrechts u.v.a.m.) auf seine Kosten nicht bringt...dann erlischt die Fahrerlaubnis AUTOMATSCH !!!!!   Der Grundstein (ist zumindest für mich erkennbar) mit der aktuellen bindenden Umtauschpflicht der Papierführerscheine auf Karte (natürlich auf Kosten des Fahrerlaubnisinhabers...) schon gelegt. Die Karte ist nur 15 Jahre gültig (von der Dauer her, aber DAS ließe sich problemlos auch auf das Recht selbst erweitern.....).   Ich befürchte deshalb SCHLIMMES !!!   mit freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig  
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