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schaefca

Querparken - zum 100sten...

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Tach!

 

Gefunden bei auto-presse.de:

 

"Querparken mit dem Smart ist rechtens

 

14.03.06 – Das Parken mit einem Smart quer zur Fahrtrichtung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht geregelt. Wer an die falsche Politesse gerät, bekommt ein Knöllchen. Dennoch befindet sich der Querparker nach Auffassung der Experten der ARAG-Versicherung im Recht. Denn die StVO sieht vor, dass platzsparend zu parken ist.

 

Solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden, ist gegen das Querparken also nichts einzuwenden. Allerdings sind die besonderen Umstände jedes einzelnen Falls zu beachten. Zuletzt hatte eine Smart-Fahrerin Erfolg, die gegen einen Bußgeldbescheid beim Amtsgericht Viechtach Einspruch erhob. Sie darf querparken, denn nach Rechtssprechung des Bundesgerichtshof ist es wichtig, den Parkraum optimal zu nutzen und den fließenden Verkehr nicht zu behindern (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05). mid/mh."

 

 

JR1 hat es bereits hier am 29.11.2005 um 19:14 angemerkt. Die ARAG sucht wohl neue Kunden...

 

 

 

 

-----------------

I love you all!

 

25iq.jpg58ow.gif

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 15.03.2006 um 09:46 Uhr ]


I love you all!

 

smartsigvk6.jpgicon_biggrin.gif

 

Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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