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Smarti2003

Heckklappe-viele Kratzer wegen Hund

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kann ich die Heckklappe vielleicht mit folie überziehen oder eine Art Teppich draufkleben. Habt ihr eine Idee?

 

 

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das sicherste ist einfach eine hundebox ins auto. kommt allerdings auf den hund an. bei einer dogge hast du da ein "kleines" problem

 

wenn du einen kleinen hund hast könntest du es auch mal mit einer wanne oder wäschekorb probieren.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von pitbull am 22.04.2006 um 12:15 Uhr ]


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Hi warum soll das denn nicht gehen?

 

nimm Packpapier, mach ne Schablone von den Seiten und der Klappe, geh damit zum Teppichgeschäft, such dir nen günstigen Teppich aus, schneide es aus, lass es einketteln und schraubs mit ein paar schwarzen Spacks rein. Kostet ca. 10 Euro und kann jeder mit zwei linken Händen.

Gruss


 

Smart   fortwo coupé   individual   No 1/1

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genau so würde ich es auch machen. meine eltern haben schon seit jeher teppiche im kofferraum da öfter mal gartenabfälle und dergleichen transportiert werden.

 

in teppichgeschäften gibts oft reste die von der grösse ausreichend sind und nur ein paar euro kosten.

 

@Musielak

dein nick ist mir schön öfter "ins auge gestochen". kann es sein dass du jura studierts??? oder ist es zufall und dein nick hat nichts mit dem einschlägig bekannten lehrbuch zu tun?

 

grüsse

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 22.04.2006 um 12:38 Uhr ]

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Quote:

Am 22.04.2006 um 12:29 Uhr hat quattroporte geschrieben:

@Musielak: dein nick ist mir schön öfter "ins auge gestochen". kann es sein dass du jura studierts??? oder ist es zufall und dein nick hat nichts mit dem einschlägig bekannten lehrbuch zu tun?

Hört sich ganz danach an :-D

Quote:

Am 22.04.2006 um 09:17 Uhr hat Musielak geschrieben:
Nicht nur mit Stornierung sondern mit Schadensersatz! Frist setzen, Abwarten, woanders bestellen und Differenz geltend machen.....und vielleicht eine Rechtsschutz haben, damit sich der ganze Aufwand auch lohnt.....


Sollte es jemals zu einer Kraftprobe zwischen Mensch und Mathematik kommen, so werden die Menschen gut daran tun, die Computer abzustellen.

mysmart_small.jpg

smartandsmile_banner.gif

 

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ups... bin ich jetzt geoutet :roll:

 

gibts denn noch mehr davon hier im Forum?

 


 

Smart   fortwo coupé   individual   No 1/1

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Quote:
gibts denn noch mehr davon hier im Forum?

 

Hm, bisher konnte ich nur dich enttarnen :-D

 

smart und jura scheint wohl sehr miteinander zu harmonieren, wenn ich mir die vielen smarts auf unserem uni-parkplatz anschaue... bei den bwl'lern fallen mir z.b. die vielen golfs und bmw auf, bei den pädagogen sehe ich fast nur corsas und polos rumstehen...und bunt bemalte bullis :-D

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Da ist was dran...

Muss wohl an dem scharfsinnigen Geiste des gemeinen Juristen liegen, sich ein Auto zu kaufen, das günstig im Unterhalt ist, gut aussieht und an dem zum Abschalten auch noch mit zwei linken Händen gebastelt werden kann

Was machst du denn?

 

Gruss

 

Und zurück zum Thema bevor gleich wieder die Cherifs des Forums kommen ;-)


 

Smart   fortwo coupé   individual   No 1/1

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Hallo Smarti2003!

 

Im Werkzeuggeschäft / Werkzeugbedarf findest Du geriffelte Gummimatte am Stück.

 

Auf der einen Seite ist sie längsgestreift, auf der anderen kreuzgeriffelt, hat eine Gewebeeinlage und sehr griffig und absolut reißfest.

 

Mit Pattex (beide Seiten bestreichen und gut ablüften lassen) kannst Du die Heckklappe sauber verkleiden. Ich würde dabei nicht bis ganz an die Ränder der Klappe gehen sondern nur etwa 5/6 abdecken. Die Gummimatte darf ja nicht zwischen Heckdichtung und Klappe geraten.

