Smurf Geschrieben am 2. Juni 2005 besten dank für die infos. :) würde dann ja bei dem hänger hinkommen. das is immer so ne dumme rechnerei bei klasse b. :roll: und dann verkauft man irgendwann seinen wagen und zack kann man den hänger nich mehr brauchen. is irgendwie keine gute lösung dann und deshalb überleg ich, ob ich nich be noch nachmach im herbst. hab ja dann meine probezeit rum und so. mal schaun. ;-) Viele Grüße Smart & Pure+ mit 40kw, Sony CD-Radio, Klima, Glasdach etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
MischungsMicha Geschrieben am 2. Juni 2005 Himmel bin ich Froh das die nicht schon vor 15 Jahren auf die Schnapsidee gekommen sind :).Wie schaut das jetzt eigendlich mit der Einachsregelung aus? Früher war es ja so das man die KLasse 2 (LKW) brauchte wenn die zwei Achsen vom Anhänger weiter als einen Meter aus einander waren. Ist das noch so? Ich finde den Passus nicht mehr. -----------------byEbyE vom MischungsMichaProud member of Byebye vom Mischungsmicha Ausführliche Sig? Klick aufs Bild! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
smax Geschrieben am 2. Juni 2005 hallo habe im internet gelesen das man, wenn man die neue chipkarte hat auch z.b drehschemel anhänger fahren darf (mit klasse B). Viele Grüße (S) Max----------------- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen