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Nieheltz

Gesetz gegen Tacho-Manipulation passiert Bundestag

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Quelle: heise.de

 

"Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfälschen der Messdaten eines Wegstreckenzählers unter Strafe gestellt wird. "Der Kilometerstand eines Fahrzeugs spielt bei der Kaufentscheidung eines Gebrauchtwagens eine ganz wesentliche Rolle. Im Interesse aller ehrlichen Verkäufer und Käufer wollen wir die Aussagekraft des Wegstreckenzählers schützen. Wer den Wegstreckenzähler manipuliert, soll daher künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch die Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische Kilometerzähler zurückstellen, sollen künftig bestraft werden", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

 

Nach bisherigem Recht ist das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann strafbar, wenn es sich um eine vorsätzliche Hilfeleistung zu einem konkreten strafbaren Betrug handelt. Eine solche Absicht ist Personen, die das Verändern von Wegstreckenzählern als allgemeine Dienstleistung anbieten, in der Regel jedoch nur schwer nachzuweisen. Die Manipulation von Kilometerzählern ergebe letztlich allerdings nur Sinn, wenn andere Personen (Käufer, Versicherungen, Leasingfirmen) über den tatsächlich gefahrenen Kilometerstand, gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt, getäuscht werden, teilte das Bundesjustizministerium mit. Deshalb sei es erforderlich, schon das bloße Verfälschen von Kilometerständen zu sanktionieren. "Einschlägige Internetseiten werben sogar dafür, dass eine Tachomanipulation straflos sei. Dem schieben wir mit unserem Gesetz endgültig einen Riegel vor", sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe.

 

Das Gesetz werde dabei die Verwendung von Computerprogrammen unter Strafe stellen, aber auch eine mechanische Einwirkung, wie etwa das Drehen an der Tacho-Welle. Geschützt werden sollen alle Arten von Wegstreckenzählern, mit denen Kraftfahrzeuge ausgerüstet sind. Verboten werden soll auch, Computerprogramme zum Zwecke der Verfälschung der Messdaten herzustellen und sich oder anderen zu verschaffen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es zuvor noch den Bundesrat passieren. Dort soll das Gesetz nach Angaben des Bundesjustizministeriums am 8. Juli vorgelegt werden. (pmz/c't)"

 

Originalartikel

 

Also Obacht, Ihr Tachomanipulierer! Naja, im Endeffekt läuft es weiterhin auf "man darf sich nur nicht erwischen lassen" heraus ;-)

 

Grüße,

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NIEHELTZ >>> formerly known als nbruech

Zwei Fast Vier You!

 


NIEHELTZ >>> formerly known als nbruech

Zwei Fast Vier You!

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Hallo Nieheltz,

 

zu Deinem Fazit kann ich Dir (leider) nur zustimmen.

 

Schon traurig, dass es keine Lösung (oder kein Interesse an einer solchen Lösung) gibt, die technisch so gestaltet ist, dass man zumindest leicht nachvollziehen kann DAS manipuliert wurde. Wenn man schon die Manipulation an sich kaum wird verhindern können.

 

Gibt´s sowas nicht bei Volvo?

 

Viele Grüße aus Köln!


Glücklicher 4-2 cdi Fahrer seit 07/2004 und 23.000 km ohne Probleme ;-)

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