In großen Zügen korrekt, in Feinheiten falsch.
Doppelversicherung ist mir auch schon passiert:
Reiterin in mein Auto. Reiterin ist Privathaftpflichtversichert, Pferd ist vom Halter (Landwirt) versichert.
Was hat mein Anwalt draus gemacht: Den Verursacher DIREKT verklagt, in diesem Fall den Halter vom Pferd.
Direkt namentlich den Landwirt, nachdem seine Versicherung die Regulierung verweigerte.
Den Prozess haben wir gewonnen.
In obigem Fall hätte der Geschädigte genau so verfahren sollen und den Prüfer verklagen sollen - nicht dessen Versicherung.
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