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Winterreifen nun Pflicht!! DaimlerChrysler intern!!

Empfohlene Beiträge

Interne E-mail der DaimlerChrysler Vertriebsorganisation Deutschland!!

 

Damen und Herren

Inhaber/Geschäftsführer/Vorstände

der Autorisierten Vermittler

der DaimlerChrysler AG

für Mercedes-Benz Personenwagen

Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO)

- Anpassung der Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs (insbesondere Reifen) an die Wetterverhältnisse

(§2.Abs. 3a)

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über Neuerungen der Straßenverkehrsordnung informieren.

Bereits nach bisher geltender Vorschrift besteht für jeden Verkehrsteilnehmer die Pflicht,

Behinderungen anderer zu vermeiden (§ 1 Abs.2 StVO). Diese Pflicht kann u.a. dadurch

verletzt werden, dass Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen wegen mangelnder Ausrüstung

liegen bleiben. Die Pflicht, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs den Wetterverhältnissen

anzupassen, wird durch die bevorstehende Änderung der StVO nunmehr besonders

hervorgehoben und kann bei Unterlassung mit Bußgeld geahndet werden.

Mit Wirkung zum 1. Mai 2006 muss die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse

angepasst sein. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung und

Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Fahrzeuge ohne geeignete Winterbereifung

dürfen bei entsprechend schlechten Straßen- bzw. Witterungsverhältnissen nicht betrieben

werden.

 

Sollte die Ausrüstung eines auf öffentlicher Straße gebrauchten Kraftfahrzeuges nicht an

die Wetterverhältnisse angepasst sein, so kann dies mit einem Bußgeld von 20,- €, bei entsprechender

Behinderung anderer mit 40,- € geahndet werden. Wer sein Fahrzeug bei

widrigen Witterungsbedingungen stehen lässt, braucht allerdings dessen Ausrüstung nicht

anzupassen.

Alle von Mercedes-Benz empfohlenen Winterreifen haben nach ausführlichen Tests die

technische Freigabe unseres Hauses erhalten und stellen somit eine geeignete Bereifung

entsprechend der StVO dar. Dies wird u.a. auch durch die Kennung „MO“ (Mercedes

Original) verdeutlicht, die seit Einführung der Baureihe 171 alle von Mercedes-Benz serienmäßig

und seitens AfterSales verbauten Reifen tragen.

Entsprechend der EU-Norm ECE-R30 und 54 definieren sich Winterreifen über die Kennzeichnung

„M+S“ (M&S, M.S.). Da die Kennung „M+S“ (Mud+Snow=Matsch+Schnee)

jedoch kein geschützter Begriff ist, findet man dieses Kürzel mittlerweile auch auf einigen

Sommerreifen (z.B. Billigreifen aus Fernost), d.h. die Frage, ob es sich um einen Reifen mit

Wintereigenschaften handelt, lässt sich in der Praxis nicht eindeutig anhand des Kürzels

„M+S“ klären.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Schneeflocken-Symbol, das sich mittlerweile

in Europa als Kennzeichnung eines wintertauglichen Reifens durchgesetzt hat.

Schneeflockensymbol

Dieses Zeichen, das sich auf allen von Mercedes-Benz empfohlenen Winterreifen/

-kompletträdern für Pkw befindet, in Verbindung mit einer empfohlenen Restprofiltiefe von

mindestens 4mm ist der Garant für die Sicherheit Ihrer Kunden in der kalten Jahreszeit.

Die Reifen für die Baureihen 251, 164, 163 und 463 tragen sehr häufig die „M+S“-

Kennung. In den Jahreszeiten Herbst+Winter (Faustregel Oktober bis Ostern) sollten jedoch

auch diese Fahrzeuge mit tatsächlich wintertauglichen Reifen ausgestattet sein

(ebenfalls mit Schneeflocken-Symbol). Unter dem folgenden Link haben wir für Sie einen

Testbericht hinterlegt, der den Unterschied zwischen 4x4-Reifen mit und ohne Wintereigenschaften

verdeutlicht.

 

Die Verwendung von Ganzjahresreifen für Pkw wird seitens Mercedes-Benz nicht empfohlen,

da es sich hierbei um Produkte handelt, die bei entsprechenden Wetterverhältnissen

Winterreifen unterlegen sind.

Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen in Ihren Verkaufsgesprächen.

Mit freundlichen Grüßen

DaimlerChrysler AG

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ICQ: 191-048-097

Spritmonitor.de

 


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Fehlt nur noch das Rundschreiben zur Kondompflicht.

Für mich ist das nur der Beweis, dass die Auto- und Reifen-Lobbyisten erfolgreich waren und nun die große "Pflicht-Keule" rausholen.

 

"Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen in Ihren Verkaufsgesprächen" heißt doch nichts anderes, als den Kunden gleich die ach so günstigen "MO"-Winterschluffen aufzuquatschen.

 

Wie wäre es mit einem Satz Winterreifen als Geschenk für jeden DC-Fahrer? Das wäre mal konsequent kundenorientiert - aber wahrscheinlich reicht´s nicht mal für 3 Gramm Kautschuk...

 

 

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I love you all!

 

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I love you all!

 

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Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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Interessant ist an dieser Stelle, daß bei einem Sommerreifentest des ADAC die mitgetesteten MO Reifen von Mercedes nur als "bedingt empfehlenswert" und sogar "nicht empfehlenswert" bewertet wurden, während die aktuellen Sommerreifen vom Reifenhändler (gleiches Modell aber ohne MO, also nicht nach Benz Vorgaben hergestellt) in der Spitze rangieren :o . Soviel zum Thema "vom Hersteller empfohlene Erstausrüsterqualität".

 

Siehe auch ADAC

 

-----------------

Grüße

Stefan

 


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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Aber wieso schribst du im Titel: Winterreifen jetzt Pflicht...

Stimmt so einfach nicht.


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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    • Beim Tausch des Displays aber bitte wirklich darauf achten, dass das KI aus 2007 oder maximal dem ersten Quartal 2008 ist. VorMopf allein ist nicht die Garantie, dass es das gewünschte ist. Die Bauteilnummer des KI muss mit A451 54…. beginnen, dann ist die Kühlwassertemperaturanzeige enthalten. Übrigens, die Schritte, wie das Display zu tauschen ist, können analog der Anleitung von MDC für den Austausch der Displayeinheit gegen das Anzeigenmodul von MDC durchgeführt werden, zumindest die Schritte bis einschließlich der Entnahme der Displayeinheit. Dann einfach die Schritte rückwärts ausführen, um das KI mit dem anderen Display wieder zusammen zu bauen. Das Anzeigemodul von MDC ist ganz nett, aber doch recht teuer, für mich zumindest ist der gebotene Mehrwert nicht entsprechend zum aufgerufenen Preis. 
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