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Bußgeldkatalog: Was ist neu ab 1. Mai?

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Gefunden beim Handelsblatt:

 

Bußgelder steigen für Drängler und Verkehrsrowdys

 

HB BERLIN. Dränglern auf der Autobahn drohen vom 1. Mai an deutlich höhere Strafen. Wer zu dicht auffährt, muss bei hohem Tempo mit Bußgeldern bis 250 Euro und dreimonatigem Führerschein-Entzug rechnen. Hinzu kommen vier Punkte in der Flensburger Kartei für Verkehrssünder.

 

Das und weitere Sanktionen gegen Verkehrsrowdys sehen Änderungen verkehrsrechtlicher Vorschriften vor, die am 1. Mai in Kraft treten. Bisher umfassten die Höchststrafen 150 Euro und den einmonatigen Verzicht auf die Fahrerlaubnis.

 

Die Bußgeld-Staffel wegen zu geringer Fahrabstände beginnt bei 40 Euro aufwärts und auch erst bei Geschwindigkeiten über 80 Stundenkilometer.

 

Drastische Sanktionen drohen Autofahrern, die gesperrte Bahnübergänge überqueren, obwohl Blinklichter das Kommen eines Zuges signalisieren. In diesem Fall sind 150 Euro fällig, die Fahrerlaubnis erlischt für einen Monat. Wer sich einen Weg sogar an heruntergelassenen Schranken und Halbschranken vorbei sucht, muss 450 Euro berappen. Das Fahrverbot gilt für ein Quartal.

 

Ferner umfasst der Bußgeldkatalog Maßnahmen gegen unzureichende Fahrzeugausrüstungen. Das betrifft die Sichtverhältnisse bei Nebel ebenso wie das Funktionieren der Scheibenwaschanlage und eine für Schnee und Eis nicht geeignete Winterbereifung. Wer wegen solcher Mängel von der Polizei aufgegriffen wird, muss 20 Euro zahlen. Und wer deshalb sogar liegen bleibt und den übrigen Straßenverkehr behindert, ist 40 Euro los und kassiert einen Punkt in Flensburg.

 

Übersicht>> (...bisserl scrollen nötig...)

 

 

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Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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