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Malefiz

Modelljahr 2004 vs 2005

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Tja, schwer zu entscheiden aber ich würde auf Neufahrzeug bestehen. Das Einzige was als Gooddi übrigbleibt ist das Holen/Bringen/Ersatzkugel bei den Werkstatt-terminen. Und auch das wird sicher jedesmal Theater geben, da nicht jeder Mitarbeiter, mit dem Du den Termin machen möchtest von eurer Spezial-Regelung weiß. Da muss dann sicher jedesmal der GF eingeschaltet werden und Du bist in der Bittsteller-Position. Nein, keine wirklich guten Aussichten.

Die Kickdown-Funktion hat mein 2003er im Automatik-Modus: noch nie gebraucht, also das wäre für mich kein Grund.

Was mich an dem Auto stört ist die lange Haldenzeit, das muss doch seinen Grund (Haken) haben. Wer weiß wo die Kugel die 11 Monate zugebracht hat?

Also, ich würde wandeln....

 

 

Gruß

Thomas


smart - Nur für Verrückte - Eintritt kostet den Verstand - Nicht für jedermann ! (teilw. Hermann Hesse)

spritmonitor.deBenziner, 698ccmrms2.gif

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Da muß ich meinem Vorredner recht geben, das was die dir da anbieten, bekomme ich im SC Köln Süd auch so ( ausgenommen die 1. Inspektion) aber abholen, ersatzkugel, das nenne ich Service!! Lächerlich, wenn du darauf eingehst, läßt der das Lachen nicht mehr sein!!

Und die Termine werden in die Länge gezogen, so das du schon alleine auf eine Ersatzkugel verzichtest.

 

Für mich ganz klar, Kugel zurück !!!!

:-x :-x :-x :-x :-x :-x :-x :-x :-x :-x

 

 

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8-) Bräuchte nochmal Hilfe 8-)

 

Kann mir den keiner sagen ob das 2005er Modell eine Kickdown Funktion im Manuell Modus hat oder habt Ihr alle 2004er und ältere Modelle :-D

 

Wäre sehr erfreut über Rückmeldungen da dies für mich ein Kriterium ist zwecks der Wandlung

 

Danke im voraus für die Mühe

 

Gruß

Male ;-)

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42 Cabrio Passion

 

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42 Cabrio Passion

 

http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/124103.html" target="_blank">Spritmonitor.de

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Quote:
softouch mit Kick-down-Funktion

Neu auch mit Kick-down Funktion im softip-Modus. Lederschaltknauf bei softouch enthalten.

 

das hab ich von der Smart-Homepage.

Auto Konfigurieren und unter Sonderausstattung mal auf softtouch klicken...

 


~~all in all it´s just another brick in the wall~~

 

sigtw1.jpg

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bussi.gif@madmatze

 

PS: Habe soeben nochmal beim SC angerufen wegen Kickdown und die behaupten licht und ergreifend das die wie es auf der HP von Smart steht ein Druckfehler ist. Habe eben versucht die 0180........ zu erreichen und diese leider ist für heute nicht erreichbar lol

Wasn Tag grrrrrrrrr

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Malefiz am 14.12.2005 um 13:32 Uhr ]


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wer einmal lügt, lügt immer wieder

 

sagte schon meine großmutter, und die war eine kluge frau.

 

 


Alles wird gut!

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Dann gib das alte Ding zurück und scheuche die Jungs im SC, damit sie dir möglichst schnell einen neuen besorgen...

 

 

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In diesem Sinne...

 

Smartlose Grüße aus Bergkamen

 

LuckyMan

 


In diesem Sinne...Smartlose Grüße aus Oer-Erkenschwick

LuckyMan

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Richtig!!! Wandeln...wandeln....wandeln....wandeln....wandeln.... :-x :-x :-x :-x

 

Glaube uns, es ist das beste was du tun kannst, du ärgerst dich sonst SCHWARZ!!!!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Dino71065 am 14.12.2005 um 23:55 Uhr ]

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Es gibt immer einen Koenigsweg;

Wenn die Angaben des OP stimmen, dann sollten 2000Euro Wertminderung angemessen sein.

Wenn die A ca 200Euro, die B Inspektion 400Euro durchschnittlich kostet,

waere ein Gutschein ueber 4 x A-Inspektion und 3x B Inspektion angemessen und ein kulantes Verhalten zu nennen.

(Als 2. Vorschlag)

 

 

8-)

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Eine schoene und ruhige Vorweihnachtszeit euch allen da draussen!

 


plaetzchenwolf im "Exil"

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Yo über die Höhe der Kulanz brütte ich noch aber irgendwie kann mir keiner von Euch sagen ob bei manueller Schaltung Kickdown im Modelljahr drin ist oder nicht bzw. ob es sowas überhaubt gibt. Ich rede nicht vom reinen Automatikmodus. ;-)

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So, um dir zündstoff zu geben: meiner ist BJ 05, EZ 11/05, hab heute probiert und er hat Kickdown im Manuellbetrieb, habe allerdings auch Softtouch, wenn Du nur Softtip hast weiß ich nicht ob er Kickdown hat.

 

Dann kannst den "Spezialisten" mal Bescheid stoßen, viel Glück!!!

 

Grüße


Grüße, der Ulmer

 

Klein, Schwarz, Schnell :-) :-)

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Hab grad gesehen, hast ja nen Passion, der hat Softtouch, dann müßte er auch Kickdown im Menuellmode haben. Habe einen Pulse mit Softtouch als Extra.

