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SuperSiggi

Noch mehr Verwirrung um ATU-Fege !!!!!!

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Ein fröhliches Hallo an alle Smart-Fahrer und ganz besonders denen mit Breitreifen...*gg*

Ich war heute bei ATU und der Verkäufer hat mir gesagt....

1. Beim Smart CDI fällt die Steuerbefreiung jetzt doch weg. Zumindest steht dass jetzt nun bei der Beschreibung der Felgen im Computer drin und stehen anscheinend auch in den Papieren mit denen man zu TÜV gehen muss. :classic_ohmy:

2. Die ContiEcoContact EP 175/55 dürfen auch nicht auf die Vordeachse gepackt werden wie es im Forum teilweise heißt. :classic_mellow:

So jetzt eine Frage: Hat jemand von euch eine ATU-Felge auf einen CDI in letzter Zeit packen lassen. Ich weiß nur nicht ob diese Regelung und Bestimmung erst seit kurzem oder schon immer dabei sind oder waren.

Bitte helft mir dass ich nicht weiter mit meinen Trennscheiben um die Ecken rutschen muss.....

Schon mal ein Dankeschön an alle die mir helfen wollen (und hoffentlich können...) :classic_smile:

Der immernoch untersteuernd auf Trennscheiben fahrende SuperSiggi :classic_angry:

[Diese Nachricht wurde von SuperSiggi am 15. Juli 2001 editiert.]


ICQ-Nr.:104927597

Msn: derdominik@hotmail.com

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Hallo

Ich habe bei mir die Felgen drauf (Cdi) nur halt nicht in die Papiere eintragen lassen.

Aber bei meinem Gutachten steht noch nichts drin. Kauf dir die Felgen und kopier dir halt ein altes Gutachten der Felgen!

Gruß Schmarti

 

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Hallo zusammen,

eigentlich wurde bereits alles über die Atu-Felge und die zulässige Bereifung gepostet und eigentlich wollte ich mich nicht mehr dazu äußern. Ärgerlich sind nur immer wieder diese Spekulationen "anscheinend dürfen ... nicht". Mir wäre es lieb, wenn sich jeder zunächst so ein Teilegutachten genau durchliest, bevor er sich dazu "anscheinend" äußert. So ein Teilegutachten kostet einen Anbieter Geld und wenn er eines hat, wird er das nicht ohne Not ändern lassen. Weder in meinem noch in Schmartis Teilegutachten steht irgend etwas drin, dass umgeschlüsselt werden müsse!!!!! Also bleibt die Steuerbefreiung für den CDI.

Und es steht in keinem für den TÜV oder DEKRA relevanten Papier drin, dass man den Conti EcoContact 175/55 R15 nicht auf die 6"-Felge an der Vorderachse montieren dürfe!!!

Und falls noch so ein Schmarren zur Mischbereifung (175 VA/195 HA) kommt: Zum hundertsten Mal: Das wird vom TÜV so abgenommen, wie viele zufriedene Smarties wissen.

Also, weg mit der Spekulation, her mit den Fakten! Das gilt auch für Mitarbeiter verschiedener Atu-Filialen, die die abenteuerlichsten Gerüchte in die Welt setzen.

Ein etwas verärgerter

Burkhard

RA-J3333


Smarter Gruss

Burkhard

RA-J3333

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Ja danke für eure Antworten.

Ehrlichgesagt kotzt mich dass ganze spekulieren auch an, weil wirklich jeder was anderes weiß. Jedenfalls werde ich nochmal zu den ATU-Fritzen düsen und mir das Teilegutachten vorlegen lassen, denn das wird die einzige Möglichkeit sein Klarheit zu schaffen.

Bis dann..... SuperSiggi :classic_cool:


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Hi Supersiggi,

das brauchst Du doch gar nicht. Mach`Dir doch einfach die Mühe und gib unter "suchen" die entsprechenden Begriffe ein. Da findest Du wirklich alles zum Thema ATU und Bereifung. Damit`s schneller geht hier zwei links:

195er und die Verwaltung kennt kein Ende!!

Anbauabnahme ATU 175/195

Da hast Du sogar zum Ausdrucken die Anbauabnahme.

Das TÜV-Gutachten ist auch irgendwo als pdf-Datei veröffentlicht, evtl. im anderen Forum von smart-club.de. Was willst Du bei ATU? Die haben keine Ahnung. Hersteller der Felge ist Rondell bzw. ROD, die sitzen hier in Gräfelfing bei München. Jeder Reifenhändler kann die Felgen dort kaufen. Ich habe sie über meinen Reifenhändler sogar günstiger bekommen als bei ATU. Die Montage und Ventile waren sowieso günstiger als bei ATU. Also: Es lohnt sich wirklich nicht, immer wieder neue Threads mit immer gleichen Fragen anzufangen.

