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Manatee

Verdeck

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Hallo,

mein Kleiner ist noch nicht da - vielleicht noch gar nicht gebaut?- Liefertermin

(hoffentlich) Ende April!!!

Deshalb eine (dumme?) Frage:

Kann man das Verdeck auch schließen wenn die Holme nicht drin sind?

Manatee

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Hallo Manatee!

Ne, das Verdeck kannst Du nur schließen wenn auch die Holme drin sind.

Gruß!

Andrea


Gruß!

Andrea

DN-ZC-768

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Moin MT,

Dumme Fragen gibt es nicht, nur dumme Antworten. Aber zur Frage selbst.

In den Holmen sind die Führungsschienen für`s Verdeck, ergo, nix zu ohne Führung.

Gruß, Ro

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Danke schön!!!

Jetzt bin ich wieder ein bißchen schlauer geworden........

Jetzt weiss ich schon mal wie ich es schliesen kann......aber viel, viel lieber wäre es mir ja, ich könnte es endlich öffnen.....noch 8 (ACHT) lange Wochen.

Ich bin mir sicher, in diesen acht Wochen, lerne ich, Dank eurer Hilfe, den kleinen theoretisch schon sehr gut kennen.

Manatee

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hai manatee,

herzlich willkommen im club der leidenden und wartenden cabrioinspebesitzerundfahrer. wavey.gif

es winkt dir

andi

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Man kann das Verdeck bei ausgebauten Holmen aber hochklappen. Ist dann wie ein T-Dach.

Hierfür das ganz runter machen, die Holme rausnehmen, Dach wieder hochklappen.

Das ganze zieht dann nicht so, aber es macht Windgeräusche :-(

Ist also 'nen klein bischen wie mit Windschott, aber nur ein kleines bischen.

Im Falle dieser Aktion habe ich das Zufahren des Daches nicht probiert, habe mich nicht getraut, da nicht nicht wüste, wie ich das den Leuten im SC erklären sollte, wenn das Dach aushakt.

Gruß

TS

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SCHLIESSEN KANN MAN DAS BESTIMMT HABE ES NOCH NICHT AUSPROBIERT WIRD BESTIMMT NICHT BILLIG WENN ES NICHT KLAPPEN SOLLTE
ALSO LIEBER NICHT SCHLIESSEN OHNE DACHHOLME


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Wäre mir nicht so sicher, ob das mit dem Schliessen klappt.
Die haben da eine ganze Menge "Intelligenz" eingebaut. Manchmal ist das Dach intelligenter als der Fahrer.
Also nach meiner Erfahrung schützt sich das Cabrio selbst vor Fehlbedienung.

Gruß
Jan

Bianca & Jan's Smart-Seiten


Wanderurne_190Pix.jpg

http://www.UnserSmart.de  mitErfahrungsberichten und Tourenbildern

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Zum H-Kennzeichen: Es gibt die z.Zt. allgemein gültigen (gesetzlichen) Definitionen. Die individuellen Sichtweisen sind eher sehr unterschiedlich....   Zur Relevanz für die Smart Baureihen: Ich nenne mal 450, 451,452: Bei den Benzinern wohl nicht relevant, da alle den geregelten Kat haben dürften, die grüne Plakette und freie Fahrt überall in diesem Land. Bei den älteren Dieseln könnte man mit den H-Kennzeichen das Fahrverbot in Umweltzonen "umgehen". Ob das im Sinne des H-Kennzeichens im ursprünglichen Sinne wäre/ist (zur Pflege/Erhalt kulturhistorisch wertvoll erscheinender Fahrzeuge...) oder eher eine Form des "Mißbrauches", mag jeder für sich mal überdenken..... Jedenfalls bei der z.Zt. geltenden Besteuerung (Diesel: 123.-Euro jährlich) liegen auch hier die Kosten noch deutlich unter denen des H-Kennzeichens.   Aber mal grundsätzlich zu den derzeitigen Praktiken der Grundlagen der Kfz-Besteuerung (und auch Versicherung):   Ist das überhaupt noch "zeitgemäß" (von "Gerechtigkeit" mal gaaanz abgesehen) ?   Die Steuer sollte doch nach dem Grad der Straßenbelastung/Abnutzung und der Umweltbelastung erhoben werden: Wäre es da nicht angebracht, unter Berücksichtigung der Fahrzeugemissionen, des Fahrzeuggewichtes, des "Platzbedarfes", der Geschwindigkeit die gefahrenen KM zu erfassen und "abzurechnen". Das müsste doch mit den heutigen elektronischen Möglichkeiten möglich sein (z.B. ein "OBU"/ On-Board-Unit). (Meine Meinung zum Datenschutz: Ohne Nennung/Erhebung der Daten des Kfz-Lenkers würden m.M.n. KEINE "personenbezogenen" Daten erhoben).   Selbiges könnte man auch bei der Berechnung der Versicherungsgebühr anwenden. So weit ich weiß, wird das auch schon angedacht / angeboten. (Hier ist die Versicherung des Schadensrisikos/der Schadenshäufigkeit wohl hauptsächlich relevant.....).   Meine Meinung: Reform der jetzigen Regelungen der Kfz-Besteuerung und Versicherung erscheint geboten.   (Es muß ja nicht gleich so weit gehen, daß man die jeweils höchstzulässige Geschwindigkeit mit der Fahrzeugelektronik koppelt (ausgenommen Sonderrechtsfahrzeuge). Obwohl: Eine der Hauptunfallursachen (nicht angepasste zu hohe Geschwindigkeit) würde damit weitgehend vermieden. Zum "Austoben" könnte man ja auf abgesperrte Rennstrecken abseits des öffentlichen Verkehrs.   Und nun: Meinungsfreiheit, "Feuer frei" !     mit gespannten äh. freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig    
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