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Stahlratte

Eingelagerte Felgen+Reifen im Keller hausratversichert?!

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Hihooo,

 

komische Frage - aber ist mir vertrauensvoll von einem Betriebsleiter einer Reifenhandelskette zu Ohren gekommen:

 

Lagert man seine Reifen im eigenen Keller ein, sind diese bei Einbruch NICHT durch die Hausratversicherung abgedeckt!

 

Stimmt das?

 

:-? :-? :-?

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Grüße aus dem smarten Berlin

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Ja das stimmt,

der Keller gehört versicherungstechnisch nicht zur Wohnung, ergo greift da auch nicht die Hausratsversicherung bei Diebstahl.

Gruß André

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Gruß André

 

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Quote:
der Keller gehört versicherungstechnisch nicht zur Wohnung, ergo greift da auch nicht die Hausratsversicherung bei Diebstahl.

 

Also der Keller - ist sofern allein genutzt und auch abgeschlossen - mitversichert! Das habe habe ich auch mal nachgefragt, weil ich teure Fahrräder da stehen habe: die sind voll versichert! Die Regulierung erfolgt hier genauso wie bei meiner Wohnung...jedenfalls bei meiner Versicherung...

 

Im Zusammenhang kurz zitiert:

 

"Versicherungsort ist die bezeichnete Wohnung inkl. Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück. Versicherungsschutz besteht auch für Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzt werden."

 

Die Frage ist speziell halt: gehören Reifen und Felgen im Keller zu den den versicherten Sachen der Hausratversicherung???

 

 

 

 

 

:-?

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Aha,

 

man wird schlauer!

 

ALLGEMEINE HAUSRATVERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

(VHB 2002)

 

Quote:
nicht versichert sind: nicht in Nr. 2 c) genannte Kraftfahrzeuge und deren Anhänger einschließlich ihrer Teile und ihres Zubehörs, außer nicht montierte Reifen und Dachgepäckträger;

 

Also scheint wohl versichert - ich frag morgen aber nochmal nach...da liegen für 3.500 Euro Sommerräder im Keller .... :o

 

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Grüße aus dem smarten Berlin

Stahlratte

 


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Quote:
...da liegen für 3.500 Euro Sommerräder im Keller ....

 

Danke für den Tipp!

 

Klemm-Ede ;-)

*juhu,das500steposting*


I love you all!

 

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Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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Hallo zusammen,

 

da ich auf diesem Gebiet mehr oder weniger Spezialist bin ;-) will ich auch was dazu sagen.

 

Reifen / Felgen (Einzeln) und Kompletträder sind in der Garage und im Keller eindeutig mitversichert, da der Keller und die Garage zum Versicherungsort dazu gehören.

 

Dies gilt so lange bis die Räder auf das Auto montiert sind.

 

Bei Felgen / Reifen im Wert von 3.500 Euro würde ich aber an deiner Stelle aber einen "Besitznachweis" erstellen. Dies kann z.B. durch ein Foto oder durch einen Kaufbeleg geschehen. So hat man es in der Regel deutlich leichter im Falle eines Diebstahls oder Zerstörung durch Feuer / Wasser, den Verlust ersetzt zu bekommen.

 

Dies gilt übirges auch für teure Stereoanlagen und für außergewöhnliches PC-Equipment!

 

 

 

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Grüße aus dem Schwabenland

 

Daniel

 

 

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Grüße vom Schwaben in Hessen

Daniel

 

 

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Quote:

Am 08.02.2006 um 23:33 Uhr hat vitamin geschrieben:
Ja das stimmt,

der Keller gehört versicherungstechnisch nicht zur Wohnung, ergo greift da auch nicht die Hausratsversicherung bei Diebstahl.

Gruß André


 

 

 

Ich weis ja nicht was du für einen Keller hast ... ;-) Aber sofern du deine Vorräte und Felgen nicht draussen vor der Haustüre lagerst findest du immer eine Versicherung die dir das bezahlt ...

 

Die einzigste Bedingung ist, dass der Ort an dem du deine Sachen lagerst laut Plan zu deiner Wohnung gehört. Das kann ein Dachboden, ne Garage oder ein Platz in der Waschküche sein.

Eine Waschmaschine in einer allg. genutzen Waschküche ist nämlich auch mitversichert ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von cyber_smarty am 09.02.2006 um 11:37 Uhr ]


Grüße vom Schwaben in Hessen

Daniel

 

 

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Jep,

 

danke für die Infos...ich habe heute nochmal sicherheitshalber meine Versicherung gefragt - alles so, wie es cyber_smarty schreibt...

 

Ein Glück auch, sonst hätten meine Brabusfelgen unter dem Bett im Schlafzimmer gelegen...hehehe...

 

:-D :-D

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    • Moin, sehr geehrte/r Mr.Bojangles, sehr geehrte Forengemeinde !   @Mr. Bojangles   Mal eben hochgerechnet: 70 km hin, 70 km zurück, sind werktäglich 140 km. Ein durchschnittliches Arbeitnehmerjahr hat ca. 220 Werktage: Macht zusammen: 30800 km. Hinzu kommen dann noch die "privat" gefahrenen. Ich weiß, daß SMART-Fahren viel Spaß bereitet und gehe daher von insgesamt ca. 40 000 km jährlicher Fahrleistung aus. (Mal Bedenken, wieviele Ölwechsel, Reifenverschleiß, Fahrwerksteile, Bremsenverschleiß, UNVORHERGESEHENES, usw. usw. usw.). (Oder eben die Kosten bei Werkstattaufträgen.....).   Und bitte mal bedenken: Der verlinkte Wagen ist 18 Jahre (!) alt und geht auf die 200 000 km zu. Es ist zwar einiges (angeblich) gemacht worden. Nach meiner Einschätzung ist und bleibt das ein älterer Gebrauchtwagen, bei dem Wartung und Reparaturen weiterhin (vermutlich/wahrscheinlich zunehmend) anfallen werden. Wenn man dann nicht selbst schrauben kann und will und nicht die Möglichkeiten / Kenntnisse / Ahnung, Erfahrung,  Budget hat, wird bei den o.a. Rahmenbedingen es mit hoher Wahrscheinlichkeit .....unbezahlbar.   Da sollte man m.M.n. noch erhebliche Mittel (abgesehen vom Kaufpreis) als Nicht-Schrauber in Reserve haben.   Zum Angebot: Der Anbieter spricht beim TÜV vom "Ende letzten Jahres gemacht". In den Daten steht 07/2026. Das sind noch 15 Monate. Die Anzahl der Vorhalter/Vorbesitzer wird nicht genannt. Auch wird nicht genannt, wie lange der Anbieter das Fahrzeug hat und warum er es veräußern möchte. (Wenn er es nur kurz hat, wäre ich sehr skeptisch. Ebenfalls, wenn er das Fahrzeug gar nicht selbst zugelassen hat / es könnte sich dann um eine Art "privater Händler" handeln).   Und den genannten Preis halte ich für das Gebotene für deutlich zu "ambitioniert". Ich sehe den Wagen so wie er ist mit einer "hohen 2 oder niedrigen/mittleren 3 vorne" mal aus der Ferne eingeschätzt.   Und Thinkabell hat m.M.n. Recht. Entweder Jemanden aus dem eigenen privaten Umfeld mit zur Besichtigung nehmen der wirklich Ahnung hat, oder/und so verfahren, wie beschrieben: (Gebrauchtwagenexpertise einer anerkannten Organisation in Anspruch nehmen / auf eigene Kosten. Bei Ablehnung durch den Anbieter hätte sich das (für mich) erledigt.....).   Gutes Gelingen wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig
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