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pat

Unterlassungs- und Übertragungserklärung

Empfohlene Beiträge

Hi smarties,

 

ich hab hier eine Unterlassungs- und Übertragungserklärung bezüglich einer Internet-Adresse vor mir liegen.

 

Kennt sich jemand (sehr) sehr gut mit dem Internet-Recht aus?

 

Grüße

pat


der pat

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ein paar genauere Infos würden vielleicht weiterhelfen....

 

Da das "Internetrecht" aus naheliegenden Gründen noch ein sehr junges ist, ist die Rechtssprechung da oft alles andere als eindeutig.

 

Grüße,

NIEHELTZ >>> formerly known als nbruech

Zwei Fast Vier You!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Nieheltz am 08.04.2005 um 21:18 Uhr ]


NIEHELTZ >>> formerly known als nbruech

Zwei Fast Vier You!

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Aber doch nicht wegen deiner Seite:

 

http://www.smart.bogoczek.de/

 

wenn ja - sollte smart sich mal lieber um die qualitätssicherung kümmern, als um sowas. :-x

 

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smarte Grüße,

 

Steffen

 

flying-bbb9.jpg

 

Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung.

Wilhelm Busch (1832 - 1908 ), deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller

 

 


smarte Grüße,

 

Steffen

 

flying-bbb9.jpg

 

Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung.

Wilhelm Busch (1832 - 1908 ), deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller

 

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Also wenn es wegen der Seite wäre würde es mich wundern, da als ich das Logo nutzen wollte man mich nur freundlich drauf hingewiesen hat das ich das nicht darf.

 

Aber Unterlassungsklage :o Das ist schon heftig.

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clever.jpgspritmonitor.de

 


In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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Nein, nein... nicht smart. Die haben glaub ich im Moment andere Probleme :roll:

 

Es geht um eine Jugendorganisation.

Ich war bisher der Inhaber der Domain und der neue Vorstand hatte Zugriff auf FTP-Zugang und eMail-Adressen - also auf die Konfiguration. Und jetzt wollen Sie sich die Domain ganz holen - wenn ich nicht zustimme, sind 250.000 eur fällig.


der pat

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Klingt zunächst mal merkwürdig!

 

Bei Jugendorganisationen geht es ja wohl kaum um Markenrechte oder ähnliches. Wenn du also Inhaber bist, und letztlich allenfalls der Organisation die Domain zur Verfügung gestellt hast, sehe ich kein Anrecht dieser auf diese Domain.

 

Das wäre ja so ähnlich, als wenn ich ein Auto miete, und dann nach einiger Zeit die Umschreibung fordere, da ich ja auch Schlüssel und Fahrzeugschein habe.

 

Hast du einen Rechtsschutz?

Selbst wenn nicht: Ein Beratungsgespräch bei einem Profi in Sachen Internetrecht wäre es mir wohl wert.

 

Gruß

Mark


"Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht."

(Francois Duc de La Rochefoucauld)

 

"Denken sie auch oder schlurfen sie nur sinnlos ueber die Erde?" (Kafka)

 

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Das hier gehört wohl weniger in den Bereich Online-/Internetrecht. Hier geht es wohl eher um die Herausgabe von ideellen Rechten an dem Domainnamen. Vergleichbar wäre hier ein geleastes Auto, bei dem Du im Kfz-Brief - aus welchen Gründen auch immer - als Halter eingetragen bist, bspw. weil der (nicht rechtsfähige?) Verein mangels Rechtsfähigkeit, nicht Halter sein kann.

 

Ich habe es so verstanden, dass Du die Domain (bisweilen) nicht herausgeben möchstest. Sonst hätte die Gegenseite wohl kaum eine Vertragsstrafe erwähnt.

 

Es kommt darauf an, wie die Registrierung der Domain zustande kam. Hast Du die Domain als Vorstand nur im Auftrag bzw. im Namen des Jugendorganisiation (Verein?) angemeldet, so bist Du nach Beendigung Deines Vorstandsamtes zur Herausgabe verpflichtet! Es ist also zu klären: Hast Du bei der Registrierung in Deinem Namen oder als Vorstand, und somit als Verein, gehandelt.

