Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Maikhb37

Unfall-Smart und dummheit

Empfohlene Beiträge

Quote:

Am 14.06.2006 um 21:49 Uhr hat quattroporte geschrieben:
Also ich würde an Deiner Stelle nicht so einfach aufgeben, sondern versuchen dem Verkäufer habhaft zu werden. Als allererstes würde ich bei der Polizei einen Strafantrag wegen Betrug stellen, denn dies war eindeutig Betrug. Wenn Du sagst dass er das wahrscheinlich öfter macht kommt sogar gewerbsmäßigem Betrug in Betracht, in diesem Falle gibt es erst Recht Ärger für ihn. Ausserdem hat die Anzeige den Vorteil, dass die Staatsanwaltschaft/Polizei den Verkäufer ermitteln wird, und Du dies nicht bezahlen musst.

Quote:
In solchen Rechtsstreitigkeiten kommt es dann, wenn es für mich gut ausgeht, zu einen Vergleich

 

Nein. Bei einem Vergleich musst Du damit einverstanden sein. Der Richter muss jedoch gemäß der ZPO einen Vergleich vorschlagen, was auch regelmäßig in seinem Interesse ist, da er dann kein zeitintensives Urteil schreiben muss. Wenn es sich jedoch so zugetragen hat wie Du es geschildert hast sehe ich absolut kein Prozessrisiko.

 

Ich wurde vor ein paar Jahren übrigens auch bei Ebay übers Ohr gehauen. Es handelte sich zwar "nur" um 100 EUR aber trotzdem kamen gewisse Rachegelüste in mir hervor. Habe es so gemacht wie oben beschrieben. Mein Geld hab ich zwar nicht wieder bekommen, da der Gerichtsvollzieher nichts pfänden konnte, aber immerhin hab ich den Vollstreckungstitel und die nächsten zwanzig Jahre muss die Frau nun mit mir rechnen, denn solange beträgt die Verjährungsfrist. Mal sehen, vielleicht lass ich sie demnächst mal wieder vom GV besuchen.


Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ja wenn ich mir das so überlege solange das mögliche Strafverfahren nicht abgeschlossen muß ich das fahrzeug lagern, wenn ich dann recht bekomme habe ich mein geld immer noch nicht.

also nee ich möchte das so nicht, muß einfach mit einem verlust leben

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Maikhb37 am 14.06.2006 um 22:08 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

[ Diese Nachricht wurde editiert von Taube am 26.11.2008 um 18:42 Uhr ]


Smart cdi & passion

05/2003

spritmonitor.de

Smart Roadster 82PS

04/2004

spritmonitor.de

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

versteh ich auch nicht. es sollte eigentlich kein problem sein, den verkäufer ausfindig zu machen, wenn der wagen nicht gerade bei einer osteuropäischen autoschieber-bande gekauft wurde. handy-nummer, email-adresse, kontonummer, irgendwo muss es doch einen bezugspunkt zu seiner identität geben. man sollte jedoch nichts unversucht lassen, vor allem weil sich diese dinge ohne großen aufwand prüfen lassen.

naja, es muss jeder selbst wissen, aber ein solch großer schaden wäre für mch ansporn genug, die sache nicht einfach unter der rubrik "lehrgeld" abzuhaken.

 

Quote:
ja wenn ich mir das so überlege solange das mögliche Strafverfahren nicht abgeschlossen muß ich das fahrzeug lagern, wenn ich dann recht bekomme habe ich mein geld immer noch nicht.

hm, aber das auto für 2000 EUR zu verschleudern ist auch nicht viel besser...

 

tschuldige, aber wieso frägst du um rat wenn du sämtliche vorschläge kategorisch ablehnst ?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 14.06.2006 um 23:29 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:
naja der verkäufer ist über alle berge läßt sich nicht mehr auftreiben

 

Verstehe das jetzt nicht so ganz: ich hab meine Verkäufe der alten Autos immer mit nem Kaufvertrag abgeschlossen - da wird doch alles eingetragen wie Adresse usw. von beiden Parteien?!

 

Hast Du den Wagen per Handschlag etwa gekauft?!

 

:o :o

-----------------

Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

 

Spritmonitor.de 42 Brabus (Modell 2006)

 


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

42 Brabus Xclusive

signatur3qb3.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

alle angaben des verkäufers wie Tel. und Adresse, und wahrscheinlich auch der Name sind nicht korrekt, könnte mir vorstellen der ist noch nicht mal in deutschland gemeldet.

 

also dieser nette verkäufer wusste genau wie man reden muß um ein auto zu verkaufen

 

danke für eueren rat in richtung an den Verkäufern ran zu treten - aber da hab ich mir das selbst beim kaufabschluß ein eigentor tor geschossen, zumal ja auch einen Frontschaden dokomentiert wurde, nur ebend hat er nicht in dieses Ausmaß genannt.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Maikhb37 am 15.06.2006 um 08:09 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Maikhb37:

 

So wird manches klarer.

