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Ray1978

Querparken die Rechtslage

Empfohlene Beiträge

Ich weiß, ein schon oft behandeltes Thema. Es gab mal in einem Thread ein wunderschönes PDF wo alle Gesetze und Paragraphen zusammen getragen waren um sich diese hinter die Windschutzscheibe zu legen, leider ist dieser Link zu dem PDF nicht mehr korrekt! Hat das evtl. jemand auf seinem PC gespeichert? Wenn ja bitte melden und mir rüber schicken.

 

Danke

Ray1978@vodafone.de

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würde mich auch stark interessieren! Kannst Du es mir dann weiterschicken?

che@q-19.de

 

Danke im Vorraus


Mfg smARTrusher

 

__

Wir holen den Teufel, ihr die Sanitäter ^^

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hier mal etwas...

hab ich mal auf meine seite gelegt.

Bitte kurze Mitteilungs wenn ihrs habt.

Traffic sparen...

 

 

Strassenverkehrsordnung

 

gruss truemmer

 

Diese Nachricht wurde editiert, weil noch was fehlte..........

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Truemmergesicht am 18.05.2005 um 03:19 Uhr ]


Diskutiere niemals mit jemandem, der 3 Liter Vorsprung hat!!!

 

XING

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habs :)

Herzlichen Dank


Mfg smARTrusher

 

__

Wir holen den Teufel, ihr die Sanitäter ^^

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Habs mal entfernt....

 

Mir reichen erst mal 500MB Traffic...

 

Wers noch braucht kurze Mail...

 

Gruss Truemmer


Diskutiere niemals mit jemandem, der 3 Liter Vorsprung hat!!!

 

XING

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oh nein.. hab nun n ticket fürs querparken erhalten... 40€ (!) ..da fehlen mir die worte.... werde jetzt einen widerspruch einlegen. vielleicht hab ihr ja brauchbare materialien? dann bitte an ralf.hajduATweb.de

 

1000dank...

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Falls es jemand noch hat, bitte kurz per Mail an mich.... Danke :)

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~~~~~Die Rennschnecke~~~~~

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~~~~~Die Rennschnecke~~~~~

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Keiner weiß sicher, ob die StVO das erlaubt.

 

Bisher wird die Straßenverkehrsordnung in diesem Punkt sehr unterschiedlich ausgelegt, denn im § 12 StVO (Halten und Parken) ist diese Situation nicht geregelt. Obwohl es Kleinstfahrzeuge schon seit langem gibt — man denke nur an die BMW Isetta oder die früheren Winzlinge von FIAT.

 

Es empfiehlt sich, die Argumentation der Pro- und Contra-Querparker genauer unter die Lupe zu nehmen. Dabei geht es immer um die Situation, dass keine besonderen Parkmarkierungen vorhanden sind, die das Schrägparken erlauben oder vorschreiben.

Argumentation gegen das Querparken laut StVO:

 

Aus § 2 StVO ergibt sich ein Rechtsfahrgebot, demnach ist auch (»in Fahrtrichtung«!) rechts zu parken, und daraus folgt, dass weder quer noch entgegen der Fahrtrichtung geparkt werden darf. Ein einzelnes Fahrzeug in einer freien Straße dürfte zum Parken schließlich auch nicht quer aufgestellt werden.

 

Ein Verfechter dieser Argumentation ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren.

 

Argumentation für das Querparken laut StVO:

 

Laut § 12 StVO ist »platzsparend zu parken«. Durch die Veränderungen im Parkraum entstehen auch relativ kurze Lücken, die man nur dann Platz sparend ausnutzen kann, wenn man sich quer aufstellt. Da der Smart mit 2,5 m nicht länger ist als die in der StVO erlaubte Fahrzeugbreite, ergibt sich keine unnötige Behinderung oder Gefährdung. Es wäre sogar Verschwendung von Parkraum, sich in eine große Lücke zu stellen, wenn eine kleinere schon reicht.

