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Kugler

Unfall und seine rechtlichen Folgen

Empfohlene Beiträge

mit einer vernünftigen schilderung wird man sicher einen 170 Abs. 2 rausholen = Verfahrenseinstellung mangels fehlenden Verdachtes, da die Einleitung durch die Polizei gerade mal einen Anfangsverdacht darstellt - mehr nicht ! das dürfte bei diesem SV kein Problem sein.

 

 


Übernachten in Hamburg www.krohn-pension.de

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However, bleibt jedenfalls zu hoffen, dass nicht schon zu viel "gesagt" wurde...

 

 


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In Ergänzung hier noch der Leitsatz eines Urteils zum Topic:

 

Klicksdu hier

 

Ich habe den vollständigen Wortlaut nicht gelesen, möglicherweise gilt diese hier zitierte Bagatellgrenze jedoch nur bei Schäden am sog. ruhenden Verkehr.

 


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Es gibt Neuigkeiten

 

Und zwar vom Amtsgericht.

 

Hier der Auszug

 

"wird der Antrag der Staatsanwaltschaft vom 10.05.2005 auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zurückgewiesen.

 

Gründe:

 

Der Antrag ist unbegründet.

 

Es sind keine dringenden Gründe für die Annahme Vorhanden, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird (§§111a StPO,69 StGB).

 

Nach der unwiderlegten Einlassung der Beschuldigten traf sie den Unfallgegner XXXXX am Unfallort nicht mehr an.Dieser sagte selber aus, er sei weiter auf die Mühlenstraße gefahren und habe dort gewartet.Wo genau er gestanden hat und ob die Beschuldigte Ihn dort gesehen hat gibt er nicht an.Aus unwiderlegter Sicht der Beschuldigten sah es daher so aus, als habe ihr Unfallgegner Unfallflucht begangen.Die Polizei war auch so schnell nach dem Unfall an Ihrer Halteranschrift, dass sie einer beabsichtigten nachträglichen Unfallmeldung durch die Beschuldigte zuvorgekommen ist.

 

Düsseldorf 13.05.05"

 

Aber wenn ich das richtig sehe läuft das Verfahren ja dann immer noch.Es heißt ja auf Deutsch nur das Sie wieder Auto fahren darf oder irre ich mich da :-?

 

Martin

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clever.jpgspritmonitor.de

 


In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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@Kugler:

 

ich bin zwar kein Jurist, aber ich "interpretiere" es wie folgt:

 

1. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Antrag gestellt, dass die Fahrerlaubnis Deiner Frau vorläufig entzogen wird.

 

2. Das Gericht stimmt dem Antrag der Staatanwaltschaft nicht zu. Somit ist zunächst weiterhin die Fahrerlaubnis Deiner Frau gültig.

 

3. Nun wird wohl Euer Anwalt sich darum bemühen, dass Verfahren gegen Deine Frau einzustellen, da der Tathergang "unbegründet" ist und das Gericht wohl eher einer Unfallflucht des Gegners sieht.

 

4. Wenn der Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen Deine Frau eingereicht wurde, dann wird wohl das Gericht diesen Antrag zustimmen und das Verfahren einstellen.

 

Akte geschlossen.

 

Anders kann ich eigentlich die eindeutige Aussage des Gerichts nicht interpretieren. Aber hierzu denke ich dass genug Juristen unter den smart-Fahrern sind, die diesen Sachverhalt besser erklären können.

 

Auf jeden Fall habt Ihr schon mal den ersten positiven Schritt auf Euer Seite. ;-)

 

Viele Grüße,

funny_flagie


Adda,

Martin

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ich vermute mal ja...aber einfach mal nachfragen beim gericht bzw staatsanwaltschaft. wenn ja, sollte der führerschein ja zugestellt werden!

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smartlogo_80ps_250.jpg

 


 

 

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Für mich bedeutet es:

Die Fahrerflucht ist vom Tisch und wird nicht weiter verfolgt. Weiter steht da: Sie hätte die Selbstanzeige nicht durchführen können, weil die Polizei durch das unverzügliche Anfahren der Halteranschrift ihr die Zeit dazu nicht eingeräumt hat.

Insofern: Gratulation!

Jetzt gehts nur noch um die Streitfrage: "wer hat Schuld" und das regeln die Versicherungen.

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Die Frage ist jetzt ob der Unfallgegner sich nun zum Vorwurf der Unfallflucht äußern muss und ob er evtl. die (gerechte) Strafe dafür bekommt.

 

 


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Fahrerflucht ist eine Strafttat und muß vom Staatsanwalt verfolgt werden. Der scheint aber betriebslind zu sein....