Die Herausgabe kann mit gerichtlicher Hilfe zivilrechtlich erzwungen werden. Ob eine Strafandrohung in Höhe von 250.000 Euro adäquat oder völlig überzogen und damit unwirksam, hängt vom Wert der Domain ab.

 

Wer steht denn im "whois" (www.checkdomain.com) als Domaininhaber und wer als Admin-C? Ich gehe davon aus, dass Du das bist. Warum sonst sollte die Rede von einer Übertragungserklärung sein? Oder fordert ein Dritter nun die Herausgabe/Übertragung, weil er meint, die besseren Rechte an dem Namen zu haben?

 

Hast Du die Domain hingegen vollständig auf Deinen Namen eingetragen und sie dem Verein lediglich zur Verfügung gestellt oder zur Nutzung überlassen, dann kann Dich der Verein mal kreuzweise. Es stellt sich die klare Frage: Kannst Du nachweisen, dass die Domain Dir gehört und Du nicht im Auftrag gehandelt hast? Oder kann die Gegenseite das Gegenteil belegen (Protokoll, Zeugnisse etc.)? Der erste Anschein spricht m.E. dann dafür, dass Du im Auftrag gehandelt hast, wenn der Domainname einen individuellen und engen Bezug zu genau dieser Jugendorganisation aufweist. Ohne genauere Prüfung wirst Du hier aus der Ferne keine erschöpfende Auskunft erhalten können.

 

Andersrum:

Wenn Du dort eh nicht mehr im Vorstand tätig bist, was willst Du denn dann noch mit dieser Domain? Oder willst Du nur provozieren oder auf Dein (vermeintliches) Recht pochen? Dann rate ich Dir, wähle dazu besser einen anderen Weg. Das Prozesskosten-Risiko ist allemal hoch. Und schließlich gilt "Vor Gericht und auf hoher See befinden wir uns alle in Gottes Hand!" ;-)

 

PS. Falls Du übertragen willst, schreib' halt nochmals etwas dazu. Dabei gibt es i.d.R. mehrere Schritte zu tun, je nachdem, ob auch noch ein Providerumzug stattfinden soll. (Abtrittserklärung; Erklärung zur Änderung des Nutzungsrechtes; Antrag auf Domainumzug; Antrag auf Änderung-Domaininhaber und Admin-C)

 

Anm. zum Rechtsberatungsgesetz: Diese Auskunft ist rein privater Natur, erfolgt ohne Berechnung und unverbindlich!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 10.04.2005 um 01:26 Uhr ]


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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nimm dir am besten GLEICH einen ANWALt der sich mit so etwas auskennt. so etwas muss man gleich an der wurzel packen.

 

 


11688103cw.gif

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Yo, Pitbull, dann sag ihm auch gleich was der Anwalt aufruft, mal abgesehen von dem rel. niedrigen Erstberatungshonorar, was aber nichts bringt, wenn die Gegenseite weiter beharrt. Sollte die Domain auch nur einigermaßen an Wert besitzen, dann wird das richtig (!!!) teuer. Dazu kommt das Risiko der Kosten der Gegenseite. Und 'ne Garantie oder 'ne verbindliche Auskunft gibt der Anwalt auch nicht! Hinzu kommt, dass Gerichte dazu neigen, Vergleiche vorzuschlagen, weil häufiger jeder irgendwo ein wenig Recht hat oder etwas nicht ausreichend beweisen kann etc.

 

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Internetrecht: Freiherr Günther von Gravenreuth, München.

 

DER Anwalt wenn es um Markenrecht, Internet- und Domainkrempel geht. Der Briefkopf von dem guten Mann bewirkt öfters schon das manche Sachen einfach eingestellt werden. 8-)

 

(Hallo Tanja)

 

-----------------

Kralle - The strange lion with black paws

 

c44logo_klein.jpg

ForFour 1.5 cdi passion:

 

Verbrauch: 3.6 - 7.0L / 100 km .. YEAH BABY, YEAH !