 

Ein Verfechter dieser Argumentation ist der Autor dieses Artikels ;-)

 

Zusätzliche Fundstelle: StVÜb von 1968

 

Offenbar versuchte man bisher, nur die StVO zu interpretieren. Es gibt jedoch eine eindeutige Passage im Übereinkommen für den Straßenverkehr (das ist eine Art völkerrechtliche Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 1968, der sich sehr viele Länder dieser Welt, unter anderem auch Deutschland, angeschlossen haben; erstaunlich, was es so alles gibt!). Dort steht in Kapitel 2, Artikel 23:

 

»Haltende oder parkende Fahrzeuge müssen, außer wo die örtlichen Verhältnisse etwas anderes erlauben, parallel zum Fahrbahnrand aufgestellt werden.«

 

Es muss aber erwähnt werden, dass die Vorschriften des StVÜb nicht automatisch verbindliches Recht in jedem Mitgliedsland darstellen, sondern sie bilden den Ausgangspunkt für die Erstellung nationaler Vorschriften, quasi ein Leitmotiv. Solange die StVO keine klare Aussage trifft, sollte man sich jedoch — bis zu einer eindeutigen Regelung in Deutschland — an diesem Text orientieren. Also besser nicht quer parken.

 

Die Chance, sich ein Knöllchen einzufangen, dürfte sonst sehr hoch sein.


Diskutiere niemals mit jemandem, der 3 Liter Vorsprung hat!!!

 

XING

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Guten Tag werte Forengemeinde,

 

in der StVZO ist es ja deutlichst geregelt. Querparken am Fahrbahnrand!!! ist verboten. Ebenso das Parken entgegen der Fahrtrichtung. In Parkbuchten ist das Fzg. so einzustellen, wie es üblicherweise!! zu geschehen hat - also so wie normale Fzge. ausch stehen. Verschiedentlich wird das Querparken von smarts allerdings entweder aus Unwissenheit der Behördenvertreter wegen oder aus laisser faire geduldet.

 

Es grüßt Das Licht

 

 


Die Mitte der Nacht ist der Anfang des Tages;

Die Mitte der Not ist der Anfang des Lichts

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...also in Hannover habe ich deshalb mal ein Knöllchen gekriegt. In Hildesheim sagte mit die Politesse, daß ich das eigentlich nicht darf, aber da ich auf einem extra Parkstreifen am Straßenrand stand und mein Ticket gelöst hatte, ließ sie mich so stehen. Erlaubt ist es wohl nicht wegen der Reflektoren der Rücklichter.

 

so long Till

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Tachchen,

ich hatte das Thema auch mal hinterfragt und mir wurde gesagt, daß dieses von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist - in Schleswig-Holstein z.B. ist es verboten. Diese Auskunft habe ich von mehreren Revieren + PBR + meinem Chef (ehemaliger Leiter eines großes Revieres) + Ordnungsamt erhalten.

 

Aber ich meine gehört zu haben, daß es in Niedersachsen erlaubt ist....aber das müßte man mal hinterfragen.

 

Gruß am Spätnachmittag von

saNDRa

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Quote:

Am 26.11.2005 um 14:28 Uhr hat Das-Licht geschrieben:
Guten Tag werte Forengemeinde,



in der StVZO ist es ja deutlichst geregelt. Querparken am Fahrbahnrand!!! ist verboten. Ebenso das Parken entgegen der Fahrtrichtung. In Parkbuchten ist das Fzg. so einzustellen, wie es üblicherweise!! zu geschehen hat - also so wie normale Fzge. ausch stehen. Verschiedentlich wird das Querparken von smarts allerdings entweder aus Unwissenheit der Behördenvertreter wegen oder aus laisser faire geduldet.

 

also ich hab mir mal die STVO durchgelesen, und dort nirgends etwas so genaues zum Thema querparken gefunden, wie du´s hier behauptest. Auch ist der Absatz gestrichen, in dem stand, daß man längs zur Fahrtrichtung parken mußte ...