Daumendrück

Thilo


Smart-Fahren wird unter das Betäubungsmittelgesetz gestellt: es macht süchtig!

Viele Grüße und schönes Wetter zum Offenfahren!

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Krasse Sache....

 

hab aber was eher nebensächliches, hätte falls benötigt genau das Panel, also linkes Cabriopanel in schwarz. Falls Intresse besteht kann ich dieses für sagen wir 35€ + Versand abtreten. Bei Intresse einfach melden.

 

 

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Mfg Johannes

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sig1.jpg

 


Mfg Johannes

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Ich lese es so:

Der Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wird abgelehnt. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus, sofern die Staatsanwaltschaft nun darauf hin nicht einstellt. Denn das Gericht hat in seiner Begründung ein Stück der Hauptsache schon vorweggenommen. Und der Gegner kann seine Version in einem evt. Hauptsacheverfahren belegen, er hat Eure Schilderung (oder konnte es nicht?) bisweilen ja nicht widerlegt.

 

Es heißt auch nicht, dass M. (Kugler) nun vollends frei von (bußgeldrechtlicher) Schuld bleibt. Es heißt nur, die Fahrerlaubnis wird (zunächst) nicht entzogen. Kommt jetzt auf den Unfallgegner an, auf die Staatsanwaltschaft und die Beweisführung im Hauptsacheverfahren, wenn es denn ein solches geben wird. Wie gesagt, ich gehe davon aus, die Staatsanwaltschaft wird die Ermittlungen gegen M. einstellen, die haben andere Sachen zu tun.

 

Alles in allem aber schon mal recht gute Aussichten, auch für den zivilrechtlichen Ausgang.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 27.05.2005 um 15:02 Uhr ]


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
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So und das Spiel geht weiter.

 

Habe einen Anruf angenommen der für meine Frau war. (welche ja nicht mehr bei mir wohnt)

 

War der Anwalt.Die ganze Sache wurde an das zuständige Landgericht weiter geleitet.

 

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Richters Einspruch eingelegt und erwartet jetzt eine Stellungnahme von ihr bis zum 11.Juli.

Naja mal sehen wie es weiter geht.

 

Martin

-----------------

aufgrund der Lebensumstände gibt es nur noch Sprüche des Lebens.Nach denen es sich am besten lebt.

------------------------------------------------------------

Handeln ist leicht, Denken schwer. Nach dem Gedachten handeln ist unbequem.

 

Wer den Wind säht, wird den Sturm ernten

 

Es gibt Spielregeln, und es gibt Leute, die sich an die Spielregeln halten.

Letztere nennt man Verlierer.

 


In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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Und nächste Runde neues Glück- jetzt wieder dabei sein.

 

Heute kam Post von der Staatsanwaltschaft und Melanie darf ihren Führerschein vorläufig abgeben. :-x

Fakt ist es ist egal ob sie dem anderem reingefahren ist oder nicht.sie hätte warten müssen,ihr Handy benutzen müssen, die Seitenstraßen kontrolieren müssen ob der Typ da steht und ähnliches.

 

Da sie es nicht getan hat wird sie als nicht tauglich zum führen von KFZ eingestuft und ihr wird Vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen was gleichzeitig auch als Beschlagnahme gilt.

 

Damit hat die Staatsanwaltschaft das erste Urteil des AG Düsseldorf aufgehoben.

 

Fakt ist Melanie ist dem Typen angeblich ins Auto gefahren, das will eine unabhängige Zeugin die ihrer eigenen Aussage nach um der Ecke stand gesehen haben und deckt sich somit mit den Aussagen des Unfallgegners.

Desweiteren sei Melanie auf einmal als erstes vom Tatort geflüchtet und nicht der Typ.

 

Naja ich habe meine Ex heute erstmal zum Anwalt geschickt die soll das da klären.Der Anwalt war ja bisher immer der Meinung für sie geht es gut aus.

 

Naja mal sehen wie es weiter geht.

 

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Nicht mehr ist schwarz als die Farbe der Dunkelheit. Ist es Schuld des Dunklen, dass sich das Böse von Zeit zu Zeit unter seinem schützenden Mantel verkriecht? Versteckt es sich nicht ebenso im gleisenden Licht, das die Menschen blendet und so über seinen wahren Charakter täuscht?

Schwarz aber ist die Farbe der Geborgenheit. Schwarz ist die Erde, in der das Samenkorn wächst.Dunkel ist es im Mutterleib, der das Ungeborene schützt. Alles Gute wächst im Dunklen, bevor es stark genug ist, an`s Licht zu treten.

 


In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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