 

Grüße


Grüße, der Ulmer

 

Klein, Schwarz, Schnell :-) :-)

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So Morgen wird die große Pumpe mitgenommen und blase ich den die Füsse auf.

Hiermit ist auch meine Geduld am Ende. Hätte nie gedacht das sich das so entwickelt in diesen SC. am Anfang waren die Mitarbeiten vom SC sehr freundlich und zuvor kommend. Von Hausmeister bis GF.

 

:-x

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42 Cabrio Passion

 

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42 Cabrio Passion

 

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Richtig!!! Wandeln...wandeln....wandeln....wandeln....wandeln.... :-x :-x :-x :-x

 

Glaube uns, es ist das beste was du tun kannst, du ärgerst dich sonst SCHWARZ!!!!

:-x

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@Malefiz: Na wie schaut es aus?? Hast du die Wandlung durch???

 

 

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In diesem Sinne...

 

Smartlose Grüße aus Bergkamen

 

LuckyMan

 


In diesem Sinne...Smartlose Grüße aus Oer-Erkenschwick

LuckyMan

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Das ist ja mel ein starkes Stück, und da ich gerade für meine Wirtschaftsrecht-Klausur lerne habe ich die Ganze Sache mal gleich analysiert (für Richtigkeit der Angaben keine Gewähr):

 

Sachverhalt: Kugel Baujahr 2005er bestellt, 2004er geliefert bekommen, Wichtig: SC hat Irrtum zugegeben

 

Grundsätzlich geht es also darum das nicht gewollte zurück zu geben bzw. zu wandeln. Dazu muss ein Herausgabeanspruch gegenüber dem SC laut §812 oder §985 BGB vorliegen. §985 scheidet aus (Dazu müsste das Eigentum am Smart noch beim SC liegen) aber §812 wird greifen:

 

§812 (1) 1: Wer durch die Leistung eines anderen ... etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

 

Die Leistung eines anderen ist so zu verstehen: Der Kaufvertrag verpflichtet den Käufer einen Kaufpreis zu zahlen, dies hat er getan, also hat er geleistet. "Etwas erlangt" heißt nichts anderes als der Verkäufer hat etwas (Geld) bekommen. Vorraussetzung ist jedoch, dass dies beides ohne rechtlichen Grund geschehen ist. Der rechtliche Grund wäre hier der Kaufvertrag gem. §433 BGB. Laut Sachverhalt hat das SC den Irrtum mit dem Baujahr anerkannt. Dann greift §119 (2) BGB:

 

§119(1):

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

§119(2): Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

 

Ein Baujahrunterschied von 1 Jahr bei einem Neuwagen kann durchaus als wesentlich angesehen werden. Somit kann der Kaufvertrag angefochten werden. Nun greift §142(1) BGB:

 

Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.

 

Heißt im Klartext: der Kaufvertrag ist unwirksam und hat rechtlich gesehen nie existiert. Somit ist die Bedingung aus §812 erfüllt, der rechtliche grund fehlt denn den Kaufvertrag gibt es nicht mehr. Somit muss das SC den vollen Kaufpreis zurück zahlen auch wenn das Auto benutzt wurde.

 

Weiterhin habe ich einen Beitrag gelesen in dem vorgeschlagen wurde 10Cent pro Kilometer Nutzung zu vereinbaren - total überflüssig:

 

§122(1) BGB: Ist eine Willenserklärung nach §118 nichtig oder auf Grund der §§ 119,120 angefochten, so hat der Erklärende ... ich kürze es mal ab: Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer schadenersatzpflichtig ABER:

§122(2) Die Schadenersatzpflicht tritt nciht ein, wenn der Beschädigteden Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte...

 

SC hat ja den Irrtum zugegeben, daher §122(2), somit keine Schadenerstzpflicht seitens des Käufers.

 

Was jedoch ein Problem geben dürft wäre eventuell §121(1) BGB:

 

Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne Schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntniss erlangt hat.

 

Im Klartext heißt das, dass man prinzipiell sofort beim ersten Verdacht den Kaufvertrag anfechten muss in diesem Fall beim Erhalt der Bestellbestätigung wo Baujahr 2004 drauf stand.

 

Bin kein Anwalt aber für mich ist die Sache klar, SC muss Geld zurück geben oder Wandeln. Andererseits heißt es ja so schön man trifft sich immer zweimal im Leben und das Angebot des SC mit den ganzen Leistungen finde ich nicht unbedingt schlecht. Ich glaube, dass so eine Kickdown Funktion nicht unbedingt das wichtigste an so einem Smart ist. Man kann sich sicher sein, dass das SC die Kosten der Wandlung bei den nächsten 5 Werkstattbesuchen auf die Rechnung oben drauf schlägt.

 

So denn, Frohes Fest!


42 CDI: image_122535_1.png

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...tolle ausführungen. das sollte man auf steinplatten ausdrucken und denen im sc um die ohren hauen.

 

mir ginge es hier nicht um eine kickdown-funktion oder ne inspektion hin oder her. wenn mich jemand derart dreist und wiederholt zu betuppen versucht und ich merke es, dann mach ich keine geschäfte mehr mit dieser person, punkt. nichtmal wenn ich den fraglichen smart dort zu nem euro kriegen tät. anwalt, wandeln, nie wieder hingehn.

 

aber muß jeder selber wissen zu welchem preis er seinen selbstrespekt verkauft, und ob er sich auch weiterhin gern rumschubsen läßt von solchen lumpen. die sterben nur deshalb nicht aus, weil es den meisten ihrer opfer zuviel act ist, sich zur wehr zu setzen.

 


Alles wird gut!

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