 

Dein Hund wird hervorragenden Halt darauf haben und nicht mehr über das Plastik rutschen. Das ist auch nicht ganz ungefährlich beim Absprung. Es besteht Verletzungsgefahr.

 

Die Gummimatte kann sehr gut gereinigt werden und sieht sauber aus. Vor allen Dingen nimmt sie keinen Geruch an. Sie ist vollkommen hygienisch und kann auch mit Desinfektionsmittel gereinigt werden.

 

Hunde sondern nun mal Schweiß und Feuchtigkeit ab. Deshalb keinesfalls einen Teppich verwenden. Anfangs sieht es schön aus, aber warte mal bis die Geruchsbakterien loslegen. Der ganze Wagen fängt an zu muffeln und der Teppich zieht Feuchtigkeit.

 

Teppich kann ich Dir wirklich nicht empfehlen. Allenfalls Fußabtretermatte, die es auch sehr preiswert als Meterware gibt.

 

Von der Gummimatte mache ich Dir gerne ein Foto, welches ich später hier einstelle. Die Gummimatte ist recht preiswert, mit EUR 10,00 solltest Du hinkommen. Und etwa EUR 3,00 musst Du noch für Pattex rechnen. Pattex kann man später auch wieder abrubbeln, wenn die Matte herunter soll.

 

Ich habe die Matte zusätzlich in den kleinen Ablagefächern unter dem Armaturenbrett passgenau verlegt. Dort liegen Kamera, Diktiergerät und Taschentücher ohne zu klapper und zu rutschen.

 

Die Fotos stelle ich nachher ein.

 

PS: die origianle Smart-Hundedecke, die auch über die Klappe geht konnte ich für 12 EUR bei Ebay ersteigern. Das war aber wirklich nur Glück, neu kostet das Ding ein Vermögen.

 


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

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Quote:

Am 22.04.2006 um 11:52 Uhr hat Smarti2003 geschrieben:
kann ich die Heckklappe vielleicht mit folie überziehen oder eine Art Teppich draufkleben. Habt ihr eine Idee?



 

Noch wissen wir nicht welchen Hund Du unterbringen darfst- unser "Plaetzchenwolf" hat ebenso seinen festen Platz im fortwo, wie einige andere- somit mein "Rezept":

 

Zwei Fußmatten (farbl. passend zum Innenraum) , darauf ein großes Duschtuch legen, das man beim Ein- und Aussteigen ueber die Heckklappe ausbreiten kann.

Das saugt sehr gut auf, nimmt Gerueche auf, kann leicht gewaschen werden und ist billig.

Die Fußmatten sind nur als Fibrations- und Geraeusch-Schutz noetig.

 

Den gesamten grauen Plastikanteil innen habe ich mit Lederfett behandelt, das Kratzer fast unsichtbar macht und neue Kratzer verhindert.

Auch billig- in jedem Tierbedarfsladen zu bekommen.

 

Das Lederfett laesst das Finish edler ausschauen und versiegelt- aber nicht dauerhaft:

Man kann es wieder abwaschen und neu machen, wenn die Verschmutzung durch den Hund zu extrem geworden ist.

(Ein wenig Spuelmittel und warmes Wasser)

:-D

-----------------

In der Ruhe liegt die Kraft!

 


plaetzchenwolf im "Exil"

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So, hier nun die versprochenen Bilder. Die Matte bekommt man übrigens auch im Industriebedarf.

 

Die Gummimatte kann leicht mit AmorAll eingesprüht werden und glänzt dann richtig sauber. Alternativ Glizerin aus der Apotheke für EUR 1,55 die Flasche. Ideal auch für alle Gummidichtungen, Reifen, Rand von Gummischuhsohlen usw.

 

Hier nun die Fotos, bei Pixum aber nur ca. 2 Tage verfügbar.

Gruß, Rolf

 

img.php?u=rolfprange&t=2&i3=!7724790446135246113946414454&ts=13260&np=1&sid=r4wz5d9936a979bf6fcd745bfe51c8c4

 

img.php?u=rolfprange&t=2&i3=!7724791441155641513946414454&ts=13260&np=1&sid=r4wz5d9936a979bf6fcd745bfe51c8c4

 

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img.php?u=rolfprange&t=2&i3=!7724795441155640913946414454&ts=13260&np=1&sid=r4wz5d9936a979bf6fcd745bfe51c8c4

 

PS an Plaetzchenwolf: Bist Du Dir sicher, dass Du Lederfett dafür nimmst? Ich habe noch 3 KG im Sattelschrank stehen und der stinkt tierisch nach Fisch. Ist ja auch Fischtran drin. Also den Geruch meines Hundes mag ich ja, aber gepaart mit ´ner Priese Aue de Dorsch?