Die Leute wissen wie man redet, das kennt jeder,der schon mal Vertraege abgeschlossen hat- diese Zunft ist beruechtigt!

 

So bleibt Dir nur die Hoffnung, dass es nicht Irreparables ist, was nur der Fachmann zweifelsfrei feststellen kann:

 

Soweit bekannt, besteht das Tridion aus innerer und aeusserer Huelle- dh. mit ein wenig Glueck ist nur die aeussere und Tragteile der Achse nebst Panels beschaedigt.

 

Mit Deiner Abneigung gegen rechtliche Instanzenwege kann ich durchaus Verstaendnis aufbringen!

 

Nochmal:

Frage einen Smartkumpel, der sich mit Karosseriearbeiten auskennt oder ein SC, den Tuev oder gehe zu einem der beiden Profis.

 

Sollte sich die Reparatur nicht lohnen, bleibt Dir immer noch der Verkauf der intakten Dinge des Wagens oder der Verkauf an einen Teileschlachter.

(2000Euro muesste das immer noch bringen, den Preis solltest Du im Auge behalten- damit nicht wieder die Windeier die Sahne abschoepfen)

 

 

 

 

 

 

-----------------

i nd err uh eli egtd iekr aft !

 

 

http://www.surfmusik.de/land/arkansas.html

KHKN KickinCountry 106.7 FM Arkansas Little Rock !

 

 


plaetzchenwolf im "Exil"

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

 

Wenn Du den Wagen trotz dem Unfallschaden selber fahren möchtest, besteht sicher die Möglichkeit einer Instandsetzung.

 

Es gibt Fachbetriebe, die sich auf Arbeiten mit der Richtbank spezialisiert haben. Der Wagen wird auf die Richtbank gespannt und vermessen. Danach wird der smart gerichtet werden. Das ist sicher nicht ganz einfach, weil er so kurz und stabil gebaut ist. Aber die Kräfte auf einer Richtbank sind wirkich gewaltig.

 

Den erwähnten Unterschied von 2 cm halte ich für noch nicht einmal so schlimm. Bei vielen Fahrzeugen ist nach einer gewissen Zeit der Sturz verschoben, ohne eine Möglichkeit der Einstellung. Oft ist es die rechte Vorderradaufhängung (Federbein), welches ein Stück nach hinten von der Senkrechten abweicht. Bordstein rauf, Bordstein runter hinterlassen halt eben "Kampfspuren".

 

Oft reicht da der Austausch von verzogenen Radaufhängungen.

 

Wenn die Zelle wirklich verzogen ist, kann man dieses auf der Richtbank sicher zum größten Teil herausziehen.

 

Der Renault R4 / R5 (ich glaube beide sogar) haten eine Besonderheit in der Achskontruktion. Der Radstand war auf eine der Seiten größer. Da heißt, das Hinterrad auf der einen Seite stand nicht in der Flucht mit dem anderen. Und das nicht nur 2 cm, sondern wesentlich mehr.

 

Das war wohl wegen dem Tankrüssel so gemacht worden, genau weiß ich das aber nicht mehr.

 

Was ich damit sagen will ist folgendes, es ist gar nicht so wichtig, dass der smart "rechteckig" mit seinen Rädern steht.

 

Nur die Stellung des Rades selber zu den anderen muss so sein, dass sich die Reifen nicht ungleich abnutzen oder der Wagen "wegzieht". Vor allen Dingen beim Bremsen!

 

Solche Instandsetzungsarbeiten sind aber etwas für einen Fachmann. Alleine der Sicherheit wegen. Da würde ich keinen 08/15- Schrauber dran lassen!

 

Was des Riss in der Zelle angeht, muss man schauen, ob die Struktur dadurch geschwächt ist. Den Riss würde ich - ebenfalls von einem Fachman - schweißen lassen und dann entsprechend gegen Rost versiegeln und lackieren.

 

Wenn wirklich ein leichter "Schwung" im Blech zurückbleibt, ist das sicher nur ein Schönheitsfehler. Evtl. ist eine Beilackierung nach Spachtelarbeiten möglich.

 

Wenn Dir dieser Aufwand zu groß ist, solltest Du den Wagen wieder abstoßen. In Einzelteilen oder am Stück.

 

Aber dann natürlich nur unter Angabe der Mängel.

 

Eine Frage habe ich an Dich, wieviel hat Dir der Verkäufer für den Wagen abgenommen. Evtl. stammt das Auto wirlkich aus einer Totalschadenabrechnung und wurde zum Zeitwert abgestoßen.

 

Evtl. könnte man daraus etwas ableiten.


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Der letzte Post

  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      151.729
    • Beiträge insgesamt
      1.588.246
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.