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tickledee

breitsocken steuerfrei?

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Hallole,

seit 2 wochen bin ich stolzer besitzer eines cdi.rundum ein klasse kügelchen,nur in den kurven schmiert's a weng..breitere socken auf alu's sollen her.weiss denn jemand wie es mit der steuerbefreiung für meinen kleinen aussieht?ich hab unterschiedliche info's bekommen und bin jetzt etwas verunsichert.thx und grüsse aus göppingen.


 

 

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Angeblich ist das maximal mögliche 175er rundum. Einige hier wollen aber auch schon 195er mit Steuerbefreiung durchbekommen haben. Kommt wohl auf den Prüfer bzw. Sachbearbeiter an.


sig-swe.jpg

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Hallo Ihr Beiden!

An dem roten :-( smilie könnt ihr es wahrscheinlich scho erraten:

Nix is mit vorne breiter!

Leit(d)er!

135er sind drauf auf 3 1/2 J-Felgen. Die gleichen 135er dürfen´s höchstens noch auf 4 J-Felgen sein, sonst is Ende mit "3Liter-Auto". Der TÜV-Ingenieur trägt wesentlich breitere Gummies ein mit denen man dann zwar fahren darf, aber der Kerl im blauen/grauen Kittel ändert dabei auch eiskalt die Schlüsselnummer und kurz danach flattert der Steuerbescheid ins Haus.

Hätt halt selbst auch gerne rundum 175er aufgezogen, w.g. Spurtreue z.B. bei Seitenwind aber auch Kurvenstabilität und hab mich deshalb schlau gemacht.

Halte eben weiter bei 135Kmh das Steuer etwas konzentrierter und um über die Vorderräder "abzuschmieren" muß man ja nun wirklich erst mal ganz enge Kehren agnz scharf angehen...

Smartig-Dieselig grüßt

Hartmut

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Hi there,

quote:

Original erstellt von hartmut.reuter:

...An dem roten :-( smilie könnt ihr es wahrscheinlich scho erraten:

Nix is mit vorne breiter!

Leit(d)er!

135er sind drauf auf 3 1/2 J-Felgen. Die gleichen 135er dürfen´s höchstens noch auf 4 J-Felgen sein, sonst is Ende mit "3Liter-Auto"...

... muß nicht umbedingt sein, hängt hauptsächlich vom Felgen-Gutachten ab. Bei BRABUS steht z.B. explizit im Gutachten das der cdi umgeschlüsselt werden muß. Im Sportiva-Gutachten z.B. steht davon nix. Daher hat der nette Herr von der DEKRA die Felgen bei mir auch anstandlos eingetragen.

Also rundum 175er mit Steuerbefreiung ist eintragungstechnisch möglich. Steuertechnisch hab ich noch nix gesehen, was allgemein aussagt, dass ein cdi mit 175ern vorne nicht mehr als 3 Liter Auto eingestuft werden kann.

Keep three wheels down...

Lippe

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Hallo mal wieder !

Ja, ja, das Thema mit der Steuer.

Vorweg: CDI, 195'er rumdrum, Tuning Chip UND Stuerbefreit!

Legal? Keine Ahnung.

Richtig ist: Brabus schlüsselt von 3L auf 3 um, da offiziell der Kleine mehr verbraucht, damit kein 3 L Auto mehr ist, somit keine Steuerbefreiung mehr zusteht.

Andere Tuner schreiben dies nicht in Gutachten rein, der TÜV prüft sowas nicht (steht auch nicht im Gutachten das die's sollen, wie sollen sie es auch ? :classic_wink: )also wird auch keine 3L Änderung vorgenommen.

Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist das ganze so eine Sache. Nach meinem Gefühl müsste jeder aufgrund des wissentlichen Mehrverbrauchs eine Umschlüsselung vornehmen lassen. Was ist aber mit Winterreifen? Ich müsste ja jedesmal wenn ich die Reifen wechsle dann einen neuen Schein beantragen und umschlüsseln.

Somit: Ich fahr 195'er nutze die Steuerbefreiung und riskiere eine Nachzahlung.

Gruss

US522, der findet das die 3L Klasse etwas undurchdacht ist.

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ich hatte beim cdi 175er rundum und das sc augsburg vorsteuergerät mit 54 ps UND 3 liter steuerbefreiung eingetragen

gruß aus muc


smart_mini.jpg

 

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übrigens:

 

haben 2001 cdi noch eine steuerbefreiung ???????

gruß aus muc


smart_mini.jpg

 

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Ja,

mein CDI-Einhorn, ausgeliefert Mitte März, Steuerbescheid vom Finanzamt:

Befreit bis Oktober 2005

Smartig-Steuerfrei grüßt

Hartmut

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US522 hat recht, wichtig ist, was im Gutachten steht! Bei der Tüv - Abnahme werden alle im Gutachten vorgeschriebenen Punkte geprüft.

