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Summy

ECHTES XENON FÜR DEN SMART

Empfohlene Beiträge

Kurz und Bündig: der Einbau dieses Kit's in den normalen Smart-Scheinwerfer ist im Bereich der StVZO nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird!

 

Gruß jm

 

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Völliger Unsinn!

Der Hersteller dieses Produkt hat mir zugesagt und bestätigt, dass das, was Du von Dir gibst völliger Schwachsinn ist!

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Dann möchte ich bitte ein TÜV Gutachten, eine EG Genehmigung o.ä. für den (unbedenklichen) Betrieb in den Smart Scheinwerfern (Klarglas wie normale) haben.

 

 


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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@ Summy

 

möchte Dich bitten, sachlich zu bleiben – ich werde ja auch nicht gleich beleidigend obwohl

ich mittlerweile einen starken Drang verspüre.

Scheinbar hast Du keine Ahnung, auf was für dünnem Eis Du dich da bewegst.

Du versuchst hier im Forum hartnäckig den Eindruck zu erwecken, dass ein Betrieb des Xenon-Kit, eingebaut im Standard Smart-Scheinwerfer, im Bereich der StVZO zulässig

und vom TÜV zugelassen wäre.

Der Gesetzgeber nennt dies „Vortäuschung falscher Tatsachen“. Es kann Dir also passieren, dass Dich ein Kunde, der Dir ein solches Kit in gutem Glauben abkauft, regresspflichtig macht. Ich kann Dir nur empfehlen, die Kit’s nur mit dem Hinweis zu verkaufen, das ein

Betrieb im Bereich der StVZO nicht zulässig ist. Andere Anbieter wie z.B. die von Dir selbst genannte Firma „day-lights“ machen das. Erst dann kann ein Potenzieller Kunde selbst entscheiden, ob er das Risoko eingeht das Kit einzubauen und gegen die StVZO verstößt.

 

Mit freundlichen Grüßen jm

 

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... Und um dem ganzen ein Ende zu machen hier noch ein Bericht aus der Autobild zum Thema

 

(Oliver Lauter aus der Zeitschrift AUTO BILD TEST&TUNING März 2005)

 

Tuning-Schrott aus dem Internet ist auf dem Vormarsch. Das merkt auch Leuchtenhersteller Hella. Technikchef Dr. Martin Grimm stöhnt: "Die Leute wollen Xenonlicht zum Nachrüsten und ersteigern irgendeinen scheinbar günstigen Leuchtenmurks. Letztendlich ist das gar kein gutes Geschäft. Denn ein legaler Hella-Nachrüstsatz mit TÜV für knapp 1000 Euro besteht aus mehr als 50 Bauteilen inklusive einer automatischen Leuchtweitenregulierung, einer Waschanlage und zwei Scheinwerfern. Beim illegalen Xenon-Set für 500 Euro gibt es dagegen bloß zwei Glühlampen und zwei Zünder."

Schlimmer noch: Die illegalen Leuchten sind gefährlich. Ein direkter Vergleich im Lichtkanal beweist es: Die Blendung bei billigen Xenon-Funzeln, die einfach in die alten Serienscheinwerfer-Gehäuse implantiert werden, ist um ein Vielfaches höher als beim Set von Hella. So kann ein nächtlicher Fußgänger auf der Landstraße leicht übersehen werden, wenn ein Auto mit illegalem Xenonlicht entgegenkommt. Ein weiterer Test - bei dem das Scheinwerferlicht gegen eine Wand geworfen wird - zeigt: Das Billiglicht streut unangenehm, das Profi-Licht dagegen hat klare Konturen.

Auch die vermeintlich preisgünstigsten Heckleuchten aus dem Internet bringen Gefahr: Obwohl ein Rücklicht zwischen 150 und 300 CD (Candela = Leuchtstärkeneinheit) haben muß, schafft die LED-Funzel aus dem No-name-Segment nicht mal 80 CD. Bei Nebel wird ein solches Rücklicht schlicht unsichtbar.

[Oliver Lauter aus der Zeitschrift AUTO BILD TEST&TUNING März 2005]

 

Gruß jm

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von juergen-matthias am 30.09.2005 um 22:58 Uhr ]

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@summy

Wenn du wie du wirklich nicht der Verkäufer dieses Produktes bist :lol: kauf dir das ding doch selbst und versuch nicht andere von der zulässigkeit zu überzeugen

 

@all

Summy behauptet hier dass er nicht der Verkäufer ist. Diese Behauptung ist für micht aber absolut unglaubwürdig

-----------------

MfG OngelD

 

2000er Einhorn fortwo CDI

 


MfG OngelD

 

2000er Einhorn fortwo CDI

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… Das habe ich bei der Fa. Hella zum Thema gefunden.

 

Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten

 

Ich kann dazu nur noch eins sagen: Das kann teuer werden für den, der es einbaut aber auch für den, der das ganze verkauft

 

Gruß jm

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von juergen-matthias am 02.10.2005 um 12:03 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von juergen-matthias am 02.10.2005 um 12:04 Uhr ]

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