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PerfectDark

steuer für neuen smart

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vielleicht habe ichs verschlafen,aber ich ging davon aus das neuwagen eine bestimmte zeit von der steuer entbunden werden.ich habe vom finanzamt eine rechnung über 47,-- euro für kfz-steuer bekommen. nun meine ev etwas naive frage-ist dies rechtens oder liegt ein fehler vom finanzamt vor ? danke fürs antworten.

 

 

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Les mal das schreiben ab wann die Steuer fällig ist.

 

Als ich meinen angemeldet habe wars genauso, hab ein schreiben bekommen das die Steuer zum 1.01.2006 fällig ist.

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Meines Wissen gibt es keine Förderung für 5l Autos mehr (oder ist es ein cdi?)

 

 


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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fälligkeits tag war der 06.06.05 und bei meiner kugel handelt es sich um einen 42 benziner.mit 60 ps.

 

 

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Quote:

Am 17.07.2005 um 15:56 Uhr hat thomas1250 geschrieben:
Steuerbefreiung für Neuwagen gibts seit 2005 nicht mehr.







 

 

 

 

So ist das !

 

 

Neuzulassungen ab 01.01.2005 zahlen wieder Steuer gem. der EU Einstufung.

 

 

Für alle vor 01.01.2005 zugelassenen KFZ mit Steuerbefreiung endet diese am 31.12.2005.

 

Das ist bezogen auf das Fahrzeug. Also wenn man heute einengebrauchten 04 er kauft, kommt man auch in den Genuss der Steuerbefreiung bis Ende 05.

 

 


"Na schön", sagte Deep Thought. "Die Antwort auf die Grosse Frage..." "Ja...!"

"...nach dem Leben, dem Universum und allem...", sagte Deep Thought. Ja...!"

"...lautet...", sagte Deep Thought und machte eine Pause. "Ja...!"

 

"...lautet..." "Ja...!!!...???"

 

"Zweiundvierzig", sagte Deep Thought mit unsagbarer Erhabenheit und Ruhe.

 

 

logo.jpg

 

___________________________________________

 

 

 

ignore.gifSheriff --> einfach weil er so ein toller Hecht ist !

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Die Kfz-Steuer wurde schon beim Kauf des Fahrzeugs bezahlt und läuft am 31.12.2005 ab.

 

 


Da wohnen, wo andere Urlaub machen. - Bayern -

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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