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Kralle am 10.04.2005 um 13:17 Uhr ]

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Quote:


ich hab hier eine Unterlassungs- und Übertragungserklärung bezüglich einer Internet-Adresse vor mir liegen.

 

Sei bloß vorsichtig, damit dir dein EIGENER Anwalt nicht mit den Kosten das Fell über die Ohren zieht. Denn der kann dich auch ganz schön belasten mit seiner Rechnung, die sich am Streitwert von 250.000 Euro orientiert.

 

Ich empfehle Dir, kostengünstig rat einzuholen über www.frag-einen-anwalt.de

 

Dort kannst du mit einem niedrigen Festbetrag erstmal dein Problem schildern und bekommst schnell Antwort darauf.

 

Danach würde ich (je nach Empfehlung aus dem Forum dort) einen Anwalt vor Ort aufsuchen, aber **VORHER** schriftlich einen Festpreis für das Beratungsgespräch vereinbaren.

 

 

-----------------

 

spritmonitor.de

 

 


spritmonitor.de

 

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Quote:

Internetrecht: Freiherr Günther von Gravenreuth, München.

DER Anwalt wenn es um Markenrecht, Internet- und Domainkrempel geht. Der Briefkopf von dem guten Mann bewirkt öfters schon das manche Sachen einfach eingestellt werden.

(Hallo Tanja)

 

Ihm würde ich nie im Leben einen Fall anvertrauen, da ich damals auch einen dieser Tanja-Briefe bekam und derartigen Anwälten, die so meinen arbeiten zu müssen, keinerlei Vertrauen gegenüber bringe. :-x

 


spritmonitor.de

 

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Der OP sollte ruhiger agieren und Fuenfe gerade sein lassen:

Lass`die URL ziehen, schnapp` Dir ne' andere Idee und gut is..

(Das ist besser fuer die Nerven und den Portemonaie- bedenke welchen Zeitaufwand das mit sich bringt; Die Anwaltsbriefe und Gerichtstermine, die ggf. sogar noch am Ort des Klaegers erfuellt werden muessen!)

Gehe den Weg des geringsten Widerstandes...

 

:roll:

-----------------

die Bienen schwaermen- genau wie wir!

Verbrauch z.Zt. 5,5ltr/100km

- - - - Einfach nur Fun haben - - - -

http://baseportal.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/GBernatzky/whoiswho&cmd=add&range=0,20

 

 

 

 

 

 

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ja ja, "la_kritz"

 

die liebe TANJA... sie hatte ja keine ahnung wie alles so funktioniert. hast du es ihr auch erklärt??? :) auf dem bild sah sie nicht mal schlecht aus...


11688103cw.gif

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Nur zu! Jeder ist seines Glückes Schmied. Erstberatung 190,00 Euro plus Auslagenpauschale (max.) 20,00 Euro plus MwSt. Summa: 243,60 Euro

 

Und was hast Du dann? Nix! Also geht das Verfahren weiter! Und dann gibt es keine Begrenzung wie beim Erstberatungshonorar. Sollte die in Rede stehende Domain obendrein einen gewerblichen Hintergrund haben, so greift noch nicht einmal die Begrenzung des Erstberatungshonorars.

 

Übrigens: Wieso eigentlich Unterlassungserklärung? Was sollst Du denn unterlassen? Das hast Du noch gar nicht kundgetan.

 

Anwalt: hier Hat recht brauchbare Aufsätze verfasst und ich habe deswegen auch schon persönlichen Kontakt. Er schreibt auch etwas Interessantes über den zwischenzeitlich Überhand nehmenden Missbrauch von Abmahnungen: klick

 

Hier noch zwei weitere Links zur "Selbstfindung":

Link 1 Link 2


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