Viele Grüße, Jonny

 


Viele Grüße, Jonny

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Sorry Jungs dass ich das Thema nochmal so aufgewärmt hab. Aber ich hab gar nicht gewusst, dass dazu sssooooooo viel im Forum drinsteht. Irgendwie hab ich nie des richtige gefunden.

Tut mir leid, aber jetzt hab ich mal endlich des Gutachten runtergeladen und werde damit mal zum TÜV gehen und die Jungens mal persönlich fragen (ohne ATU).

Also nochmals Danke....

Und hier ist nochmal das Gutachten.... http://web.kostenlos-germany.net/willyrabbit/rondell-gutachten.pdf

für alle die sich in der Flut und trotz der Suchfunktion im Forum von den vielen Beiträgen erschlagen fühlen. *ggg*


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Super Siggi!

Jetzt bist Du auf dem richtigen Weg. Noch ein Tipp: Wenn der TÜV trotz der Beispiel-Anbaumaßnahme nicht spurt, geh`zur Dekra. Ich habe denen das Gutachten und die Beispielanbaunahme vorher gefaxt und dann angerufen. Ergebnis: Eintragung überhaupt kein Probelm (warum auch).

Nochmal zu ATU. Die Preise sind günstig, nur muß man ganz genau wissen, was man will, am besten man bringt denen ihre eigene Teilenummer mit. Dann mußt Du nicht einen halben Tag warten, bis sie ihr Zeug gefunden haben. Mehr solltest Du nicht fragen, denn die wissen nur das, was in ihrem Computer steht. Tipp: besser informiert sind die Leute in Weiden. Da ist aber tel. schwer durchzukommen. Ich mache das per Fax, dauert ein paar Tage, die Infos stimmen aber dann auch.

Viele Grüße, Jonny


Viele Grüße, Jonny

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Moin moin,

ich habe die Rondell-Felgen direkt über meinen Reifenhändler bestellt und 195/45er aufziehen lassen. Die Abnahme sollte auch dort über die DEKRA gemacht werden. Kurz darauf rief mich der DEKRA-Prüfer an und informierte mich, daß die Steuereinstufung (Benziner) geändert werden müsse, dies stünde so im seinem Gutachten.

In dem mir vorliegenden Gutachten gabs hierzu keine Eintragung, also hab ich ihm "mein" Gutachten in die Hand gedrückt und bekam die Eintragung ohne Auflagen und Steueränderung.

Es gibt also mind. zwei Gutachten, das mir vorliegende OHNE Bemerkung zu Steueränderungen ist vom TÜV Pfalz vom 11.04.2001.

Gruß

Jörg aus Kiel

------------------

PLÖ - VE 13


PLÖ - VE 13

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Hallo Jörg,

das liegt daran, dass weder der Tüv-Prüfer noch der Dekra-Gutachter die Umschlüsselung vornimmt, sondern NUR die Zulassungsstelle bzw. das Straßenverkehrsamt. Bei einer Anbauabnahme nach § 19 III StVZO muss der Prüfer/Gutachter die Unterlagen nicht ans Straßenverkehrsamt weitergeben. Er drückt Dir das Blatt in die Hand und Du mußt es mit dem KKfz-Schein mitführen. Allerdings wird die Eintragung vorgenommen, sobald sich das Straßenverkehrsamt mit Deinem Auto befaßt, also z.B. bei Wohnsitzwechsel, Ummeldung wegen Verkaufs etc. Das ist das zulassungstechnische Problem. Etwas anders sieht die steuerrechtliche Seite aus. Die Steuerbefreiung des CDI gibt es nur, solange das Auto bleibt wie es ist. Änderungen an den Radgrößen oder Änderungen am Motor, die Einfluß auf Verbrauch/Abgas haben könnten, führen zum Verlust der Steuerbefreiung, außer es liegt für die Anmbaumaßnahme ein entsprechendes Gutachten vor, dass die Maßnahme die Grenzen der 3L-Norm einhält. Ein solches Gutachten gibt es derzeit weder für breitere Reifen noch für ein Motortuning. So legt die Herstellerfa. Rondell seit einigen Wochen dem Gutachten für die Felgen einen deutlichen Hinweis bei, dass die Steuerbefreiung bei Montage breiterer Reifen erlischt. Sobald also das Straßenverkehrsamt sich wieder mit Deinen Papieren befaßt, wird umgeschlüsselt und Du zahlst die Kfz-Steuer für den Zeitraum ab Vornahme des Anbaus nach. Wenn Du diese Eintragung lange hinausgezögert hast, kann es sogar passieren, dass Du Ärger wegen Steuerhinterziehung bekommst. Wer`s nicht glaubt, möge sich bei seinem zuständigen Straßenverkehrsamt erkundigen.

