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Summy

Echtes Xenon

Empfohlene Beiträge

bin zwar kein smart-techniker, aber es wird schon einen grund habe warum die echten xenon-kit´s um die 1200 euro liegen.. glaube nicht an dieses tolle angebot..

 

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... einmal smart.. immer smart..

 


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42 BRABUS CABRIO Bj. 05

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Ich bezweifle auch dass man es eingetragen bekommt, da wie Latecs schon sagt die Leuchtweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage fehlen. Das ist definitiv in deutschland vorgeschrieben!

 

Ist bestimmt wieder so ein Ebay !@*%/&@€"!?ß wie schon das tolle soundboard (suche: "das teil brennt dier deinen Smart ab")

Finger weg davon!

 

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MfG OngelD

 

2000er Einhorn fortwo CDI

 


MfG OngelD

 

2000er Einhorn fortwo CDI

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Man braucht für diese Xenon-Sets keine Leuchtweitenregulierung bzw. Scheinwerferreinigungsanlage! Habe ein soclhes Set, komplett mit neuen Scheinwerfern für meine E-Klasse via eBay geholt und da sind, wie auch in dieser Smart Artikelbeschreibung aufgeführt. eine Tüv-Bescheinigung etc. dabei.. man braucht keine eintragung... keine leuchtweitenregulierung un auch keine reinigungsanleitung

 

 

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Also Summy, da biste ganz schön auf dem Holzweg

 

Man braucht definitinv eine Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage.

 

Sonst bekommste keinen TÜV

 

Einzig beim Roadster kann man die Leuchtweitenregulierung weglassen, da er einen so neutralen Schwerpunkt hat.

 

Wer es nicht glaubt sollte sich beim TÜV erkundigen bevor er hier weiter so einen Quatsch postet und andere damit auf eine falsche Fährte lockt....

 

Grüße

Christian

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nicht die Großen fressen die Kleinen, sondern die Schnellen die Langsamen

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I never go out, without my dragon...

 

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Scanne mal die Bescheinigung bitte ein und Poste die hier!

Alternativ gebe ich dir meine Faxnummer als PN oder ich schicke dir einen Umschlag mit Porto und du lässt mir bitte eine Kopie davon zukommen.

Ich fahr dann damit zum TÜV/Dekra und frag ihn ob die so Ok ist und man das Xenonlicht legal fahren darf. Wenn es so einfach ist wie du schreibst solltest du damit kein Problem haben.

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timobanner.jpg

    spritmonitor.de ICQ-Nummer: 290-210-058 online?icq=290210058&img=2

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Ich wiederhole es noch einmal.: Es ist ein TüV-Gutachten beigelegt! Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

 

 

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Diese Zulassung sagt Dir aber nur das die Lapen zugelassen sind.

Das dafür noch andere Dinge (siehe oben) gemacht werden müssen, sagt dieses nicht aus.

 

Grüße

Christian

 

 

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Es gibt 2 Dinge die dagegen sprechen:

 

§ 49a StVZO

(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

 

 

und das hier ist viel wichtiger:

 

§ 50a StVZO

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

- einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

- einer Scheinwerferreinigungsanlage und

- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

 

All diese Punkt sind nicht erfüllt!

Somit ist der Segen des TÜVs auf keinen Fall zu bekommen!

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mysmart_sig3d.gifMarkus [me»mysmart.tk]

 

online?icq=86087037&img=21 spritmonitor.de

 

2000er smart city-coupé&passion

Benziner, 72ps powered by Digitec, mehr...

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 30.09.2005 um 18:45 Uhr ]


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Hallo, kenne mich nicht so gut aus aber "E13 Zulassung" bedeutet, das die Leuchte ihre Zulassung in Luxenburg erhalten hat - Zulassung in Luxenburg wird gerne von Billiganbietern genutz, da hier die Kontrollen nicht so streng sind ....

 

...Kann ich mir schon vorstellen, das es für das angebotene Set (Lampe mit Vorschaltgerät) ein Tüv-Gutachten gibt. Aber wenn ich das so in einen normalen Autoscheinwerfer einbaue bedeutet das nicht, das dieser dann auch ein Tüv-Zulassung hat - oder sehe ich das falsch?

Also ich wäre da schon eher vorsichtig!

