blakmotion Geschrieben am 6. Mai 2005 wer hat schon mal ein tiket wegen querparkens bekommen und kann mir dieses mailen oder faxsen??? mein fahler und ich haben da ne wette offennn könnte mir 1 std. tuarek fahren bringen thx jungs und mädels bevors noch mehr stress gibt jungs mädels ich habs nicht mit dem schreiben aber meine ex sagte immer meine süße nase gleicht das aus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
zimbo Geschrieben am 6. Mai 2005 vorab...wie wärs mal mit ner grammatik wette! :lol: :lol: :lol: 8-) 8-) ----------------- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Arnd Geschrieben am 6. Mai 2005 Ich denke mal das Querparken nicht erlaubt ist da man beim Wechfahren nicht sehen kann ob jemand kommt. Wenn Du richtig stehst haste den Spiegel um nach hinten zu schauen ob was kommt. Könnte auch der Grund sein das entgegen der Fahrbahn parken auch nicht gestattet ist. GrußArnd PS: hatte noch keins da nicht querparker :) -----------------Ich hab meinen Smart lieb :) Smart Passion CoupeBj. 1999Black Jack50000 auf dem Tacho und es werden immer mehr. [ Diese Nachricht wurde editiert von Arnd am 06.05.2005 um 11:57 Uhr ] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smurf Geschrieben am 6. Mai 2005 meines wissens ist das querparken seit april 2004 erlaubt, wenn man damit niemand anderen gefährdet oder behindert. sprich: man darf weder auf die fahrbahn noch auf den bürgersteig überstehn und auch anderen platz zum ausparken etc. lassen. ;-) -----------------mfg erik :-D smart & pure+ mit 40kw, sony cd-radio, klima, glasdach etc. Viele Grüße Smart & Pure+ mit 40kw, Sony CD-Radio, Klima, Glasdach etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
blakmotion Geschrieben am 7. Mai 2005 hat keiner eins leute helft mir doch geht um 19 euro bevors noch mehr stress gibt jungs mädels ich habs nicht mit dem schreiben aber meine ex sagte immer meine süße nase gleicht das aus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Udo_B Geschrieben am 7. Mai 2005 Wie wär's denn, wenn du für die 19 Euro mal selber was tust und die Suchfunktion bemühst..... :roll: hoffigrgetunter smartie(368 Beiträge)registriert seit: 15.7.2002Kennzeichen: B-C **** erstellt am 29.08.2002 13:47 Profil Zitieren Ignorieren --------------------------------------------------------------------------------...also ich vor ein paar Wochen quer geparkt. Auf einem Seitenstreifen der wirklich (nachgemessen) 2,85m breit war. Knolle bekommen weil nicht in Fahrtrichtung, aber ohne Verkehrsbehinderung. €10,- sollt es kosten. Einspruch, da ja keine Gefährdung, Streifen breit genug und Auslastung des Verkehrsruheraums. Einspruch stattgegeben, aber mit der Begründung es besteht für Querparken keine rechtliche Regelung also trotzdem irgendwie Verkehrsverstoß. So kann die Staatskasse die Kosten für die Verfahrenseinstellung nicht übernehmen und ich müsse die Kosten tragen. Macht € 18,76. Danke an die Herren und Damen von der Verkehrsüberwachung, ihr habt also wenigstens Verständniss gehabt und die Situation verstanden. Hab's heute bezahlt... Wieder Einspruch erheben ist Quatsch, sagt mein Anwalt. Wegen der Verhältnissmäßigkeit der Kosten... Grüße in star-blue. Andreas ...der ein bißchen sauer ist! ############################################### purplegetunter smartie(263 Beiträge)registriert seit: 30.7.2001Kennzeichen: DO-AO 1404 erstellt am 30.08.2002 19:01 eMail Profil Zitieren Ignorieren --------------------------------------------------------------------------------Wißt ihr was?! Die Stadt und