Ich habe 195 Erkos für meinen CDI eintragen lassen, wie im Gutachten, ohne Änderung der Steuereinstufung.

Gruß Stefan

PS.: Mein bisheriger Durschittsverbrauch ist genau so niedrig (3,5-3,1 l/100 km) wie mit den Serien-Witerreifen! So What?

[Diese Nachricht wurde von Zims am 28. April 2001 editiert.]


Gruß Stefan ...

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@fridolin

hi, klaro, auch die new-line-cdi haben sie noch. EZ 2/2001 - keine steuer lt. bescheid!

grüsschen


double-d.jpg

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Tach zusammen,

mein cdi verbraucht im Schnitt ungefähr zwischen 3,8 und 5,9 Liter. Trotzdem bin ich noch steuerbefreit. Das ist doch nur Beutelschneiderei vom Ministerium! Ich werde die Eintragung meiner hoffentlich bald 195er notfalls mit Rechtsmitteln erzwingen. Berichte folgen!

Frieda und Dieselinchen

See ya on the Smart-Parade

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hio,

mein händler meinte, nur mit serienbereifung bleibt die steuerbefreiung. bei grösseren reifen verliert man sie und sei eigentlich verpflichtet sich selbst dem finanzamt zu stellen und zu melden. nur tut das keiner (warum wohl, grins) und daher fahren soviel mit grösseren reifen rum und haben die befreiung. pech dann nur, wenn beim nächsten tüv das ganze auffällt. könnte man ja wieder die alten draufschrauben vorfahren und wieder umschrauben. glaube kaum das ein polizist sich wirklich so gut auskennt. oder?

------------------

smarte grüße

oliver patrick :o)

ba-x242

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meine homepage:www.oliver-patrick.de

meine icq nummer: ICQ 95547231

email: greiner-fuchs@t-online.de

«¤»¥«¤»«¤»¥«¤»«¤»¥«¤»«¤»¥«¤»«¤»¥«¤»


ja hab ich :)

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1. man kauft breitere reifen und felgen

2. man montiert sie

3. man fährt zu tüv etc. und läßt sie eintragen

4. man bekommt eine anbauabnahme nach §19 Abs.3 StVO

5. es steht in dieser anbauabnahme

-änderungen zu den angaben in den fahrzeugpapieren sind der zuständigen zulassungsbehörde bei deren nächster befassung mit den papieren zu melden-

6. wann meldet man es der zulassungsbehörde ??

a) wenn man umzieht

b) wenn man teile eintragen läßt, für die es kein teilegutachten gibt

c) wenn man ein auto kauft

7. wer meldet es dem finanzamt ??

die zulassungsstelle, und die weiß es noch nicht da sie nicht mit den papieren befasst war. eingetragen ist aber alles da, diese anbauabnahme existiert.

8. in den meisten gutachten für felgen ist nichts über eine änderung der steuereinstufung zu lesen. dieses gutachten sollte man möglichst vor dem kauf durchlesen.

 

WO IST DAS PROBLEM ????

 

gruß aus muc


smart_mini.jpg

 

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Hallo Fridolin,

ich stimme mit Dir vollkommen überein und denke, man könnte die Diskussion um den Verlust der Steuerbefreiung beim CDI durch die Montage von Breitreifen eigentlich beenden. Ist doch alles klar:

1. Mein TÜV sagt mir eindeutig, dass beim CDI im Brief keine Reifenbindung eingetragen ist. Das bedeutet, dass ich auch andere, breitere Reifen fahren darf.

2. Wenn dann auch für die Felge im Teilegutachten nach § 19 III keine Umschlüsselung vorgesehen ist, dann nimmt der TÜV auch keine vor!!!

3. Muss der TÜV umschlüsseln, weil das so im Gutachten steht, erfährt das Finanzamt erst von der Zulassungsstelle davon. Die Voraussetzungen hast Du vollkommen richtig aufgezählt.

Also, kein Hindernis in den Club der breiten, steuerbefreiten CDIs aufgenommen zu werden.

Keep on smarting

------------------

Smarter Gruss

Burkhard

RA-J3333

[Diese Nachricht wurde von Burkhard am 24. Mai 2001 editiert.]


