Wieso soll der TÜV schwierig werden, die Vorschrift sagt, das du mindestens einen Rückfahrscheinwerfer haben musst, die Höhe ist auf maximal ein Meter bei PKW begrenzt, ob links oder rechts ist tatsächlich egal, es steht nirgends das der Rückfahrscheinwerfer getrennt von den anderen angebracht sein muß.
Ich habe also funktionierende Blinker und Rückfahrlicht, desweiteren funktioniert selbst wenn ich blinkend aus zb. einer Ausfahrt rückwärts hinaus fahre immer ein Rückfahrlicht, das signalisiert das ich Rückwärts fahren will.
Die Helligkeit ist im erlaubten Rahmen und es gibt für die Rückleuchten keine Vorschrift die besagt das keine LED Leuchtmittel verbaut sein dürfen.
Den ganzen Spaß habe ich schon mit meinem Tüver besprochen und der ist was das angeht sehr genau.
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