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mbauer82

Breite Reifen, Teilegutachten und der TÜV... Wenn das mal gut geht...

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Sooo liebe Leute, ich habe mir vor kurzen mal rundrum 195er auf Brock B7 Felgen zugelegt! Eine sehr schöne Sache muss ich sagen, wenn da nicht der TÜV wäre... Als erstes muss ich hier mal wieder die Deutschen mit ihrer schwachsinnigen Bürokratie "loben"... Nun zur Sache: Bei den Felgen war ein sog. Teilegutachten dabei. Nun gut da steht sinngemäß drin, dass es keine sicherheitstechnischen Bedenken gibt auf dem smart Brock B7 Felgen mit 195ern zu fahren, schön! Nun meine Frage... Warum zum Henker brauch ich dann für die Dinger dann eine "Anbaubestätigung" (der Mensch beim TÜV konnte mir diese Frage jedenfalls nicht beantworten) "das steht so in der StVZO" Ja toll! Der Hersteller (Brock) hat diese Felgen auf einem smart schon einmal beim TÜV vorgeführt sonst würde es dieses Gutachten ja nicht geben. Wieso sollte sich mein smart nun mit diesen Felgen anders verhalten bitte?? Das ist ein und das selbe Auto... Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Räder ranschraub und das Gutachten im Auto mitführe (wegen Kontrollen) und das Thema ist erledigt... Aber nein da kommen die mit einer Anbaubestätigung für die ich auch noch 37 Euro löhnen soll. Und dann soll ich auch noch zur Zulassungsstelle und meinen Abgasschlüssel ändern lassen :-x Wahrscheinlich... Laut StVZO reicht es doch einfach die Anbaubestätigung mitzuführen oder? Wie ist das bei euch? Gibt es eigentlich Felgen mit einer ABE?? Dann könnte man sich nämlich diesen ganzen Scherz beim TÜV sparen!

 

 

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Eine andere Reifengröße wenn nicht bereits von Hersteller eingetragen heißt bei uns zum TÜV!

Einzige Ausnahme wenn vom Hersteller nachträglich für alle Typen eine Freigabe erfolgt! Aber Smart wird den Teufel tun und Reifenkombinationen von anderen Herstellern freigeben!

Habe selbst 195er mit Distanzscheiben drauf und glaub mir unsere Beschützer sind seit dem echt scharf drauf sich mit mir zu unterhalten!

Ich habe 75 Euro beim TÜV bezahlt (Reifen, Fahrwerk, Distanzscheiben) und nochmal 11 bei der Zulassungsstelle!

Grüße tomes


Mehr Auto brauch ich net!!!!!!

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Wo steht das, dass ich zur Zulassungsstelle muss, um meine Fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen? Beim TÜV sagte man mir, die Anbaubestätigung mitführen reicht!

 

 

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Zur Zulassungsstelle mußt Du immer um dieses in den Papieren berichtigen zu lassen.

In der Regel reicht das aber wenn Du dieses machen läßt wenn Du eh mit der Zulassungstselle zu tun hast.

Wenn es sich aber um gravierende Änderungen in den Papieren handelt (z.B. Änderung Abgasschlüssel oder Gewichte) kann der TÜV (DEKRA usw.) eine umgehende Änderung der Fahrzeugpapiere anordnen.

 

Übrigens gibts nen guten Grunde warum man mit dem Umbau noch mal zum TÜV muß obwohl der Hersteller diese Teile schon hat abnehmen lassen.

Die Abnahme erfolgt in der Regel auf einem Serienfahrzeug, es muß also geprüft werden ob sich dieser Umbau auch mit anderen möglichen Umbauten (Tieferlegung) verträgt.

 

Mir persönlich ist sowas übrigens lieber als solche freiheiten ala USA oder GB. Was da teilweise auf den Straßen rumgurgt ist ja schon Kriminell.

 

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rms.gif

sig.jpg

 


Byebye vom Mischungsmicha

sig.png

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

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Hallo,

 

habe heute meine 20er Distanzscheiben hinten mit Brock B7 -nur beim TÜV möglich- abnehmen lassen, da so eine Einzelabnahme zu erfolgen hatte. Danach ist der Fahrzeugschein ungültig und muß deshalb unverzüglich bei der Zulassung ein neuer

ausgestellt werden. Heute war bei dieser Stelle alles voll, sodaß ich wieder abzog. Das bedeuted, ich muß am darauffolgenden Werktag (Montag) dies sofort nachholen. Paßt mir nicht, aber es ist halt so.

 

Das Mitführen der TÜV-Bescheinigung genügt

leider nicht.

 

Grüße

 

Ron

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Hi Leute

Schmeißt bitte nicht alles durcheinander.

 

Es gibt ABE Algemeine Betriebserlaubnis. Die ABE ist mitzuführen und muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Können die Anforderungen nicht eingehalten werden dann ist die ABE nichtig und das Fahrzeug muss dn TÜV vorgestellt werden.

 

Es gibt Teile Gutachten welche nur sagen das gegen die Verwendung der Teile an einem bestimmten Fahrzeug nichts dagegen spricht, wenn bestimmte auflagen eingehalten werden.

Der TÜV muss diese Auflagen also erst prüfen und die Algemeine Betriebserlaubnis vom Fahrzeug neu erteilen. Ob die Teile eingetragen werden müssen hängt davon ab unter welchen Paragraphen der Prüfer diese Teile abnimmt bzw. welche vorgeschrieben sind.

 

Es gibt Festigkeitsgutachten welche nur besagen das von den Teilen ansich keine Gefahr ausgeht. Das Fahrzeug an dem die Teile verbaut wurden muss vom TÜV an diesem abgenommen werden und werden meist mit der auflage belegt sie in die Fahrzeugpapiere eintragen zulassen.

Diese Eintragung verstehen viele als Einzelabnahme.

 

Ferner ist für das Ganze nicht die StVO sonder die StVZO zuständig um nicht genauer zusagen http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

 

Ich bin auch nicht immer begeistert aber irgendwie macht es auch sinn.

 

Gruß LexLoser

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