auch die Bullen machen´s so wie´s ihnen grad in den Kram passt! So habe ich vor kurzem auch ein Knöllchen fürs Querparken bekommen an einer Stelle wo ich seit mehr als 2 Jahren quer parke. Als ich das nächste mal die Politesse gesehen habe, habe ich sie drauf angesprochen warum ich aufeinmal ein Knöllchen bekomme und vorher 2 Jahre lang nicht. Sie fragte wann das gewesen sei und meinte dann da habe sie Urlaub gehabt, denn SIE würde NIE dafür ein Knöllchen verteilen, weil sie selber Smart fährt... Ein anderes mal habe ich auch die Polizei gefragt, die ein paar Meter von meiner Parklücke entfernt täglich steht um ein Objekt zu bewachen und mich auch schon seit Ewigkeiten dort parken sehen, und die meinten nur, dass das wohl auch viel von der Tagesform der jeweiligen Kontrollperson abhängt... soviel dazu... Die machen´s je nach Laune mit dem Ticket... *kopfschüttel* Eine Klage hat kaum Aussicht aus Erfolg! ----------------- Smarte Grüße Andrea smart & passion CDI! entweder fährt man smart aus leidenschaft oder garnicht! ach ja, kleiner Nachtrag: fürs platzsparende Querparken bekommt man ein Ticket, aber jeder Parkarsch (t´schuldigt den Ausdruck!) der mit seinem VW-Combi gleich 2 Parklücken auf einmal in Beschlag nimmt, kommt ungeschoren davon?? *heftigkopfschüttel*[ Diese Nachricht wurde editiert von purple am 30.08.2002 um 19:05 Uhr ] ############################################# petshopboySenior-smartie(175 Beiträge)registriert seit: 14.4.2002Kennzeichen: mq-rs 341 erstellt am 13.01.2003 09:59 Profil www Zitieren Ignorieren --------------------------------------------------------------------------------so. mein bussgeldverfahren wurde nach meinem widerspruch eingestellt. verletzte vorschriften: - § 12 abs. 3 stvo - § 49 stvo - § 24 stvg - 52 bkat aktenzeichen: 2002-r-12884 verwaltungsgemeinschaft merseburg / ordnungsamt mein schreiben bestand eigentlich nur aus einer zusammenfassung eurer beiträge hier. danke, so hab ich mir 15eur erspart ;-) -----------------someday i'll find peer and reset his connection punish your machine [ Diese Nachricht wurde editiert von Udo_B am 07.05.2005 um 10:40 Uhr ] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
SMARTFRED Geschrieben am 7. Mai 2005 Das hier steht auf der Smart Page zum Querparken. Querparken: Der smart fortwo kann quer zur Fahrtrichtung geparkt werden, wenn man einige Regeln und Anforderungen beachtet. Die Zulässigkeit des Querparkens richtet sich nach den "besonderen Umständen des einzelnen Falles". Zu beachten sind dabei drei Aspekte: 1. Man darf den fliessenden Verkehr nicht behindern. Dazu ein Beispiel: Behindert ein längsparkender LKW mit einer Breite von ca. 2,5 Metern bereits den fliessenden Verkehr, so ist auch Querparken mit einem 2,5 Meter langen smart fortwo nicht erlaubt. D.h. man muss sich nach den örtlichen Verhältnissen richten. 2. Der fliessende Verkehr darf auch nicht gefährdet werden. D.h. man muss vorausschauend und vorsichtig ein- bzw. ausparken, ähnlich dem Fahrverhalten bei Ein- bzw. Ausfahrten. 3. Der vorhandene Parkraum muss knapp sein, d.h. wenn genügend Parkraum in Längsrichtung vorhanden ist, darf man nicht Querparken. Wichtig ist immer die Beachtung der örtlichen Gegebenheiten. Diese Angaben gelten nur für Deutschland. Die smart gmbh übernimmt keinerlei Verantwortung für eventuelle Verwarnungen in Deutschland oder anderen Ländern. Stand: April 2004 - Änderungen vorbehalten. -----------------GrussSMARTFRED Gruss SMARTFRED passion cdi cabrio Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen