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creamstyler

Oh je, das kann ja heiter werden....

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Am 01.03.2006 um 17:22 Uhr hat Heise Newsticker geschrieben:
Urteil zur Forenhaftung gegen Heise als Begründung für Maulkörbe

Wie von Rechtsexperten befürchtet, ziehen immer mehr Anwälte ein Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag heran, um unliebsamen Webforenbetreibern einen Maulkorb zu verpassen. Anfang Dezember hatte das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der heise online faktisch gezwungen wird, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf potenzielle Rechtsverstöße hin zu überprüfen.

Vom Administrator des Support-Forums supernature-forum.de verlangt beispielsweise die Frankfurter Kanzlei Leonhardt Spänle&Schröder, verschiedene Beiträge zu entfernen, in denen eine Mandantin als "Betrügerfirma" bezeichnet wird. Eine nahezu gleich lautende Abmahnung erhielt von derselben Kanzlei auch der Betreiber von Cinefacts.de, weil sich Forenmitglieder kritisch zum Geschäftsgebaren des Deutschen Video-Rings geäußert hatten.

Angeblich habe ein Forenbetreiber laut dem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag "dafür Sorge zu tragen, dass eine Darstellung in der vorliegenden Art und Weise unterbleibt". Einer positiven Kenntnis der rechtswidrigen Beiträge bedürfe es "nach Auffassung des LG Hamburg nicht". Für diese per Abmahnung erteilte Rechtsbelehrung sollen die Forenbetreiber jeweils 1843 Euro an die Kanzlei bezahlen. Darüber hinaus sollen sie sich verpflichten, jeden Fall der Wiederholung einer bereits in den Foren getätigten oder "ähnlichen" Behauptung gegenüber den Unternehmen zu löschen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen.

Bemerkenswert an den Abmahnungen ist insbesondere die Tatsache, dass für das Urteil, auf das sich die Anwälte berufen, auch drei Monate nach der Verhandlung noch keine schriftliche Begründung vorliegt. Die Auffassung des LG Hamburg ist also im Detail bisher noch gar nicht bekannt. Überdies ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, dagegen in Berufung zu gehen. Der Berliner Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB hält Amahnungsbegründungen dieser Art für fragwürdig: "Wenn man zur Untermauerung seines Standpunkts ein einzelnes Urteil eines Landgerichts heranzieht, für das zudem bisher noch nicht einmal eine Begründung vorliegt, sollte das den Abgemahnten aufhorchen lassen."

Das Verbraucherschutzforum Antispam.de erhielt jüngst eine Abmahnung des Justiziars eines Touristik-Anbieters. Dieser erkannte "unwahre Tatsachenbehauptungen" in Forenbeiträgen, die "dem gegenständlichen Unternehmen erheblichen Schaden wirtschaftlicher Art zufügen". Der Justiziar beruft sich ebenfalls auf das LG-Urteil gegen Heise und spricht von einer "gesteigerten Pflicht zur regelmäßigen inhaltlichen Kontrolle der einzustellenden Beiträge". Das bisher weder schriftlich begründete noch rechtskräftige Urteil im Verfügungsverfahren hält er für "gefestigte Rechtsprechung". (hob/c't)

Was lernen wir daraus? Wenn wir nicht wollen, das dieses Forum wegen Abmahngefahr dichtgemacht wird, Selbstkontrolle, was die Wortwahl angeht.

 

Schade, so mach das immer weiter amerikanisierte Rechtswesen in Deutschland eine ganze Webkultur kaputt.


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... einfach in Vanuatu hosten lassen !

*LOL*

 

 


double-d.jpg

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Hm, klar: Freie Meinungsäußerung hört da auf, wo der Jurist Kohle wittert.

 

Ich hasse diese Paragrafenverbieger und behaupte mal, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) diese Rechtsauffassung kassieren wird.

Wie heißt es so schön in Artikel 5, Absatz 1:

 

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 

Zur Meinungen heißt es bei den obersten Richtern ganz klar:

 

Dass es bei dem Begriff der "Meinung" für den Schutz nicht darauf ankommen kann, ob es sich um ein richtiges oder falsches, emotionales oder rational begründetes Werturteil handelt, hat das Bundesverfassungsgericht 1972 in einem Urteil über die Meinungsfreiheit Strafgefangener präzisiert (BVerfGE 33,1-18-Strafgefangene): "in einem pluralistisch strukturierten und auf der Konzeption einer freiheitlichen Demokratie beruhenden Staatsgefüge (ist) jede Meinung, auch die von etwa herrschenden Vorstellungen abweichende, schutzwürdig."

 

Meiner Berufsgruppe wollen auch ständig Leute ans Leder, bisher war Karlsruhe noch immer die Endstation für solches Treiben.

 

Zum Hamburger LG: Das hat sich schon im sog. Lüth-Fall nicht mit Ruhm in Sachen freier Meinungsäußerung bekleckert.

 

Wer sich angep***t fühlt, hat ja die Möglichkeit zur Gegendarstellung. Insgesamt sollte media4all.de weiterhin ruhig schlafen können (...wie meint der das?). :-D

 

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I love you all!

 

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I love you all!

 

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Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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....obwohl sich diese Abmahnaktion auf rechtlich dünnem Eis bewegt, wäre es vermutlich sicher nicht erfreulich für Goyko, sich alle Nase lang mit solchen Unterlassungserklärungen beschäftigen zu müssen und ggf. noch Kosten für die eigene Rechtsvertretung zu verauslagen bzw. daran dann auch noch hängen zu bleiben.

 

Man darf nicht vergessen, dass dieses Forum eher aus Liebhaberei denn zur Gewinnerzielung betrieben werden dürfte.


wählt EEE !

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