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

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Triking:

Das Lederfett riecht nach nix- es ist klar und sauber, ohne Geruchsstoffe.

(Fuer Zaumzeug und Saettel)

 

Das Resultat ueberzeugt absolut und jeder der mal ein verkratzes Tuerplastikteil -ohne Behandlung- gesehen hat, weiß wie sowas nerven kann.

(Die Kunststoffmischung ist wohl recht weich und empfindlich; Wenn unser Hund daran kommt, bleibt garantiert kein Auge trocken... da sind selbst in Landhausdielen Abdruecke zu sehen, wenn er mal erschreckt wird.)

 

Nun ist Ruhe mit den Fußspuren von Mitfahrern an der Beifahrertuer und an den Tuergriffen.

 

So eine Dose von ca 250gr haelt Jahre.

 


plaetzchenwolf im "Exil"

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Also um es aufzuklären: Der Nick ist in diesem Fall ZUFALL. Ich mache derzeit mein Abitur. Vielleicht werde ich ja Jurist, wer weiß es? Zumindest bedanke ich mich für eure sehr kreativen Beiträge. :-D

 

 

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ich meinte eigentlich nicht deinen nick, smarti 2003, sondern den von musielak. zur erklärung: musielak ist in juristenkreisen ein bekannter zivilrechtler und deshalb meine vermutung...

 

grüsse

daniel

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Hallo wie wäre es hiermit :-D Klicken

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spritmonitor.de

 

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OT, aber weil hier die juristen so schön versammelt sind:

 

ich würde gerne meinen (relativ seltenen) familiennamen als internet-domain haben (und sowohl privat als auch und insbesondere geschäftlich nutzen). Das problem : die domain hat schon vor jahren jemand gleichen (nach)namens für sich registriert, aber bis heute keine website dazu ins web gestellt.

 

Kann man von dem nach einer gewissen zeit der untätigkeit die herausgabe des domain-namens verlangen oder kann der bis zum st. nimmerleins-tag auf der domain sitzen, ohne sie tatsächlich zu nutzen, sie also quasi blockieren ?

Als ich vor ein paar jahren festgestellt habe, daß die domain vergeben ist, dachte ich mir "na ja, pech gehabt, war ein anderer schneller". Nun hab' ich's vor ein paar tagen mal wieder überprüft und jetzt bin ich über diesen domain-blockierer etwas verärgert.

 

Vielen dank für jeden hilfreichen hinweis

-----------------

smarte grüsse

 

:-) jrr

smart cdi, was sonst ?

 

...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 


smarte grüsse

 

:-) jrr

smart cdi, was sonst ?

 

...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 

cdi EZ 08/00

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@jrr:

das kann man so pauschal nicht sagen. grundsätzlich kann jeder seinen namen als domain für sich in anspruch nehmen. hier gilt also die alte weisheit "wer zuerst kommt..."

 

laut BGH gilt hier eine ausnahme, wenn dem namen überragende verkehrsgeltung zukommt. in diesem falle kann man von dem domain-besitzer die abtretung verlangen. am bekanntesten dürfte hierbei das shell.de-urteil sein. da gab es tatsächlich jemanden der shell mit nachnamen hieß und von shell verklagt wurde und auch verloren hat. soviel ich weiß wurde ihm auch eine saftige entschädigung durch shell zugesprochen.

tja, nun kommt es also darauf an, ob deinem nachnamen überragende verkehrsgeltung zukommt und auch mit deinen geschäftlichen aktivitäten in verbindung gebracht wird.

 

es ist übrigens auch nichts dagegen einzwenden wenn man eine domain reserviert hat ohne irgendwelche inhalte dort zu hinterlegen.

 

aber wenn du die domain unbedingt haben möchtest, warum nimmst du nicht einfach ne andere endung? .eu finde ich z.b. hat was...

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 23.04.2006 um 19:57 Uhr ]

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Quote:

Am 23.04.2006 um 19:51 Uhr hat quattroporte geschrieben:
... es ist übrigens auch nichts dagegen einzwenden wenn man eine domain reserviert hat, ohne irgendwelche inhalte dort zu hinterlegen. ...

vielen dank schonmal für die info. Das shell-urteil kannte ich, eine analogie kann ich lkeider nicht herstellen (ich bin nicht herr aral ;-) ).