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..."E11 Zulassung" bedeutet übrigens Zulassung in Großbritanien. Für Deutschland müsste es

"E1" sein - Bitte um Korrektur wenn ich was falsches gepostet habe

 

Gruß jm

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Habe eben dem Verkäufer geschrieben, wie dass mit der Beschreibung zu verstehen ist. Er hat einige Änderungen vorgenommen

 

 

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leute, respekt.. ich bin erstaunt, was ihr wisst..ihr packt ein fachwissen aus, da könnte jedes sc (deren meister) neidisch werden.. applaus

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... einmal smart.. immer smart..

 


... einmal smart.. immer smart..

42 BRABUS CABRIO Bj. 05

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Kann es sein das Du der Verkäufer bist Summy ???!!!

 

Also billiger gehts nicht.

 

Siehs ein das du bei nem 42 eine Leuchtweitenregulierung über die Hinterachse brauchst.

 

Grüße

Christian

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nein, ich bin nicht der verkäufer, nur hab eich keine ahnung wi so was mit dem smart funktioniert und da habe ich den verkäufer nochmal gefragt

 

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Hallo Leute, habe mich mal bei Profis erkundigt ! www.day-lights.de ! Diese kennen sich bestens aus da sie dies seit 4 Jahren mittlerweile machen ! Das E Prüfzeichen gibt vor das Betrieb " so das Kit geliefert wird" legal ist ! Desweiteren ist Xenon auch nicht so stark in der hitze Entwicklung da es 35 % weniger verursacht !

 

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na wenn DU es sagst..... :roll: :roll: :roll:

 

Grüße

Christian

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und jetzt glaub ich auch dass du der Verkäufer bist :roll:

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Gruss aus Hessen

Stefanie

Zu meinen Fotos

Benziner: spritmonitor.de

Du siehst Dinge und fragst "Warum?",

doch ich träume von Dingen und sage "Warum nicht?"

 


Gruss

Stefanie

Mein Smartiermslogo.gifBenziner: spritmonitor.de

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Also Leute, das habe ich bei eBay gefunden:

Xenon Kit mit E11 / E13 Zulassung und Tüv

Gutachten (laut Beschreibung). Aber wer lesen kann, ist echt im Vorteil denn da steht ganz unten, in der Rubrik "sonstiges" folgender Satz: ... dieser Artikel ist im Bereich StVZO NICHT zugelassen.

Ich finde, das riecht nach Betrug den durch die E11/E13 Zulassung und durch das Tüv-Gutachten wird suggeriert , dass der Käufer das Kit "einfach mal so" gegen die alten Birnen austauschen kann...

 

Xenon Kit

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Ich denke auch mal, daß der potentielle eBay-Verkäufer hier seine eigene Ware anpreist.

Der User Summy hat sich just an dem Tag, wo der eBay-Verkäufer mediass die Auktion gestartet hat hier im Forum angemeldet.

 

PS: eingestellt hat der Verkäufer die Sachen um 16:01 Uhr, Summy hat das erste Posting um 16:38 Uhr hier gemacht. Schade das Goyko im Moment irgendwie nicht richtig mitliest, ansonsten wäre dieser Thread schon wieder bezüglich unerlaubter Werbung gelöscht.

 

PPS: falls Du wirklich glaubhaft versichern kannst, daß Du nicht direkt mit dem Produkt oder dem eBay-Verkäufer zusammenhängst sei Dir trotzdem ans Herz gelegt, daß grundsätzlich ein Beitrag dazu gereicht hätte und nicht bis dato 3 Stück dazu aufgemacht werden müssen...

 

 

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Bis denne Euer Chaoti

ICQ: 236618632 online?icq=236618632&img=9

aktueller Verbrauch:spritmonitor.de

[ Diese Nachricht wurde editiert von Chaoti am 30.09.2005 um 19:52 Uhr ]


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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@ Summy

 

Wenn Du schon die Firma day-light nennst, dann soltest Du dir bitte mal die rechtlichen Hinweise durchlesen. Da steht folgendes geschrieben:

 

Rechtlicher Hinweis zu Xenon:

Das HID/Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie:

1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage

3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

 

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind. Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.

 

Gruß jm

 

 

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Jetzt bin ich gespannt ob Summy sich da rauswinden will ;-)

 

Grüße

Christian

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