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Neues Urteil zum Querparken vom SMART ist rechtens

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Ich habe heute in der "Freien Presse" Chemnitz vom 20. März 2006 folgenden Artikel gefunden, der einige Smartfahrer freuen wird.

 

Auszug:

Querparken mit dem Smart ist rechtens

 

Das Parken mit einem Smart quer zur Fahrtrichtung ist in der (STVO) nicht geregelt. Wer an die falsche Politesse gerät, bekommt ein Knöllchen. Dennoch befindet sich der Querparker nach Auffassung der Experten der Arag-Versicherung im Recht. Denn die STVO sieht vor, dass Platz sparend zu parken ist. Solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden, ist gegen das Querparken also nichts einzuwenden. Allerdings sind die besonderen Umstände jedes einzelnen Falls zu betrachten. Zuletzt hatte eine Smart - Fahrerin Erfolg die gegen den Bussgeldbescheid beim Amtsgericht Viechtach Einspruch erhob. Sie darf querparken, denn nach Rechtssprechung der Bundesgerichtshofes ist es wichtig, den Parkraum optimal zu nutzen und den fließenden Verkehr nicht zu behindern.

 

(AG Viechtach, Aktenzeichen: 7 II Owi 00605/05

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"Allerdings sind die besonderen Umstände jedes einzelnen Falls zu begutachten"

 

Dieser Satz wurde mit angegeben und bedeutet: Kein Freibrief für Querparken!

 

Wenn Ihr einen Smart auf einer unbeleuchteten oder nicht ausreichend beleuchteten Straße so abstellt, kann es Probleme geben.

 

Der Wagen ist dann nicht ausreichend kenntlich gemacht (Stichwort Katzenaugen / Reflektoren / Kennzeichen)

 

Also vorher prüfen, nicht das es hinterher Ärger gibt. Ansonsten ist das Urteil zu begrüßen, da wirklich Parkraum sinnvoll genutzt wird.

 

In diesem Sinne:

"Gute Fahrt" - oder besser "Gutes Parken"!

 


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Triking hat völlig recht. Das Urteil gibt es schon etwas länger und hat in der Folge dennoch einigen Betroffenen wegen der genannten Gründe nicht geholfen. Bezeichnend finde ich es, dass in diversen Medienberichten immer wieder im Zusammenhang mit dem Urteil der ARAG-Rechtsschutzexperte auftaucht. Ohne Anwalt klabbet wohl immer noch nicht. ;-)

 

 

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I love you all!

 

25iq.jpg58ow.gif

 


I love you all!

 

smartsigvk6.jpgicon_biggrin.gif

 

Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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Hi,

ist halt nur ein Amtsgerichturteil.

 

Die werden oft schneller wieder einkassiert, als du schauen kannst...

 

Aber für die Diskussion mit einer Politesse sollte es reichen :-D

 

grüße

sun909

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Spritmonitor.de

 

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Hier in MH isses auch nicht eindeutig:

 

Nicht erlaubt, nicht verboten. Laut Stadt hängt es immer vom Einzelfall und vom Aufschreiber ab. :-D

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timobanner.jpg

    spritmonitor.de ICQ-Nummer: 290-210-058 online?icq=290210058&img=2

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Gefunden auf der HP von Smart:

 

 

Der smart fortwo kann quer zur Fahrtrichtung geparkt werden, wenn man einige Regeln und Anforderungen beachtet. Die Zulässigkeit des Querparkens richtet sich nach den "besonderen Umständen des einzelnen Falles". Zu beachten sind dabei drei Aspekte:

 

1. Man darf den fliessenden Verkehr nicht behindern. Dazu ein Beispiel: Behindert ein längsparkender LKW mit einer Breite von ca. 2,5 Metern bereits den fliessenden Verkehr, so ist auch Querparken mit einem 2,5 Meter langen smart fortwo nicht erlaubt. D.h. man muss sich nach den örtlichen Verhältnissen richten.

 

2. Der fliessende Verkehr darf auch nicht gefährdet werden. D.h. man muss vorausschauend und vorsichtig ein- bzw. ausparken, ähnlich dem Fahrverhalten bei Ein- bzw. Ausfahrten.

 

3. Der vorhandene Parkraum muss knapp sein, d.h. wenn genügend Parkraum in Längsrichtung vorhanden ist, darf man nicht Querparken.

Wichtig ist immer die Beachtung der örtlichen Gegebenheiten.

 

Diese Angaben gelten nur für Deutschland. Die smart gmbh übernimmt keinerlei

Verantwortung für eventuelle Verwarnungen in Deutschland oder anderen Ländern.

Stand: Juni 2005 - Änderungen vorbehalten.


mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

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