Viele Grüße, Jonny (der seine ATUs zusammen mit dem TTP-Tuning eintragen ließ)


Viele Grüße, Jonny

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Hallo Jonny,

klares, gut strukturiertes und einwandfrei recherchiertes Statement!! Hut ab! Lob und Anerkennung!

Grüße aus MUC

------------------

keep on runing

Christian


Take care of you!

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Hi Jonny und all die anderen Smart-Hoppler.

Ich hab zur Sicherheit auch mal bei Rondell direkt nachgefragt und dieses Schreiben bestätigt deine Aussage:

Ein Sprecher von Rondell:

"Sie verlieren Ihre Steuerbefreiung an diesem Auto sobald Sie die Serienbreifung in irgendeiner Form abändern. Das ist

vom KBA so gewollt und gehört sich auch so, da das Auto mit breiteren Reifen eben mehr als 3 Liter braucht. Ihre Verwirrung

weil es angeblich Smart Fahrer gibt welche den TÜV Eintrag ohne Verlust der Steuerbefreiung bewältigt haben wundert mich

nicht. Es passiert daß Prüfer mangels Kenntnisstand der Sach und/oder Rechtslage übersehen entsprechen zu verrfahren.

Allerdings sollten sich die Smartfahrer die da glauben SIe hätten nun irgenwem ein Schnippchen geschlagen sich mal

rechtskundig machen. Genau genommen sind diese Leute verpflichtet dem Finanzamt und dem TÜV den Irrtum unverzüglich

zu melden. Wer es nicht tut kriegt seine Quittung dann schon bei passender Gelegenheit. Das ist sicher ! In dem Gutachten

unserer Räder steht auf jedenfall, wie es sich gehört, der Ausschluß der 3L Autos mit drin. Wenn Sie beim Smart CDI Breitreifen

fahren wollen, müßen Sie automatisch die Schlüßelnummern und Steuerklasse ändern lassen. Das sagt der Gesetzgeber

unmißverständlich ! Die ganze Problematik kann man natürlich umgehen indem man sich den Smart (wie ich finde übrigens

ein tolles Auto) als vollkommen ausreichend sparsamen Benziner und nicht als stinkende Dieselgiftschleuder bestellt." :classic_ohmy:

Naja dass mit der DieselGiftSchleuder will ich mal überhört haben.....*ggg*

Also ist nun auch verständlich, dass viele Smart CDIs ihre breiten Schlapen ohne den Verlust der Steuerbefreiung bekommen haben, doch wie in dem Text steht, steht ja nun auch drin dass 3-Literautos die Steuerbefreiung verlieren.

Burkard sei mir nett böse, aber so stehts nunmal jetzt drin, auch wenn du deine ohne den Verlust der Steuerbefreiung.

Behalten tut man seine Steuerbefreiung wenn der TÜV-Mensch das nicht weiß, aber nur solange........... ach egal.

Egal ich werd jetzt halt weiter mit meinen Trennscheiben weiter untersteuern durch die Ecken pfeifen. Wenn man da ja den Druck der Vorderreifen auf 2,4 bar erhöht verbessert sich meiner Meinung nach auch das Fahrverhalten, da die Lenkung besser anspricht und mein Smarty dann "kontrollierter" (naja alles ist relativ) über die Vorderräder rutscht.

Also nochmals allen danke für ihre Antworten und allen viel Glück, die Breitreifen und einen CDI haben ohne die Steuerbefreiung verloren zu haben oder sich noch Breitreifen eintragen wollen.

Ich hoff mal, dass sich somit die wahrscheinlich nie endende Diskussion in Luft auflöst, weils sowieso nie zu einer Lösung oder einem entgültigen Schluss kommt.

Viele Grüße vom MclarenSmart fahrende

SuperSiggi

LB-TV 777


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Jipiiii

ich bin nun ein Member !!!!!!!

Jetzt gehts mir wieder besser..

aaahhhhh*gg*


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@ckone

Danke für das Lob, da werde ich ja rot vor Verlegenheit :-))

@Supersiggi

Das Geschwafel von dem Rondellmenschen ist nur im Ergebnis richtig. Denn wenn er sein Gutachten richtig liest, wird er feststellen, dass dort eben gerade nichts von der Notwendigkeit einer Umschlüsselung steht. Es ist deshalb auch nicht Aufgabe des TÜV-Prüfers oder Dekra-Gutachters, die Umschlüsselung durch Meldung beim Straßenverkehrsamt/Zulassungstelle herbeizuführen. Es genügt, wenn er die Anbauabnahme nach 19 III macht und diese aushändigt. Da hat Burkhard völlig recht!

