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Netti

OWI Falschparken

Empfohlene Beiträge

Hallo an alle!

 

Habt ihr Erfahrungen damit gemacht, was passiert, wenn man senkrecht und nicht waagerecht (wie normal üblich) am Fahrbahnrand parkt? Ich habe nämlich kürzlich so geparkt (in einem Wohngebiet) und hatte promt einen Strafzettel über 15,- EUR erhalten. Kann ich dann in Einspruch gehen oder lohnt es sich nicht?

 

Wär nett, wenn ihr mir weiter helfen könnt.

 

MfG Netti

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Hallo Netti,

 

Willkommen im Forum.

 

Du meinst sicher, daß du QUER geparkt hast, oder? dann stellt sich die Frage - mit einem Roadster? (jedenfalls Postest du im Roadster Board)

 

Wenn also nicht, dann gehe ich von einem fortwo aus hierzu dann: 15,- EUR mit welcher Begründung?

 

Grunsätzlich ist es nicht mehr vorgeschrieben mit der Fahrtrichtung zu parken, wenn du aber behinderst, mit der querparkerei gibt´s trotzdem Ärger...

 

such mal unter

Querparken

da findest du bestimmt einiges.

 

Gruß Martin

-----------------

einmal SMART, immer SMART ;)

118387.jpg?stamp=1123575265<BR>

und er gönnt sich:

spritmonitor.de

 

 


einmal SMART, immer SMART ;)

 

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Senkrecht parken ist aber sehr platzsparend :-D

 

1146onoeyn3lt.jpg

 

-----------------

Gruß,

Tom

--

First there was darkness

then came the strangers

spritmonitor.deDiesel

 

ICQ:#138253414 online.gif?icq=138253414 img=10

 

 

smart.jpg

 


Gruß,

Tom

 

1176qprbrs5j5.gifsmart.jpg

the sun was born, so it shall die,

so only shadows comfort me,

i know in darkness i will find you

giving up inside like me

 

 

126863.png

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Danke für eure Antworten!

 

Ich habe mich entschieden in Einspruch zu gehen und werde euch dann informieren, wie es ausgegangen ist. Zusätzlich habe ich mich noch auf der regulären smart Seite übers Querparken erkundigt.

 

Also danke nochmal für eure Hilfe!

 

Liebe Grüße Netti

 

P.S. Hab jetzt auch verstanden, dass es net senkrecht sondern querparken ist ;-)

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auszug:Smart club

II. Parken quer zur Fahrspur

Nun, hier scheiden sich in Europa derzeit die Geister. Fakt ist: In Deutschland ist das Parken am Straßenrand im Querformat nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht ausdrücklich verboten, wenn das Auto nicht länger als die maximal erlaubte Fahrzeugbreite ist und der fließende Verkehr nicht behindert wird. Ein Fahrzeug darf in Deutschland maximal genau 2,55 Meter breit sein, der Smart darf also querparken, wenn nur die Breite ausschlaggebend ist.

 

Genau da liegt aber das Problem bei vielen Kommunen: Viele Kommunen, Polizisten und Politessen sind der Meinung, dass Querparken kolossal den fließenden Verkehr behindert und deshalb munter Tickets an querparkende Smarts heften. Du solltest also vor dem Querparken sicher sein, wie deine Kommune zu dem Thema steht. Andererseits ist es in Großstädten gerade an Einkaufstagen geradezu verzweifelnd schrecklich, eine Parklücke zu finden und querparkende Smarts nützen die eh nicht anders nutzbaren Parklöcher vortrefflich aus. Jedenfalls habe ich es noch nicht erlebt, an so hektischen Tagen mit einem Ticket versehen zu werden. ;-)

 

Es gibt jedoch generelle Dinge, die nicht erlaubt sind: Gibt es deutliche Parkmarkierungen auf dem Parkstreifen, so dürfen diese nicht überschritten werden. Genauso wenig darf nicht an Orten geparkt werden, wo der Smart unverhältnismäßig in die Fahrbahn hineinragt und er womöglich eine Gefährdung für den fließenden Verkehr darstellt. Und schließlich darf der Smart nicht quer parken, wenn er auch längs locker reinpassen würde. Es muss also eine so genannte "Parkraumknappheit" vorliegen.

 

Beim Querparken unbedingt aufpassen, es sieht ganz leicht aus, ist es aber nicht!

 

Ist die Lücke groß genug, steht man quer geparkt auch wirklich nicht halb auf der Straße? Bekommst du nach dem Parken noch die Türen auf? Dein Smart darf wie gesagt nicht in die Fahrbahn hineinragen, vorbeifahrende Radfahrer müssen auch noch vorbeikommen können, ohne riesige Schlenker machen zu müssen. Das sollte vorher überlegt werden, umständlich aus einer zu kleinen Parklücke herauszurangieren, behindert kolossal den fließenden Verkehr.

 

Gibt es einen hohen oder auffälligen Bordstein, die dem Front- bzw. Heckpanel gefährlich werden könnten? Das Querparken bewegt sich naturgemäß im Zentimeterbereich, da ist schnell mal eine Schramme im Panel. Auf den Bordstein fahren, wenn der Platz nicht reicht, ist übrigens tabu, der Gehweg gehört den Fußgängern, wenn nichts besonderes vor Ort angegeben ist. Das gleiche gilt natürlich auch für Radwege.

