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schaefca

Wenn der Lexmark streikt...

Empfohlene Beiträge

...kann man was erleben.

 

Tach alle!

 

Gut, die Dinger sind billig, aber der Umgang mit verzweifelten Usern sucht seinesgleichen.

 

Die Story: Wie üblich verk*ckt der X5150 genau im richtigen Moment (Buchungsbestätigung für Urlaub ausdrucken will :-x :-x :-x ).

 

"Keine Panik", denkst du dir, "hast das Ding ja erst vor 13 Monaten gekauft - hat bestimmt noch Garantie." Pustekuchen, dein Dealer erzählt dir was von "Gewährleistung" (nix Garantie, schon gar keine 24 Monate), Ersatzteile jibbet nich: "Kaufen ´se doch gleich ´nen Neuen, sind doch so billig!"

 

Nix da, Hotline angerufen, denn Durchmessen zeigte ganz klar: dieses seltsame Einsteckteil, das als Trafo arbeitet, hat seinen Dienst eingestellt. Hotlinewarteschleife: "Hold the line please..." - tausendmal. Callcentermensch (mit Sch***wetter in Irland) vertröstet: "Ne, Ersatzteile jibbet nich, kaufen ´se doch gleich ´nen Neuen!" Komische Geschäftsphilosophie: Erst einen Kunden gewinnen, um ihn ein jahr später wieder zu verprellen!

Aber halt: Plötzlich ein Geheimtipp: "Schauen ´se mal bei *bay nach, da dealt jemand mit Netzteilen, wo der die her hat weiss ich auch nicht (da nerve ich wohl nicht als einziger)!"

 

Heute kam das Paket, Netzteil € 14,90 plus Porto, Drucker läuft wieder.

 

Ich will jetzt nicht großartig Werbung für www.com23.de machen, aber ich finde es halt voll o.k., wenn man etwas wieder ans Laufen bringen kann, satt es gleich komplett wegzuwerfen und "neu" zu kaufen.

 

I love you all!

 

schaefca :-D

 

*derkeinenbockaufsündteuredruckermitwartungsvertraghat*


I love you all!

 

smartsigvk6.jpgicon_biggrin.gif

 

Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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also soweit es mir bekannt ist, hast Du in Deutschland 2 Jahre Garantie....

 

 

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Ich liebe es.

 

1. Gewährleistung:

 

Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F.) bzw. Werkunternehmers (bei Werkverträgen §§ 633 ff. BGB a.F. und n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.

 

 

 

Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache).

 

 

 

In bestimmten Fällen kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. §§ 463, 635 BGB a.F.) verlangen.

 

 

 

2. Garantie/Garantievertrag:

 

Unter einem „Garantievertrag“ versteht der Jurist nach den alten Regelungen bis zum 31.12.2001 eine vertragliche Vereinbarung, wonach der „Garantieversprechende“ sich verpflichtet, für den Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr für einen bestimmten eintretenden Schaden zu übernehmen.

 

Der Garantievertrag ist gesetzlich nicht geregelt, er darf aber nicht mit der Gewährleistung verwechselt werden!

 

In der Praxis kann ein „Garantieversprechen“ auch eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung darstellen. Hierdurch verpflichtet sich der Garantiegeber zur Einstehung für einen bestimmten Erfolg (z.B. Fehlerfreiheit eines Produkts). Häufig geben Hersteller von Produkten ein solches Versprechen ab, wenn sie über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus einstehen wollen.

 

 

 

3. Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

 

Es handelt sich bei der Gewährleistung um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung. Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben (vgl. oben unter Punkt 1).

 

Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den „Rest“ muss der Käufer selbst tragen.).

 

Weiterhin kann in den Garantiebedingungen ausgeschlossen werden, dass diese auf einen Dritten übergeht ,z.B. beim Verkauf des Gegenstandes.

 

@schaefca

Wer sich zu Helfen weiß, die Teile sich im Internet besorgt, der kann ja froh sein. Stell Dir vor ein User, jenseits der 60, kein Internet... der ist gearscht.

Aber wo der Große (Lexmark) auf neue Geräte verweist, da steigt der Kleine ein und lebt vom Nischenprodukt.

 

 

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@dolphiner: gute Ausführung, aber mir fehlt

die Beweislastumkehr in der Gewährleistung

:)


Gruß

Steffen

 

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High,

 

Ich habe mal in der Canon Warteschleife 90 € in der Warteschleife vertelefoniert und es ist trotzdem niemand rangekommen (ist kein Witz, habe ich aus trotz gemacht). Das ganze für einen Drucker der gerade mal 100 € kostet.

 

Als ich dann irgendwo bei denen bei ner Verwaltungszentrale durchgekommen bin wurde mir gesagt das, das Problem bekannt sei, aber sie nichts dagegen machen können. Mit meinem Problem konnte man mir dort auch nicht helfen, da hierfür die oben genannte Hotline zuständig. Ich habe mich darauf für das Gespräch bedankt. Und seit dem halte ich immer einen Sicherheitsabstand zu Canon Produkten und wenn ich sie geschenkt bekommen würde,würde ich sie den Grand Canyon runterwerfen.

 

Gruss

Erdal


Suchen ist eine Tugend der Armseligen, wir finden.

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Also was Canon betrifft, kann ich Erdal's Erfahrungen ganz und gar nicht bestätigen.

 

Die hatten meinen alten S520 damals nach fast 'nem Jahr einfach ausgetauscht ohne dass ich den alten zurückschicken mußte...

 

Und was soll ich sagen - nach 14 Tagen kam nochmals ein S520 Drucker per UPS. Die hatten den Auftrag wohl zweimal drin... ;-)

 

Also kann mich über die nicht beschweren...

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"Never be afraid to try something new.

Remember, amateurs built the ark. Professionals built the Titanic."

 

 

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das was du da erzählst kenn ich eigentlich nur von Siemens Handys.

 

Hattest du den Canon bei nem Händler gekauft der den Fall dann abgewickelt hat? oder hast du auch bei der ***** Hotline angerufen?

 

Gruss

Erdal


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Quote:

Am 20.08.2005 um 16:54 Uhr hat highcheker geschrieben:
Hattest du den Canon bei nem Händler gekauft der den Fall dann abgewickelt hat? oder hast du auch bei der ***** Hotline angerufen?



Gruss

Erdal

 

Ich hatte bei der Hotline angerufen (da gab's 'ne 0800-Nummer) - sofort jemand dran, der hatte dann telefonisch ein paar Checks gemacht und mir dann sofort ein neues Gerät angeboten...

 

So sollte das laufen....

 

Gruss

Frank


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naja du sagst es, so sollte es laufen, tut es halt nicht immer und so macht jeder seine Erfahrungen.

 

Momentan hab ich nen Lexmark und möchte nichts anderes mehr.

 

Gruss

Erdal


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