Auf den zitierten teil Deiner antwort möchte ich gerne nochmals zurückkommen : irgendwie erscheint es mir rechtsmißbräuchlich, ein recht (hier die reservierung und nutzung einer domain), das grds. jeder geltend machen könnte, dauerhaft zu blockieren, wenn man dieses recht offensichtlich nicht benötigt bzw. auch nach einem mehr als angemessenem zeitraum nicht nutzt, während andere dieses recht gerne nutzen würden. Um einen etwas übertriebenen vergleich heranzuziehen : zwei einsame wanderer in der wüste, der eine hat einen ihm gehörenden wasservorrat, den er aber nicht braucht, weil er ein alien ist und deshalb weder dürstet noch körpergeruch entwickelt. Der andere ist ein mensch und braucht das wasser dringend zum überleben. Der alien rückt das wasser, obwohl für ihn nutzlos, aber nicht heraus.

 

Mal abgesehen davon, daß der vergleich etwas hinkt, weil's hier dann auch um unterlassene hilfeleistung und dergleichen ginge : ist es nicht sittenwidrig (oder etwas in der art), ein nicht duplizierbares recht, das man weder selbst nutzt noch aus ihm nutzen zieht (zB durch vermietung/verpachtung, etc.) dauerhaft zu okkupieren ? Es ist ja nicht wie bei einem grundstück so, daß es genug andere, vergleichbare gäbe (und beim grundstück die nutzung ja schon allein darin bestehen könnte, daß der eigentümer dort gelegentlich picknickt). Eine domain mit dem familiennamen und länderzuordnung ist nunmal einmalig und varianten, sei's durch ergänzung der initialen, des vornamens oder einer anderen top-level-domain (zB die von Dir angesprochene .eu), sind imho eben nicht vergleichbar.

 

Bei dieser gelegenheit frage an alle : wenn ich bei einer .de-domain prüfen möchte, ob die noch frei ist, dann gehe ich auf die denic-seite. Wo muß ich hingehen, um dies für .eu, .biz oder .com zu checken ?

 

Vielen dank für Eur hilfe

-----------------

smarte grüsse

 

:-) jrr

smart cdi, was sonst ?

 

...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 


smarte grüsse

 

:-) jrr

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...wehr rechtschraibfeeler phindet, darf Sie behalthen ;-)

 

cdi EZ 08/00

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eine vernünftige antwort kann ich dir leider nicht liefern, da ich kein experte im internetrecht bin.

ausserdem ist konkrete rechtsberatung in dieser form auch nicht zulässig. ich möchte nicht dafür verantwortlich sein wenn dem forum-betreiber eine abmahnung ins haus flattert.

 

aber vielleicht ein paar denkanstösse:

der genannte vergleich mit dem grundstück überzeugt nicht, denn jedes grundstück ist nun mal wie eine internet-domain einzigartig. ansonsten könnte ich z.b. von meinem nachbarn dessen unbebautes grundstück mit wunderschönem seeblick verlangen, mit der begründung ich möchte darauf ein haus errichten. ich würde ihm dann sagen, er solle sich doch ein anderes "vergleichbares" grundstück kaufen. schließlich hätte ich ein vorzugswürdigeres recht, weil ich ein haus errichten möchte.

oder stell dir einen oldtimer-sammler vor, der einen einzigartigen oldtimer in der garage stehen hat, ihn aber niemals fährt. dann könnte ich zu ihm auch sagen er muss ihn mir verkaufen weil ich ihn schliesslich seiner zweckbestimmung zuführen möchte.

 

eine sittenwidrige schädigung wird von der rechtsprechung z.b. in fällen des sog. domain-grabbing angenommen. darunter versteht man das reservieren von domains an denen keine eigenen namens- oder markenrechte bestehen, mit dem ziel damit handel zu treiben.

bei google findest du dazu massig material.

 

Bei Namen, die nicht irgendwie von irgendwem in hervorragender Stellung genutzt werden, bejaht die Rechtsprechung den Schutz des § 12 BGB. D.h. Wer zuerst kommt, kann auch nutzen.

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 24.04.2006 um 17:40 Uhr ]

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