Smarter Gruss

Burkhard

RA-J3333

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Hallo Fridolin, Hy Burkard

Vieleicht sind die Smart-Center das Problem?

Ich hatte in meinem SC die Auskunft bekommen, daß bei jeder breiteren Felge, egal ob Brabus, Heinzelmann (Erko) oder Sportivas der CDI umgeschlüsselt wird.

Beim Point-S, bei mir zu Hause, habe ich die Heinzelmann mit 3L Einstufung durch den TÜV bekommen. Dazu noch 400 DM günstiger als beim SmartCenter.

Entweder hat mal jemand mal so gefragt warum Brabus umgeschlüsselt werden und die anderen nicht... und damit den TÜV-Prüfer erst auf die Idee gebracht .... Oder man will halt mehr Brabus-Felgen verkaufen und dichtet der Konkurenz den gleichen Makel an.

Gruß Stefan


Gruß Stefan ...

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quote:

Original erstellt von fridolin:

1. man kauft breitere reifen und felgen

......

4. man bekommt eine anbauabnahme nach §19 Abs.3 StVO

5. es steht in dieser anbauabnahme

-änderungen zu den angaben in den fahrzeugpapieren sind der zuständigen zulassungsbehörde bei deren nächster befassung mit den papieren zu melden-

6. wann meldet man es der zulassungsbehörde ??

a) wenn man umzieht

b) wenn man teile eintragen läßt, für die es kein teilegutachten gibt

c) wenn man ein auto kauft

7. wer meldet es dem finanzamt ??

die zulassungsstelle, und die weiß es noch nicht da sie nicht mit den papieren befasst war. eingetragen ist aber alles da, diese anbauabnahme existiert.

8. in den meisten gutachten für felgen ist nichts über eine änderung der steuereinstufung zu lesen. dieses gutachten sollte man möglichst vor dem kauf durchlesen.

......

genauso ist es. Und wenn der Smarti mal verkauft wird, und der Käufer will auch die Felgen drauf haben (mit Steuerbefreiung). dann nochmal eintragen lassen (vorrausgesetzt der TÜV-Prüfer spielt mit) und die Zulassungsstelle kriegt auch nichts mit.

Aloha

------------------

Konzertsmart und Bodypaneltauschanleitung. powered by Monstersound

WN-RS 157

Smart-Club 00589

Smartandsmile/Schwobenländle

[Diese Nachricht wurde von roberttt am 25. Mai 2001 editiert.]


*winkewinke an Smart, lest schön mit*
seit 01/2000 Smartfahrer-------------------------------Wartung wird beim Smarten Service in Ilsfeld gemacht !!

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... und wie sieht's mit dem Versicherungsschutz aus? Erlischt die Betriebserlaubnis? Darüber hat sich im Laufe der doch sehr häufigen Felgen- und Tuningdiskussionen im Forum noch niemand geäußert...

See ya on the Smart-Parade

Frieda und Dieselinchen

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Hallo Frida

Probleme mit der Betriebserlaubnis und dem Versicherungsschutz bekommst du erst, wenn du die Veränderungen nicht eintragen lässt. Mit der Tüv-Abnahme und der von Fridolin beschriebenen Anbauabnahme hast du, gibt es ein Teilgutachten für die Felge, alles getan alles getan um Probleme mit Versicherung oder der Betriebserlaubnis zu vermeiden.

Gruß Stefan

[Diese Nachricht wurde von Zims am 29. Mai 2001 editiert.]


Gruß Stefan ...

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Danke Stefan,

so wie es sich hier anhört, lassen die wenigsten ihre Sockens und Chipse eintragen. Au weia! Also wenn ich meinem Dieselinchen Megasocken verpasse, kugele ich sofort zum TÜV!

Frieda und Dieselinchen

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Hallo zusammen,

zum ewigen Thema "CDI und Steuerbefreiung bei Breitreifen" habe ich noch eine aktuelle Ergänzung aus eigener Erfahrung. Schaut doch mal in diesem Beitrag nach: ATU-Felge 175/195 beim CDI eingetragen!!!

------------------

Smarter Gruss

Burkhard

RA-J3333


Smarter Gruss

Burkhard

RA-J3333

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@Frida

Klar lässt man sich die Breitreifen eintragen, nur beachte den Tipp von Fridolin. So hatte ich es auch (auf anraten von meinem Reifenhändler) gemacht.

@Burkard

Congratulations zum Tüveintrag ohne wenn und aber :classic_smile: ich konnte deine Felgen bereits bewundern.

Gruß Stefan


Gruß Stefan ...

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