Wie oben bereits ausgeführt ist die zulassungsrechtliche Seite nur ein Teil der Medaille, der andere ist die steuerrechtliche. Da die im Gutachten nicht erwähnt ist, fügt Rondell einen entsprechenden Hinweis bei.

Dennoch möchte ich meine breiten Schlappen und das Tuning nicht mehr vermissen. Der Diesel ist aus meiner Sicht die einzig richtige Wahl, weil er trotz Tunings und Breitreifen sehr wenig verbraucht und einen deutlich höheren Wiederverkaufswert besitzt als der Benziner.

Servus, Jonny


Viele Grüße, Jonny

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Hi Jonny,

eigentlich hab ich des Selbe gemeint, hab mich aber vielleicht a bissle falsch Ausgedrückt.

Dann ist in den Fällen halt das Finanzamt schuld....egal...

Also bis dann

SuperSiggi


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@SuperSiggi.

Ich habe meinen Jahreswagen mit Werks-Inspektion bekommen und da waren (und sind noch) tatsächlich 2,4 bar in den Vorderreifen. Ich hätte als Laie vermutet, daß dann die Reifen leichter rutschen, da sie härter sind und weniger Auflagefläche haben. Du schreibst, daß man mit 2,4 bar etwas kontrollierter über die Vorderreifen rutscht.

Wie paßt denn das zusammen oder sind meine annahmen falsch ? Kannst Du mich schlauer nmachen ?

Vielen Dank, Michael (aus Freudental :classic_smile: )

------------------

*** der schon 51 Lenze grünt ***

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Hallo Greenhorn (obwohl du schon ein Seniomember bist ?!?!?)

Also ich bin leider auch nur ein Laie, aber ich erkläre mir des folgendermaßen....

Wenn mehr Luft im Reifen ist, dann walgt der Reifen nicht so stark, also "verbiegt" sich nicht so stark auf die Seite.

Stell dir vor du fährst Fahrrad und hasst viel zu wenig Luft in den Reifen (ich kenn des weil meine Fahrradzeit noch nicht allzulang vorbei ist *ggg*), dann rutscht der Reifen fast von der Felge runter und du musst mehr einschlagen also die Kurve normal benötigen würde.

Das mit der Reifenauflagefläche stimmt schon, jedoch spielt meiner Ansicht das "Walken" eine größere Rolle. Ich hab mal zum Test vor kurzem den Luftdruck auf 2,0 bar runtergeschraubt und dann hat sich mein Hoppler zwar ein bißchen komfortabler angefühlt, aber war irgendwie schwammig, die Lenkung hat sich somit auch ungenauer angefühlt und hat zudem früher angefangen zu rutschen und wenn er anfängt zu rutschen, dann ist es mit mehr Reifendruck nach meinem Gefühl immer noch besser zu kontrollieren als mit weniger.

Nja ich hoffe, dass mit dem Fahrradvergleich klingt plausibel, ich habs am anfang auch nicht gegaubt und hab das eigentlich deswegen gemacht, weil ich meinen Verbrauch drücken wollte und das hat meinen letzten Erfahrungen so ungefähr 0,2 Liter gebracht !!!!!! (Hätt ich nie gedacht)

Also ich hoffe dir hat das Ganze etwas gebracht...Falls noch Fragen offen bleiben stehe ich natürlich weiter zur Verfügung, aber ich bin halt auch nur ein Laie, der sich erst vor kurzem zum Fahrzeugbau-Studium eingeschrieben hat (und träumt einmal seinen eigenen Smarty bauen zu dürfen :classic_biggrin: )

Naja bis denne,

der mit 2,4 bar in den Vorderreifen fahrende SuperSiggi

LB-TV 777


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Vielen Dank, SuperSiggi.

Ich glaube ja auch, daß die 2,4 bar gut sind, sonst wären sie ja bei der Werksinspektion nicht reingepumpt worden. Ich konnte mir die Zusammenhänge nur nicht so richtig klarmachen. Aber Deine Erklärung mit dem Walken und dem Fahrrad hört sich ganz gut an. Ich bin auch noch aktiver Radler und merke sehr wohl, was ein harter Reifen an (Muskel)leistung einspart. Mein Smart braucht übrigens im Schnitt 5,3 l/100 km im hügeligen Landkreis LB.

Also würde ich sagen, es lebe die harte Trennscheibe.

Sie fährt übrigens in einer Spurrinne mit ordentlich Wasser drin anstandslos ohne Wackeln. Da bin ich mir bei den breiten Schlappen nicht so sicher, ob die das auch so locker wegstecken.

Senior Member bin ich übrigens grade erst geworden. Man altert hier allerdings recht schnell. Und wird im Alter erst richtig gut, denn danach kommt dann das Elite Member :classic_wink:

Viele Erkenntnisse beim Studium wünscht Michael.

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*** der schon 51 Lenze grünt ***

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