 

Rückwärts einparken ist angesagt (also Schnauze Richtung Straße) und das möglichst in einem Zug. Das ist nicht nur einfacher, sondern behindert auch weniger den Verkehr und macht das Ausparken einfacher (dazu gleich). Also erst einmal an der Lücke vorbeifahren und so halten, als ob man ganz normal rückwärts einparken möchtest. Natürlich mußt du etwas mehr Anlauf nehmen, fahre also nicht ganz so dicht neben den Wagen, der vor der Parklücke steht. Dann einfach nach hinten einschwenken, dabei aber den fließenden Verkehr hinten beobachten! Manch vermeidlich gewitzter Hinterfahrer nutzt deinen Parkwunsch dazu aus, dich schnell zu überholen, was fatale Folgen haben könnte, wenn du im gleichen Moment das Vorderteil des Smarts in die Fahrbahnmitte schwenkst. Danach langsam (!) den Smart nach hinten rollen lassen, ruhig bis zum Anschlag der Reifen am Bordstein (deshalb die Warnung wegen einem hohen Bordstein..).

 

Nach dem Parken sicherheitshalber noch mal nachschauen, ob die Kugel auch wirklich nicht den Verkehr behindert. Ragt der Smart auch wirklich nicht auf die Fahrbahn? Kommen Radfahrer noch problemlos vorbei?[/]

 

Beim Ausparken ebenfalls aufpassen! Das Ausparken ist zwar genauso einfach/schwierig, als wenn man aus einer Ausfahrt herausfährt, aber schauen sollte man trotzdem. Hier zeigt sich übrigens auch ein eklatanter Nachteil, wenn man quer vorwärts eingeparkt hat. Stehen links und rechts neben dir Autos, mußt du praktisch blind aus deiner Parklücke herausfahren, was sehr gefährlich für den fließenden Verkehr und besonders Radfahrer sein kann.

Was nun tun, wenn die Polizei nun trotzdem der Meinung war, daß du ordentlich quer geparkt ein Hindernis im Straßenraum darstellst und dir ein Ticket an den Scheibenwischer klemmt? Schaue dir genau an, was Sache ist und wegen was du das Ticket bekommen hast (eine Begründung ist in der Regel auf dem Strafzettel mit notiert). Falls du der Meinung bist, daß die Verwarnung unbegründet ist, mußt du Einspruch einlegen und die Sache entsprechend beweisen, deshalb wäre ein Beweisfoto nicht ganz schlecht.

 

Ich habe gleich beim ersten erfolgreichen Querparkversuch im Dezember 2000 nach rund zwanzig Minuten einen Strafzettel bekommen, weil ich angeblich so eng geparkt hätte, dass Vorder- bzw. Hintermann nicht mehr ohne weiteres hätten ausparken können. Das war jedoch durchaus möglich, was der zufällig vorbeikommende Vorderparker auch ausdrücklich bejahte. Ich habe daraufhin die Situation in einem Foto festgehalten und zwei Tage später in der Bußgeldstelle angerufen und kurz erklärt, was Sache sei. Auf meine freundliche Frage gab es einen freundlichen Hinweis, das auf der Rückseite des Strafzettels als Einspruch einzutragen und das Foto beizulegen. Das tat ich und zwei Wochen später war die Angelegenheit erledigt. Ich empfehle deshalb im Zweifelsfall einen Anruf bei der Behörde, die dir das Ticket ausgestellt hat und eine freundliche Rückfrage.

 

Mein Fazit: Querparken ist zwar ganz praktisch, nicht aber ohne Tücken. Das ganze lieber einmal generalprobieren und im Zweifelsfalle einen normalen Parkplatz suchen, da gibt es für unsere Wutzelmänner immer noch genug. :)

 

oder hier ähnlicher fall

wer weiss was? forum

 

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Sing*,,Let The Sunshine"

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,,ForTwo" Benziner Cabrio 2004

db_PICT000620.jpg

The Smart addicted driver

,,Ich brauch es Täglich"spritmonitor.de Super + .SW Tuning

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ICQ:178798521

YM:FireSmart2002

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Firekiller am 18.01.2006 um 17:18 Uhr ]


crew1gg8.png

bild,Smart-spc-Roadster,weiss,schwarz.png

 

 

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Sehr geehrter Herr ........,

das Querparken am Straßenrand ist in der Straßenverkehrsordnung nicht

ausdrücklich verboten, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt.

Situationsbedingt wird dies der Verkehrsüberwacher im Einzelfall entscheiden

müssen, das heißt man muss sich nach den örtlichen Verhältnissen richten. In

markierten Parkflächen ist Querparken nicht möglich und ebenso wenn die

Straßenrestbreite zu gering ist und der fließende Verkehr behindert wird.

Dazu ein Beispiel: Behindert ein längsparkender LKW mit einer Breite von ca.

2,5 Metern bereits den fließenden Verkehr, so ist auch Querparken mit einem

2,5 Meter langen Smart dort nicht erlaubt.

Der vorhandene Parkraum muss knapp sein, d.h. wenn genügend Parkraum in

Längsrichtung vorhanden ist, darf man nicht Querparken.

Da der Smart länger ist als ein normales Auto breit, braucht der andere

Verkehrsteilnehmer wesentlich mehr Freiraum um aus der Lücke rauszukommen;

und dann ist auch Längsparken bei gleichem Platzbedarf möglich.

 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stadt Mülheim an der Ruhr

Ordnungsamt 32-13 ZAD

-----------------

timobanner.jpg

    spritmonitor.de ICQ-Nummer: 290-210-058 online?icq=290210058&img=2

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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