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also ich weiss von einem guten bekannten (polizist), dass die gesetzeslage zum querparken von kreis zu kreis unterschiedlich ist!

beispieksweise meinte er, dass das querparken in düssledorf verboten sei, in köln jedoch nicht!

ausprobieren^^ ;-)

 

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~Der Glaube an die Unmöglichkeit des Vorhabens, schützt die Berge vor dem Versetztwerden~

 

 

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~Der Glaube an die Unmöglichkeit des Vorhabens, schützt die Berge vor dem Versetztwerden~

[ Diese Nachricht wurde editiert von P-yay am 27.11.2005 um 23:05 Uhr ]

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@Truemmergesicht und alle anderen

 

Damit Truemmergesicht's server nicht wieder "down" geht, kann man auch direkt beim Verkehrsministerium auf das Dokument zugreifen. Hier ist der Link:

 

StVO

 

Gruß,

KPK 8-)

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Wenn nicht ich, wer denn? Wenn nicht heute, wann dann?

 


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Wenn nicht ich, wer denn? Wenn nicht heute, wann dann?

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Hallo zusammen!

 

Auch wenn ich etwas vom Thema abweiche...

 

schlimmer als die offizielle Rechtslage ist die Meinung von Radfahrern und Fußgängern. Viele meiner Kollegen schimpfen über die Querparker, das wäre nicht erlaubt, ungesetzlich u.a. was meiner Meinung nach der reine Neid ist. Da kann ich zur Not noch mit leben.

 

Aber es gibt auch Leute, die werden handgreiflich. Ich habe heute zum ersten mal quergeparkt an einem Radweg und habe wirklich keinen behindert. Selbst wenn ich 10 cm draufstand, neben dem Radweg ist noch ein über 1,5 m breiter Fußweg.

Komme vom Büro zurück zum Auto...was sehe ich?... direkt stand mir der Scheibenwischer verdreht und war angeknackst. Und das war eindeutig nicht der Wind.

 

Da hilft dann leider auch kein Hinweis auf die Strassenverkehrsordnung oder Ähnliches.:evil:

 

 

 

 

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Li-Si

Spritmonitor.de

 


Spritmonitor.de

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Aus der aktuellen ADAC Motorwelt Seite 53:

 

"Querparker. Eine Autofahrein erhielt einen Bußgeldbescheid, weil sie ihren Smart nicht entlang des Fahrbahnrandes geparkt hatte, sondern schräg in Fahrtrichtung. Dagegen legte sie erfolgreich Einspruch ein. Sie durfte quer parken, denn nach ständiger BGH-Rechtsprechung soll der fließende Verkehr nicht behindert und der Parkraum optimal genutzt werden (AG Viechtach, DAR 05, 704)."

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spritmonitor.de Diesel

 

 

 


spritmonitor.de Diesel

 

 

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Gegenfrage: wozu haben Autos hinten rote Reflektoren?

 

Richtig: damit man im Dunkeln ein am Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug erkennt! (ok, dies ist nicht der einzige Grund aber jedenfalls einer dafür).

 

Was passiert, wenn ich ein Fahrzeug quer zur Fahrbahn abstelle? Dann sehe ich im Zweifelsfall die Reflektoren nicht mehr ....

 

Und nun?

 

 

Meine Erfahrung in Punkto Querparken hat gezeigt, daß es immer noch Ermessensache der jeweiligen Parkraumüberwacher bzw. Polizisten ist, ob man ein Knöllchen bekommt oder nicht. Und wenn man in einem Bundesland / Stadt straffrei ausgeht, so muss dies nicht bindend für den Rest der Republik sein.

 

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Bis denne Euer Chaoti

ICQ: 236618632 online?icq=236618632&img=9

aktueller Verbrauch:spritmonitor.de

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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@choti,

korrekt.

 

Ich erinnere mich, dass in 2004 zu lesen war, dass ein SMartfahrer sich nicht darauf berufen konnte und er mußte blechen und verlor auch seinen Einspruch.

 

NUn, dann werden wir unsere Smarts mal mit seitlichen Reflektoren ausstatten, sieht bestimmt toll aus :o :-D


Smarte Grüße

Bredti & sein Rudi II

"srmart & run"

 

sf-logo-2_150.png weser-ems-smarts-signatur.jpg

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